Zahnarzt / GOZ
GOÄ-Direkt unterstützt auch die zahnärztliche Abrechnung nach GOZ — mit GOZ- und GOÄ-Katalog, Zahn- und Regionsangaben und einem passenden Rechnungslayout.
Praxisart umstellen
Unter Einstellungen → Praxis-Daten legen Sie die Praxisart fest: Arztpraxis (GOÄ) oder Zahnarztpraxis (GOZ). Als Zahnarztpraxis stellt sich die Abrechnung auf die GOZ um.
Arztpraxis
Abrechnung nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).
Zahnarztpraxis
Abrechnung nach der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ), inkl. GOÄ-Positionen.
GOZ-Katalog
Im Positions-Editor durchsuchen Sie sowohl den GOZ- als auch den GOÄ-Katalog — viele zahnärztliche Behandlungen kombinieren beide. Ziffern, Steigerungssätze und Beträge erfassen Sie wie gewohnt; das Rechnungslayout wird an die GOZ angepasst.
Zahn- & Regionsangabe (§ 10 GOZ)
Bei zahnärztlichen Leistungen erfassen Sie je Position die betroffenen Zähne bzw. die Region, wie es § 10 GOZ vorsieht. Diese Angaben erscheinen auf der Rechnung und machen die Abrechnung für Patient und Kostenträger nachvollziehbar.