GOÄ-Abrechnung Beispiel: Privatrechnung
Eine GOÄ-Privatrechnung Schritt für Schritt erklärt – vom Behandlungsfall bis zur fertigen Rechnung.
GOÄ-Abrechnung Beispiel: So entsteht eine korrekte Privatrechnung
Die GOÄ-Abrechnung wirkt auf den ersten Blick kompliziert: Ziffern, Punktzahlen, Steigerungsfaktoren und Pflichtangaben. Doch mit einem konkreten GOÄ-Abrechnung Beispiel wird der Prozess nachvollziehbar. In diesem Artikel zeigen wir Schritt für Schritt, wie aus einem alltäglichen Behandlungsfall eine korrekte Privatrechnung nach der Gebührenordnung für Ärzte entsteht.
Der Behandlungsfall: Eine typische Konsultation
Unser Beispiel: Ein Privatpatient stellt sich mit Rückenschmerzen und zur Bluthochdruck-Kontrolle in einer allgemeinmedizinischen Praxis vor. Der Arzt führt folgende Leistungen durch:
- Eingehende Beratung zum Beschwerdebild (ca. 10 Minuten)
- Vollständige körperliche Untersuchung
- Ruhe-EKG mit Befundung
Aus diesem Behandlungsfall leiten sich die abrechenbaren GOÄ-Positionen ab. Schauen wir uns die einzelnen Schritte an.
Schritt 1: Leistungen den richtigen GOÄ-Ziffern zuordnen
Jede ärztliche Leistung muss einer passenden GOÄ-Ziffer zugeordnet werden. Für unseren Behandlungsfall ergeben sich folgende Positionen:
- GOÄ 3 -- Eingehende Beratung (mindestens 10 Minuten Dauer): Die eingehende Beratung geht über das einfache Anamnesegespräch hinaus und erfordert eine Mindestdauer von 10 Minuten.
- GOÄ 8 -- Untersuchung zur Erhebung des Ganzkörperstatus: Umfasst die vollständige körperliche Untersuchung mehrerer Organsysteme.
- GOÄ 651 -- Ruhe-EKG mit Aufzeichnung: Die Ableitung und Aufzeichnung des Elektrokardiogramms.
- GOÄ 652 -- EKG-Auswertung: Die Befundung und Interpretation des aufgezeichneten EKGs. Diese Ziffer wird zusätzlich zu GOÄ 651 angesetzt.
Wichtig: Bei der Zuordnung müssen Ausschlussziffern beachtet werden. GOÄ 3 (eingehende Beratung) darf beispielsweise nicht neben GOÄ 1 (Beratung) abgerechnet werden. Im gleichen Behandlungsfall ist nur eine der beiden Ziffern ansetzbar.
Schritt 2: Steigerungsfaktoren festlegen
Jede GOÄ-Ziffer kann mit einem Steigerungsfaktor multipliziert werden. Die GOÄ kennt drei Bereiche:
- Einfachsatz (1,0-fach): Der Mindestbetrag, selten in der Praxis angewendet
- Schwellenwert (2,3-fach): Der Regelhöchstsatz, der ohne besondere Begründung angesetzt werden darf
- Höchstsatz (3,5-fach): Darf nur mit individueller, auf den Behandlungsfall bezogener Begründung überschritten werden
Für unser GOÄ-Abrechnung Beispiel verwenden wir den Schwellenwert von 2,3-fach bei allen Positionen. Das ist der in der Praxis am häufigsten angesetzte Faktor und bedarf keiner gesonderten schriftlichen Begründung auf der Rechnung.
Tipp: Wenn Sie einen Steigerungsfaktor über 2,3 ansetzen, muss die Begründung individuell und auf den konkreten Behandlungsfall bezogen sein. Pauschale Formulierungen wie "erhöhter Schwierigkeitsgrad" reichen nicht aus.
