Patienten verwalten
Sie pflegen Anschrift, Kontakt und Versandart Ihrer Patienten, damit jede Rechnung auf dem richtigen Weg ankommt.
Das brauchen Sie
- Berechtigung Patienten & Fälle
Das Register
Ihre Patienten stehen unter Register im Bereich Stammdaten der Seitenleiste. Die meisten Patienten legt der Import automatisch an. Von Hand anlegen müssen Sie nur Patienten, für die Sie eine Rechnung selbst schreiben.
Jede Zeile zeigt:
- Name: als „Nachname, Vorname“. Ein Klick öffnet die Patientenakte.
- Versandmethode: E-Mail, Post oder Manuell.
- Adresse: die Rechnungsadresse.
Über Patient suchen… finden Sie einen Namen schnell. Das Menü am Zeilenende (drei Punkte) öffnet die Akte oder archiviert den Patienten.
Patient anlegen
Formular öffnen
Klicken Sie im Register auf Neuer Patient.
Stammdaten und Anschrift eintragen
Pflicht sind immer:
- Vorname, Nachname und Geburtsdatum
- Straße, Nr., PLZ und Stadt
- eine Versandart unter Rechnungsversand
Titel, Geschlecht und Adresszusatz sind freiwillig. Wohnt der Patient im Ausland, wählen Sie unter Land das Land aus.
Versandart wählen
Unter Rechnungsversand legen Sie fest, wie der Patient seine Rechnungen bekommt: E-Mail, Post oder Manuell. Was jeweils nötig ist, steht im nächsten Abschnitt.
Speichern
Klicken Sie auf Patient erstellen. Fehlt eine Pflichtangabe, markiert das Formular das Feld rot und speichert nicht.
E-Mail, Post oder Manuell
Nötig sind Anrede, E-Mail, Mobilnummer und das Häkchen Einwilligung zum E-Mail-Versand liegt vor. Die Mobilnummer braucht der Patient für den SMS-Code, mit dem er die Rechnung öffnet.
Post
Nötig ist eine vollständige Anschrift. Mit Rechnungskopie beilegen (2 Exemplare im Brief) liegt die Rechnung doppelt im Brief, zum Beispiel für die Beihilfe.
Manuell
Sie drucken und übergeben die Rechnung selbst. GOÄ-Direkt verschickt nichts und mahnt nicht automatisch.
Patientenakte und Stammdaten
Ein Klick auf einen Namen im Register öffnet die Patientenakte. Oben rechts blättern Sie mit den Pfeilen zum vorigen oder nächsten Patienten.
- Stammdaten: dasselbe Formular wie beim Anlegen.
- Rechnungen: alle Rechnungen dieses Patienten.
- Honorarvereinbarungen: nur sichtbar, wenn Vereinbarungen für Ihre Praxis freigeschaltet sind (Honorarvereinbarungen).
Ändern Sie die Felder und klicken Sie auf Speichern. Neue Rechnungen übernehmen die Änderung. Versendete Rechnungen behalten die Anschrift, mit der sie rausgegangen sind. Mit Nachricht an Patient schreiben Sie dem Patienten direkt (nur mit hinterlegter E-Mail, siehe Rückfragen beantworten).
Abweichender Rechnungsempfänger
Zahlt jemand anderes, zum Beispiel die Eltern eines Kindes, hinterlegen Sie diese Person als abweichenden Rechnungsempfänger. Alle neuen Rechnungen des Patienten gehen dann an sie.
Empfänger hinzufügen
Klicken Sie in den Stammdaten unten auf Abw. Rechnungsempfänger hinterlegen.
Name und Anschrift eintragen
Pflicht sind Name, Straße, Hausnummer, PLZ, Stadt und Land. Speichern Sie mit Speichern bzw. beim neuen Patienten mit Patient erstellen.
Mit Entfernen und Patientenadresse verwenden gehen künftige Rechnungen wieder an den Patienten selbst. Bereits versendete Rechnungen bleiben unverändert.
Einwilligung zur Datenübermittlung
Bevor Sie über GOÄ-Direkt abrechnen, braucht jeder Patient eine dokumentierte Einwilligung, dass seine Abrechnungsdaten an GOÄ-Direkt übermittelt werden. Das ist etwas anderes als die Einwilligung zum E-Mail-Versand. Es gibt zwei Wege:
- Auf Papier: Unter Einstellungen Versand & Mahnwesen Patientenanmeldung laden Sie die Einwilligungserklärung zum Ausdrucken herunter. Der Patient unterschreibt, Sie legen das Blatt in Ihrer Patientenakte ab.
- Digital: Meldet sich der Patient per QR-Code selbst an, erteilt er die Einwilligung dort. GOÄ-Direkt speichert den Nachweis.
Den digitalen Nachweis öffnen Sie in der Akte mit Nachweis (PDF) oder im Register über das Zeilenmenü mit Einwilligungsnachweis.
Patient archivieren oder löschen
In der Akte steht unten immer genau eine dieser Aktionen, je nachdem, was möglich ist:
- Archivieren, wenn der Patient schon Rechnungen oder eine Honorarvereinbarung hat. Er verschwindet aus Listen, Suche und Zuordnungen. Bestehende Rechnungen laufen weiter (Versand, Mahnung, Zahlung). Neue Rechnungen sind für ihn nicht möglich, die Stammdaten sind gesperrt.
- Wiederherstellen, wenn der Patient archiviert ist. Danach ist er wieder aktiv.
- Löschen, wenn der Patient noch keine Rechnung, keine Honorarvereinbarung und keine Zuordnung aus der KI-Stapelverarbeitung hat, zum Beispiel bei einer Doppelanlage. Das ist endgültig. Einwilligungsnachweise bleiben erhalten.
Archivieren können Sie auch im Register über das Zeilenmenü. Archivierte Patienten finden Sie unter Archiviert.
Selbstanmeldung per QR-Code
Patienten können ihre Daten auch selbst eingeben: Sie scannen einen QR-Aushang in der Praxis, wählen E-Mail oder Post und willigen digital ein. Sie prüfen die Anmeldung und übernehmen sie ins Register. Wie das geht, steht unter Selbstanmeldung per QR-Code.
Häufige Fragen
Warum kann ich einen Patienten nicht löschen?
Sobald es Rechnungen, eine Honorarvereinbarung oder eine KI-Zuordnung gibt, bietet die Akte nur noch Archivieren an. So bleiben die Rechnungen nachvollziehbar.
Ich habe die Versandart geändert. Gilt das auch für offene Rechnungen?
Für Rechnungen, die noch unter Versenden stehen, ja, außer an der einzelnen Rechnung ist ein anderer Versandweg eingestellt. Bereits verschickte Rechnungen bleiben, wie sie sind.
Wozu braucht ein E-Mail-Patient eine Mobilnummer?
Der Patient öffnet seine Rechnung über einen Link. Zum Schutz schickt GOÄ-Direkt dabei einen Code per SMS an die Mobilnummer.