GOÄ Hausbesuch & Wegegeld: Ziffern, Zuschläge & Abrechnung
Hausbesuch nach GOÄ abrechnen: Besuchsgebühren, Wegegeld, Nacht- und Wochenendzuschläge. Alle Ziffern und Praxistipps für Hausärzte und Internisten.
Der Hausbesuch ist für Hausärzte, Internisten und Pflegeheim-betreuende Praxen ein wirtschaftlich relevanter Leistungsbereich — wenn man ihn vollständig abrechnet. In der Praxis bleibt aber regelmäßig Geld liegen: Wegegeld wird vergessen, Zuschläge nicht angesetzt, Entfernungsstaffeln falsch zugeordnet. Dieser Beitrag erklärt alle relevanten GOÄ-Ziffern rund um den Hausbesuch — von der Besuchsgebühr über das Wegegeld nach § 8 GOÄ bis hin zu Nacht- und Wochenendzuschlägen.
Hinweis: Alle Beträge basieren auf dem aktuellen Punktwert von 5,82873 Cent. Stand 2026 — Änderungen vorbehalten.
GOÄ-Ziffern für den Hausbesuch — Überblick
Die GOÄ unterscheidet die Besuchsgebühren nach Entfernung, Ort und Patientenanzahl. Die wichtigsten Ziffern auf einen Blick:
| Ziffer | Leistung | Punktzahl | 1-fach | 2,3-fach |
|---|---|---|---|---|
| 48 | Besuch eines Kranken (praxisnah) | 220 | 12,82 € | 29,49 € |
| 50 | Besuch eines Kranken (weiter entfernt) | 350 | 20,40 € | 46,93 € |
| 51 | Besuch eines weiteren Kranken am selben Ort | 90 | 5,25 € | 12,07 € |
| 55 | Besuch in Pflege- / Altenheim | 220 | 12,82 € | 29,49 € |
| 56 | Verweilen, je angefangene halbe Stunde | 110 | 6,41 € | 14,75 € |
GOÄ 48 — Besuch praxisnah
Die Ziffer 48 wird abgerechnet, wenn der Besuch im unmittelbaren räumlichen Umfeld der Praxis stattfindet. Die Grenze ist nicht starr definiert, in der Praxis wird häufig ein Radius von wenigen Hundert Metern bzw. der gleichen Straße zugrunde gelegt.
GOÄ 50 — Besuch weiter entfernt
Die Ziffer 50 ist die häufigste Besuchsziffer: regulärer Hausbesuch außerhalb des unmittelbaren Praxisumfelds. Sie umfasst die ärztliche Leistung am Patienten — Beratung und Untersuchung am Wohnort werden zusätzlich nach den Ziffern 1, 3, 5, 7 oder 8 berechnet.
GOÄ 51 — Weiterer Patient am gleichen Ort
Werden bei einem Besuch mehrere Patienten in derselben häuslichen Gemeinschaft oder im selben Pflegeheim versorgt, wird für den ersten Patienten die volle Besuchsgebühr (50 oder 55) und für jeden weiteren Patienten die deutlich niedrigere Ziffer 51 abgerechnet.
GOÄ 55 — Besuch im Pflege- oder Altenheim
Die Ziffer 55 deckt Besuche in Pflegeeinrichtungen ab. Für jeden weiteren im selben Heim besuchten Patienten gilt Ziffer 51.