Schritt 3: Beträge berechnen
Die Berechnung jeder einzelnen Position folgt einer festen Formel:
Rechnungsbetrag = Punktzahl x Punktwert x Steigerungsfaktor
Der Punktwert der GOÄ beträgt 5,82873 Cent (0,0582873 Euro). Damit berechnen sich die Positionen unseres Beispiels wie folgt:
- GOÄ 3 (Eingehende Beratung): 150 Punkte x 0,0582873 Euro x 2,3 = 20,11 Euro
- GOÄ 8 (Ganzkörperstatus): 486 Punkte x 0,0582873 Euro x 2,3 = 65,15 Euro
- GOÄ 651 (Ruhe-EKG Aufzeichnung): 189 Punkte x 0,0582873 Euro x 2,3 = 25,33 Euro
- GOÄ 652 (EKG-Auswertung): 126 Punkte x 0,0582873 Euro x 2,3 = 16,89 Euro
Schritt 4: Pflichtangaben auf der Rechnung
Nach § 12 GOÄ muss jede Privatrechnung bestimmte Pflichtangaben enthalten. Fehlen diese, kann der Patient die Zahlung verweigern, bis eine korrekte Rechnung vorliegt:
- Datum der Leistungserbringung
- GOÄ-Ziffernummer jeder abgerechneten Leistung
- Bezeichnung der Leistung gemäß Gebührenverzeichnis
- Steigerungsfaktor bei jeder Position
- Betrag jeder einzelnen Position
- Begründung bei Faktoren oberhalb des Schwellenwerts (2,3-fach)
- Diagnose(n), die die Leistungen medizinisch rechtfertigen
- Mindestzahlungsfrist von einem Monat nach Rechnungszugang
Die fertige Beispielrechnung im Überblick
Zusammengefasst ergibt sich für unseren Behandlungsfall folgende Rechnung (Diagnosen: M54.5 Kreuzschmerz, I10 Essentielle Hypertonie):
| GOÄ-Ziffer | Leistungsbeschreibung | Punkte | Faktor | Betrag |
|---|---|---|---|---|
| 3 | Eingehende Beratung (mind. 10 Min.) | 150 | 2,3 | 20,11 Euro |
| 8 | Untersuchung Ganzkörperstatus | 486 | 2,3 | 65,15 Euro |
| 651 | Ruhe-EKG, Aufzeichnung | 189 | 2,3 | 25,33 Euro |
| 652 | EKG-Auswertung | 126 | 2,3 | 16,89 Euro |
| Gesamtbetrag | 127,48 Euro | |||
Diese Rechnung enthält alle Pflichtangaben nach § 12 GOÄ und ist sofort versandfertig.
Häufige Fehler bei der GOÄ-Rechnungserstellung
Selbst erfahrene Praxen machen bei der Privatrechnung regelmäßig Fehler. Die häufigsten Stolperfallen:
Fehlende Begründung bei Faktor über 2,3
Wird ein Steigerungsfaktor über dem Schwellenwert angesetzt, muss die Rechnung eine individuelle Begründung enthalten. Fehlt diese, ist die Rechnung formell fehlerhaft und der Patient nicht zur Zahlung verpflichtet.
Ausschlussziffern nicht beachtet
Bestimmte GOÄ-Ziffern dürfen nicht in derselben Sitzung nebeneinander abgerechnet werden. So schließen sich beispielsweise GOÄ 1 und GOÄ 3 gegenseitig aus. Wer beide ansetzt, riskiert Rechnungskürzungen durch die Versicherung.
Unvollständige Pflichtangaben
Häufig fehlen auf Rechnungen die Diagnosen, die genaue Leistungsbezeichnung oder das Behandlungsdatum. Auch wenn der Patient zunächst zahlt -- bei Erstattungsproblemen mit der Versicherung fallen solche Mängel auf und erzeugen Aufwand für alle Beteiligten.
Leistungen vergessen abzurechnen
Im hektischen Praxisalltag werden erbrachte Leistungen manchmal schlicht nicht dokumentiert und damit nicht abgerechnet. Eine systematische Leistungserfassung direkt nach der Behandlung schützt vor Umsatzverlusten.
Fazit: Korrekte GOÄ-Abrechnung muss nicht kompliziert sein
Wie dieses GOÄ-Abrechnung Beispiel zeigt, folgt die Erstellung einer Privatrechnung einem klaren, strukturierten Prozess: Leistungen zuordnen, Steigerungsfaktoren festlegen, Beträge berechnen und Pflichtangaben einhalten. Wer dieses Schema verinnerlicht, erstellt rechtssichere Rechnungen.
Noch einfacher geht es mit einer Abrechnungssoftware wie GOÄ-Direkt: Sie wählen Ihre erbrachten Leistungen aus, die Software schlägt automatisch die passenden GOÄ-Ziffern vor, prüft Ausschlussziffern und Steigerungsfaktoren, berechnet die Beträge und erstellt eine versandfertige Rechnung mit allen Pflichtangaben. So sparen Sie Zeit und minimieren Fehler bei jeder einzelnen Privatrechnung. Nutzen Sie außerdem unsere GOÄ-Ziffernliste zum Nachschlagen, den Ausschlussziffern-Checker zur Prüfung und ChatGOÄ für individuelle Abrechnungsfragen.
Über den Autor
GOÄ-Direkt Team
Fachredaktion für privatärztliche Abrechnung bei GOÄ-Direkt. Wir unterstützen niedergelassene Ärztinnen und Ärzte mit praxisnahem Wissen rund um die GOÄ.