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Honorarvereinbarungen

Abweichende Vereinbarungen gemäß § 2 GOÄ: ein gesondertes Schriftstück, das Steigerungssätze oder Leistungen individuell mit dem Patienten vereinbart und der Rechnung beigelegt wird.

5 Vereinbarungen Neue Vereinbarung
Alle Status
PatientBehandlungStatusPositionenVerwendungDatum
Michael Bauer Storniert2Nicht verwendet13.07.2026
Greta FischerErstberatung Ausgehändigt1Nicht verwendet11.07.2026
Michael BauerKontrolle Ausgehändigt1Nicht verwendet10.07.2026
Jürgen KrauseBeratung Storniert1Nicht verwendet10.07.2026
Michael BauerBeratung Storniert1Nicht verwendet10.07.2026
§-2-GOÄ-Honorarvereinbarungen mit Status – von Entwurf über Ausgehändigt bis zur Verwendung in einer Rechnung.

Wozu § 2 GOÄ?

Möchten Sie mit einem Patienten einen von der Gebührenordnung abweichenden Steigerungssatz oder besondere Konditionen vereinbaren, verlangt § 2 GOÄ ein gesondertes Schriftstück, das vor der Behandlung getroffen und von beiden Seiten unterschrieben wird. GOÄ-Direkt erstellt dieses Dokument, führt es durch den Unterschriftsprozess und verknüpft es mit der späteren Rechnung.

Vereinbarung erstellen

Öffnen Sie den Bereich Vereinbarungen und klicken Sie auf Neue Vereinbarung. Sie erfassen die Leistungen als Positionen — je Zeile GOÄ-Nummer, Bezeichnung, Anzahl, Faktor/Steigerungssatz und Betrag — sowie die Beteiligten (Behandler und Patient/in bzw. Vertretung).

  1. 1 Im Bereich Vereinbarungen auf Neue Vereinbarung klicken (auch pro Patient im Tab „Honorarvereinbarungen“ möglich).
  2. 2 Patient und Behandler festlegen, Positionen mit Steigerungssatz erfassen.
  3. 3 Speichern — die Vereinbarung erhält den Status Entwurf, bereit zur Unterschrift.

Unterschreiben

Für die Unterschrift stehen zwei Wege bereit:

Vorbereitung am PC

Präsentationsmodus mit PDF-Vorschau: gemeinsam am Bildschirm durchgehen, ausdrucken und aushändigen.

Persönliche Absprache & Scan

Unterschrift auf dem Ausdruck einholen und den Scan hochladen — die Vereinbarung gilt dann als unterschrieben.

Entwurf

bereit zur Unterschrift

Ausgehändigt

ausgedruckt / vorgelegt

Unterschrieben

Scan hochgeladen

Verknüpfung mit der Rechnung

Eine unterschriebene Honorarvereinbarung lässt sich mit einer Rechnung verknüpfen. Beim Versand wird sie als §-2-GOÄ-Schriftstück automatisch beigelegt, sodass der Patient die vereinbarte Grundlage der abweichenden Positionen nachvollziehen kann. GOÄ-Direkt schlägt beim Erstellen einer Rechnung passende Vereinbarungen vor.