Wegegeld nach § 8 / § 9 GOÄ
Das Wegegeld ist zusätzlich zur Besuchsgebühr abrechenbar — und wird in der Praxis am häufigsten vergessen. Geregelt ist es in § 8 GOÄ (bei Tag) und § 9 GOÄ (Nacht- und Eilbesuche). Die Höhe richtet sich nach der einfachen Entfernung zwischen Praxis und Patient (Tag-Sätze, Stand 2026):
| Entfernung (einfach) | Bei Tag | Bei Nacht (20–8 Uhr) |
|---|---|---|
| bis 2 km | 3,58 € | 7,16 € |
| über 2 bis 5 km | 6,65 € | 10,23 € |
| über 5 bis 10 km | 10,23 € | 15,34 € |
| über 10 bis 25 km | 15,34 € | 25,56 € |
| über 25 km | 0,42 € / km | 0,77 € / km |
Wichtige Regeln:
- Maßgeblich ist die einfache Entfernung — nicht die Hin- und Rückfahrt
- Werden auf einer Fahrt mehrere Patienten besucht, wird das Wegegeld anteilig aufgeteilt
- Bei Besuchen zur Nachtzeit (20–8 Uhr) verdoppelt sich das Wegegeld nahezu
- Wegegeld ist auch bei Besuchen in Pflegeheimen abrechenbar
Praxis-Tipp: Ein konsequentes Erfassen der Entfernung — z.B. über Routing in der Praxissoftware — verhindert vergessene Wegegeld-Positionen. Bei 5 Hausbesuchen pro Woche und 7 km einfacher Entfernung addieren sich allein die Wegegelder auf rund 2.660 € pro Jahr.
Zuschläge für Hausbesuche
Über die Besuchsgebühr und das Wegegeld hinaus kennt die GOÄ eine Reihe von Zuschlägen, die je nach Uhrzeit und Anlass abrechenbar sind:
Zuschlag Buchstabe E — Nachtzuschlag (20–22 Uhr und 6–8 Uhr)
Für ärztliche Leistungen in den Randzeiten der Nacht. Pauschal als Zuschlagsbuchstabe „E" zur jeweiligen Leistungsziffer.
Zuschlag Buchstabe F — Tiefe Nacht (22–6 Uhr)
Höherer Zuschlag für Leistungen in der tiefen Nacht. Auch hier als Zuschlagsbuchstabe zur jeweiligen Leistungsziffer.
Zuschlag Buchstabe G — Sonn- und Feiertag
Zuschlag für Leistungen an Samstagen (ab 12 Uhr), Sonn- und Feiertagen.
Zuschlag Buchstabe H — Unaufschiebbar / Eilbesuch
Zuschlag für dringliche, unaufschiebbare Besuche außerhalb der Sprechstundenzeit.
GOÄ 56 — Verweilen
Die Ziffer 56 wird abgerechnet, wenn der Arzt beim Patienten verweilen muss — z.B. zur Überwachung nach einer Akutbehandlung. Sie wird je angefangener halber Stunde berechnet (110 Punkte, 2,3-fach = 14,75 €).
GOÄ 29 — Geriatrisches Basisassessment
Die Ziffer 29 ist im Hausbesuchskontext besonders relevant: das geriatrische Basisassessment bei älteren, multimorbiden Patienten. Sie umfasst die strukturierte Erfassung von Mobilität, Kognition, Selbsthilfefähigkeit und Sturzrisiko.
Was darf zusätzlich zum Hausbesuch berechnet werden?
Die Besuchsgebühr (z.B. Ziffer 50) deckt nur den Besuch ab — alle erbrachten ärztlichen Leistungen am Patienten werden zusätzlich abgerechnet:
| Ziffer | Leistung | 2,3-fach |
|---|---|---|
| 50 | Hausbesuch (weiter entfernt) | 46,93 € |
| 1 | Beratung | 10,73 € |
| 5 | Symptombezogene Untersuchung | 10,73 € |
| — | Wegegeld (7 km, bei Tag) | 10,23 € |
| Summe | 78,62 € |
Werden zusätzlich technische Leistungen (z.B. EKG, Blutentnahme, Wundversorgung) erbracht, werden auch diese separat berechnet.
