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Probleme lösen

Bankzugang abgelaufen

Sie bestätigen die Freigabe bei Ihrer Bank neu, damit GOÄ-Direkt Zahlungen wieder erkennt und Mahnungen weiterlaufen.

Das brauchen Sie

  • Berechtigung Praxis-Einstellungen
  • Die Zugangsdaten zum Online-Banking der Praxis und Ihr TAN-Verfahren.

Warum die Freigabe abläuft

GOÄ-Direkt liest Ihre Umsätze über die Schnittstelle, die Banken nach der EU-Zahlungsrichtlinie PSD2 anbieten. Diese Freigabe gilt 90 Tage. Danach müssen Sie sie bei Ihrer Bank neu bestätigen. Manche Banken verlangen die Bestätigung auch früher. GOÄ-Direkt merkt das beim nächsten Abgleich.

Das ist eine Vorgabe der Banken. Ihre Daten und die bisherigen Zahlungen bleiben erhalten.

Woran Sie es erkennen

Kurz vor dem Ablauf:

  • Etwa zwei Wochen vorher bekommen Sie eine E-Mail, zum Beispiel „Erinnerung: Bankverbindung … läuft in 14 Tagen ab“.
  • Unter Bankabgleich steht bei der Bank „Die Freigabe Ihrer Bank läuft in … Tagen ab.“ mit dem Link Erneuern.

Nach dem Ablauf:

  • Unter Bankabgleich trägt die Bank das Kennzeichen „Abgelaufen“ und den Button Erneut verbinden. Scheitert jeder Abgleich, heißt es „Abgleich gestört“ oder „Fehler“.
  • In den Einstellungen hat der Menüpunkt Bankabgleich einen gelben Punkt.
  • Sie bekommen eine E-Mail mit dem Betreff „Bankverbindung getrennt“ und einem Link zum Bankabgleich.
  • Ist keine andere Bank verbunden, zeigt Zahlungen statt der Liste nur noch „Bankkonto verbinden“.

Was bis dahin passiert

  • Neue Zahlungen dieser Bank werden nicht erkannt und nicht zugeordnet.
  • War es Ihre einzige Bank, schaltet GOÄ-Direkt die automatischen Mahnungen und Zahlungserinnerungen aus. So wird keine Rechnung gemahnt, die schon bezahlt ist.
  • Sind weitere Banken verbunden, laufen die Mahnungen weiter. Nur Rechnungen, deren IBAN zu der abgelaufenen Bank gehört, werden nicht automatisch gemahnt.
  • Rechnungen versenden und Mahnungen von Hand senden funktioniert weiter.

So erneuern Sie die Freigabe

  1. Bankabgleich öffnen

    Öffnen Sie Einstellungen Daten & Anbindung Bankabgleich. Der Link in der E-Mail führt direkt dorthin.

    Einstellungen, Bereich Daten und Anbindung, Menüpunkt Bankabgleich mit gelbem Punkt
  2. Erneut verbinden

    Klicken Sie bei der betroffenen Bank auf Erneut verbinden. Ist die Freigabe noch nicht abgelaufen, nutzen Sie Erneuern im gelben Hinweis oder im Menü der Bank Freigabe erneuern.

  3. Bei der Bank bestätigen

    GOÄ-Direkt leitet Sie zur Anmeldeseite Ihrer Bank weiter. Melden Sie sich an und bestätigen Sie mit einer TAN. Danach sind Sie zurück in GOÄ-Direkt. Hat die Bank mehrere Konten, wählen Sie aus, welche abgeglichen werden. Mehr dazu unter Bankkonto verbinden.

  4. Mahnungen wieder einschalten

    Hat GOÄ-Direkt die Mahnungen ausgeschaltet, schalten Sie sie unter Einstellungen Versand & Mahnwesen Mahnwesen wieder ein: Mahnungen automatisch versenden und im Zeitstrahl die Erinnerung (Mahnwesen einstellen).

Häufige Fragen

Gehen Zahlungen verloren, solange die Freigabe abgelaufen ist?

Nein. Das Geld ist auf Ihrem Konto. GOÄ-Direkt sieht es nur noch nicht. Nach dem Erneuern werden die Umsätze nachgeholt.

Kann GOÄ-Direkt die Freigabe nicht einfach selbst verlängern?

Nein. Die Bank verlangt, dass Sie als Kontoinhaber selbst zustimmen, mit Anmeldung und TAN. GOÄ-Direkt erinnert Sie rechtzeitig.

Es steht weiter „Abgleich gestört“. Was nun?

Klicken Sie unter Bankabgleich auf Erneut versuchen. Hilft das nicht, verbinden Sie die Bank mit Erneut verbinden neu. Bleibt der Fehler, schreiben Sie uns.