Zahlung wurde nicht erkannt
Sie verstehen, warum eine Zahlung nicht automatisch gebucht wurde, und ordnen sie von Hand der richtigen Rechnung zu.
Das brauchen Sie
- Berechtigung Zahlungen
- Ein Bankkonto ist verbunden (Bankkonto verbinden).
Wann GOÄ-Direkt automatisch bucht
GOÄ-Direkt bucht eine Zahlung nur dann selbst, wenn alles zusammenpasst:
- Im Verwendungszweck steht die Rechnungsnummer. Kleine Tippfehler wie ein Leerzeichen in einer fortlaufenden Nummer erkennt GOÄ-Direkt auch.
- Der Betrag entspricht genau dem offenen Betrag. Sind Mahngebühren offen, gehören sie dazu.
- Das Geld kam auf dem Konto an, das auf der Rechnung steht.
- Die Rechnung ist versendet und noch nicht bezahlt.
Ist bei einer Rechnung Teilzahlungen erlauben eingeschaltet, bucht GOÄ-Direkt auch kleinere Beträge mit richtiger Rechnungsnummer als Teilzahlung. Der Name des Absenders allein reicht nie für eine Buchung. Er hilft nur bei Vorschlägen.
Woran Sie es erkennen
Unter Zahlungen im Bereich Offen stehen alle Zahlungseingänge, die noch keiner Rechnung zugeordnet sind. Die Zahl am Menüpunkt zeigt, wie viele es sind.
Häufige Ursachen
Der Betrag weicht ab
Der Patient hat weniger oder mehr überwiesen, oder die Mahngebühr fehlt. Die Zahlung steht als „Zu prüfen“ bei der passenden Rechnung.
Die Rechnungsnummer fehlt
Passen Name und Betrag zu einer offenen Rechnung, erscheint die Zahlung als „Zu prüfen“. Passt keine Rechnung, zeigt GOÄ-Direkt die Zahlung gar nicht an.
Die Rechnungsnummer ist falsch
GOÄ-Direkt findet keine Rechnung mit dieser Nummer. Die Zahlung steht als „Neu“ in der Liste.
Das Geld ging auf ein anderes Konto
Die Zahlung kam auf einem verbundenen Konto an, auf der Rechnung steht aber ein anderes. Sie steht als „Zu prüfen“.
Die Rechnung ist schon bezahlt
Vermutlich eine Doppelzahlung. Die Zahlung steht als „Zu prüfen“ mit einem Hinweis darauf.
Die Rechnung war noch nicht versendet
Zahlungen vor dem Versand bucht GOÄ-Direkt nicht. Steht die Rechnungsnummer im Verwendungszweck, prüft GOÄ-Direkt die Zahlung nach dem Versand beim nächsten Abgleich erneut.
Zahlung von Hand zuordnen
Zahlung öffnen
Klicken Sie im Bereich Offen auf die Zahlung. Unter „Mögliche Zuordnungen“ stehen passende Rechnungen. Grüne Kennzeichen zeigen, was passt, zum Beispiel Name oder Rechnungsnr. Gelb markiert ist, was abweicht.
Rechnung wählen
Klicken Sie auf die richtige Rechnung. Steht sie nicht dabei, klicken Sie auf Andere Rechnung suchen und suchen nach Rechnungsnummer, Patient oder Betrag.
Abweichung klären
Passt der Betrag nicht, fragt GOÄ-Direkt nach. Als Teilzahlung zuordnen lässt den Rest offen. Als voll bezahlt markieren schließt die Rechnung und bucht die Differenz als Ausgleich. Wie Überzahlungen und Doppelzahlungen gebucht werden, steht unter Zahlungen zuordnen.
Die Zahlung steht gar nicht in der Liste
- Die Bank wurde noch nicht abgeglichen. GOÄ-Direkt holt die Umsätze mehrmals am Tag. Unter Bankabgleich starten Sie den Abgleich mit Jetzt synchronisieren sofort.
- Die Freigabe der Bank ist abgelaufen. Dann kommen keine neuen Umsätze an (Bankzugang abgelaufen).
- Das Konto ist nicht verbunden. Zahlungen auf Konten, die nicht im Bankabgleich stehen, sieht GOÄ-Direkt nicht.
- Kein Bezug zu einer Rechnung. Ohne Rechnungsnummer und ohne passenden Namen mit Betrag übernimmt GOÄ-Direkt die Zahlung nicht.
In diesen Fällen, und bei Barzahlung, tragen Sie die Zahlung in der Rechnung selbst ein: mit Als bezahlt markieren, bei erlaubten Teilzahlungen mit Zahlung erfassen.
Häufige Fragen
Kann ich eine falsche Zuordnung rückgängig machen?
Ja. Öffnen Sie die Zahlung im Bereich Zugeordnet und klicken Sie auf Zuordnung aufheben. Danach ist sie wieder offen.
Bekomme ich Bescheid, wenn Zahlungen auf mich warten?
Ja, per E-Mail. Schalten Sie dafür unter Einstellungen Praxis Benachrichtigungen den Punkt Nicht zugeordnete Zahlungseingänge ein.
Warum bucht GOÄ-Direkt nicht einfach nach dem Namen?
Viele Patienten haben denselben Nachnamen, und Angehörige zahlen oft für andere. Eine falsche Buchung würde eine offene Rechnung als bezahlt markieren. Deshalb ist der Name nur ein Vorschlag, den Sie bestätigen.