Beispielrechnung — Hausbesuch im Pflegeheim mit drei Patienten
Eine Hausärztin besucht am Nachmittag drei Patienten in einem Pflegeheim, 12 km von der Praxis entfernt. Bei allen drei Patienten findet eine Beratung und symptombezogene Untersuchung statt, bei einem Patienten zusätzlich eine eingehende Beratung wegen einer neuen Diagnose.
| Position | Ziffer / Leistung | 2,3-fach |
|---|---|---|
| Patient 1 | 55 (Heimbesuch) + 3 (eingehende Beratung) + 5 (Untersuchung) | 60,33 € |
| Patient 2 | 51 (weiterer Patient am gleichen Ort) + 1 + 5 | 33,53 € |
| Patient 3 | 51 + 1 + 5 | 33,53 € |
| Wegegeld | einfache Entfernung 12 km, anteilig pro Patient | 15,34 € |
| Gesamt | 142,73 € |
Anmerkung: Das Wegegeld wird bei Besuchen mehrerer Patienten am gleichen Ort einmal aufgeteilt — nicht je Patient.
Häufige Fehler bei der Hausbesuch-Abrechnung
- Wegegeld vergessen — Der häufigste Fehler. Wegegeld ist kein Bestandteil der Besuchsziffer, sondern eine eigene Position.
- Zuschläge nicht angesetzt — Besuche vor 8 Uhr, nach 20 Uhr oder am Wochenende rechtfertigen Zuschläge nach Buchstaben E, F, G oder H.
- Falsche Entfernungsstaffel — Wegegeld wird gestaffelt nach Kilometern abgerechnet. Eine grobe Schätzung kann zur Kürzung führen — präzises Routing zahlt sich aus.
- Ziffer 50 statt 51 bei Mehrfachbesuchen — Bei mehreren Patienten am selben Ort gilt für den ersten Patienten Ziffer 50/55, ab dem zweiten Patienten Ziffer 51.
- Beratung / Untersuchung nicht abgerechnet — Die Besuchsgebühr deckt nur den Weg zum Patienten — die ärztliche Leistung selbst muss zusätzlich abgerechnet werden.
- Verweilen nicht abgerechnet — Bei akut versorgten Patienten, bei denen der Arzt zur Beobachtung bleibt, ist Ziffer 56 je angefangener halber Stunde abrechenbar.
FAQ — Häufige Fragen zum GOÄ-Hausbesuch
Welche GOÄ-Ziffer für einen Hausbesuch?
In der Regel Ziffer 50 (Besuch eines Kranken, außerhalb des Praxisumfelds, 350 Punkte). Für praxisnahe Besuche gilt Ziffer 48, für Pflegeheimbesuche Ziffer 55.
Wie berechne ich das Wegegeld nach GOÄ?
Nach § 8 GOÄ gestaffelt nach einfacher Entfernung zwischen Praxis und Patient. Bis 2 km: 3,58 €, bis 5 km: 6,65 €, bis 10 km: 10,23 €, bis 25 km: 15,34 €, darüber pro Kilometer 0,42 € (bei Tag). Bei Nacht (20–8 Uhr) gelten höhere Sätze.
Was ist die GOÄ-Ziffer 29?
Ziffer 29 ist das geriatrische Basisassessment — eine strukturierte Erfassung der funktionellen Selbständigkeit älterer Patienten. Im Hausbesuchskontext bei multimorbiden, älteren Patienten häufig sinnvoll.
Darf ich Beratung neben dem Hausbesuch abrechnen?
Ja. Die Besuchsgebühr (Ziffer 50, 55 etc.) deckt nur den Besuch ab. Beratung (Ziffer 1, 3), Untersuchung (Ziffer 5, 7, 8) und alle weiteren ärztlichen Leistungen werden zusätzlich berechnet.
Gilt das Wegegeld pro Patient oder pro Fahrt?
Pro Fahrt. Werden auf einer Fahrt mehrere Patienten besucht, wird das Wegegeld zwischen ihnen aufgeteilt — nicht je Patient voll angesetzt.
Weiterführend: Mehr zur GOÄ-Abrechnung allgemein lesen Sie im GOÄ-Abrechnung Leitfaden. Eine vollständige Ziffernübersicht finden Sie unter GOÄ-Ziffern: Die komplette Liste.
Über den Autor
Redaktion GOÄ-Direkt
Fachredaktion für privatärztliche Abrechnung bei GOÄ-Direkt. Wir unterstützen niedergelassene Ärztinnen und Ärzte mit praxisnahem Wissen rund um die GOÄ.