KI-Anweisungen
Sie sagen der KI in eigenen Worten, wie Ihre Praxis abrechnet, statt immer wieder dieselben Korrekturen zu machen.
Das brauchen Sie
- Berechtigung Praxis-Einstellungen
Die Seite KI-Anweisungen
Öffnen Sie Einstellungen Prüfung & KI KI-Anweisungen. Oben suchen Sie eine Anweisung oder legen mit Anweisung hinzufügen eine neue an. Darunter stehen Ihre Fristen und Ihre Anweisungen. Unter „Allgemein“ stehen Anweisungen ohne Ziffer. Danach folgen die Ziffern, nach Abschnitten der GOÄ geordnet: je Ziffer eine Zeile mit der Leistung.
Jede Anweisung ist ein Satz. Die KI liest jede eingeschaltete Anweisung bei der KI-Erstellung, bei der Optimierung und im Chat und wendet sie an. Die Rechnungsprüfung prüft Anweisungen nicht, importierte Rechnungen bleiben unverändert.
Unter „Allgemein“ gehört, was für die ganze Praxis gilt, zum Beispiel wie Ihre Karteikarte aufgebaut ist, was Ihre Kürzel bedeuten oder wann die KI lieber nachfragen soll.
Rechnungstexte, Kategorien und Anhänge ändern Sie mit den Automatisierungen.
Eine Anweisung anlegen
In eigenen Worten beschreiben
Klicken Sie auf Anweisung hinzufügen. Ein Fenster fragt „Was soll die KI künftig anders machen, und warum?“. Antworten Sie so, wie Sie es einem neuen Teammitglied erklären würden. Ist die KI-Rechnungserstellung eingeschaltet, können Sie mit dem Mikrofon im Feld auch diktieren. Ein Klick auf ein Beispiel übernimmt es ins Feld. Klicken Sie auf Weiter.
Anweisung prüfen
Die KI formuliert daraus im Kasten Anweisung einen kurzen Satz, zum Beispiel „Nr. 1 mit Faktor 2,3.“. Darunter steht unter Wirkt bei, wo die Anweisung gilt: bei der KI-Erstellung und der Optimierung.
Sie können den Satz direkt ändern. Fehlt der KI eine Angabe, stellt sie eine Rückfrage. Ergänzen Sie dann Ihre Eingabe und klicken Sie erneut auf Weiter.
Hinzufügen
Klicken Sie auf Hinzufügen. Das Fenster schließt sich, die Anweisung erscheint hervorgehoben in der Liste, aufgeklappt mit Ihrer Eingabe. Gibt es für dieselbe Ziffer schon eine Anweisung, zeigt die KI vorher an, dass die neue sie ersetzt.
Anweisungen ansehen und ändern
Ein Klick auf eine Ziffer zeigt ihre Anweisungen. Mit der Suche finden Sie eine Anweisung über Ziffer, Leistung oder Wortlaut, die Treffer sind gleich aufgeklappt. Jede Anweisung steht in einem eigenen Kasten mit einem Schalter rechts. Damit schalten Sie die Anweisung aus, ohne sie zu löschen. Darunter stehen:
- wer die Anweisung angelegt hat und wann, bei Anweisungen in eigenen Worten auch Ihre Eingabe,
- unter Wirkt bei, wo die Anweisung gilt,
- Bearbeiten: Sie ändern den Satz direkt in der Zeile,
- Löschen: nach einer Rückfrage ist die Anweisung entfernt.
Fristen
Manche Leistungen rechnet Ihre Praxis nur einmal in einem Zeitraum ab, zum Beispiel eine Messung einmal im Jahr. Das legen Sie als Frist fest. Eine Frist gilt je Patient.
Frist hinzufügen
Klicken Sie auf Frist hinzufügen. Tragen Sie unter Ziffern eine oder mehrere Ziffern ein, mit Komma getrennt. Wählen Sie unter Höchstens einmal in die Monate, höchstens 24. Darunter steht der Satz, den GOÄ-Direkt prüft. Klicken Sie auf Hinzufügen.
Bei jeder KI-Erstellung und Optimierung prüft GOÄ-Direkt die früheren Rechnungen des Patienten. Ist eine Ziffer der Frist in diesem Zeitraum schon abgerechnet, setzt die KI sie nicht an. Im Ablauf der Erstellung steht dann zum Beispiel „A7015 entfällt: zuletzt abgerechnet am 14.07.2025 (Frist 12 Monate)“. Im Chat ist die Frist nur ein Hinweis: Wenn Sie eine Ziffer ausdrücklich verlangen, setzt die KI sie an.
Mit Bearbeiten ändern Sie Ziffern oder Monate, mit Löschen entfernen Sie die Frist nach einer Rückfrage.
Aus Korrekturen lernen
Ändern Sie auf einer Rechnung aus der KI-Erstellung einen Faktor, ergänzen oder entfernen Sie eine Position, erscheint unter der Position eine graue Karte: Faktor geändert, Ergänzt oder Entfernt. Eine entfernte Position steht dort durchgestrichen an ihrer alten Stelle.
Für künftig merken
Klicken Sie in der grauen Karte auf Für künftig merken. Ein Fenster fragt nach genau dieser Position, zum Beispiel „Warum nicht abrechnen?“.
Kurz erklären
Antworten Sie in eigenen Worten, getippt oder diktiert, etwa „ist im Belastungs-EKG schon enthalten“. Bei einem geänderten Faktor ist die Erklärung freiwillig. Klicken Sie auf Weiter. Die KI formuliert die Anweisung wie beim Anlegen, mit Wirkt bei.
Speichern
Klicken Sie auf Speichern. Die graue Karte zeigt dann Gemerkt. Mit Rückgängig löschen Sie die Anweisung wieder. Hatte sie eine ältere Anweisung ersetzt, gilt die ältere dann wieder.
Ab der nächsten KI-Erstellung beachtet die KI die neue Anweisung. Positionen, die sie wegen einer Anweisung gesetzt hat, tragen hinter der Bezeichnung das Etikett Ihre Anweisung. Ein Klick darauf zeigt die Anweisung mit Bearbeiten und Ausschalten.
Häufige Fragen
Prüft GOÄ-Direkt meine Rechnungen gegen die Anweisungen?
Nein. Anweisungen und Fristen wirken bei der KI-Erstellung, der Optimierung und im Chat. Importierte und von Hand erstellte Rechnungen bleiben unverändert, die Rechnungsprüfung zeigt dazu keine Hinweise.
Kostet das Anlegen einer Anweisung etwas?
Nein. Anweisungen anlegen und speichern ist kostenlos. Berechnet wird nur die KI-Erstellung selbst (Kosten).