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Abrechnung · GOÄ-Direkt Team

GOÄ Hausbesuch & Wegegeld: Abrechnung

Hausbesuche und Wegegeld korrekt nach GOÄ abrechnen – Ziffern, Zuschläge und Beispiele.

Hausbesuche gehören für viele niedergelassene Ärztinnen und Ärzte zum Praxisalltag — insbesondere in der Allgemeinmedizin und bei der Betreuung älterer Patienten. Doch bei der Abrechnung nach GOÄ wird häufig Geld verschenkt: Zuschläge werden vergessen, das Wegegeld falsch berechnet oder Besuchsziffern verwechselt. Dieser Leitfaden zeigt Ihnen, wie Sie den GOÄ Hausbesuch vollständig und korrekt abrechnen.

Die Besuchsziffern im Überblick

Die GOÄ kennt im Abschnitt B II (Besuchsgebühren) mehrere Ziffern für ärztliche Besuche außerhalb der Praxis. Die wichtigsten sind:

  • GOÄ 50 — Hausbesuch einschließlich Beratung und Untersuchung
  • GOÄ 51 — Hausbesuch auf Bestellung, außerhalb der Sprechstundenzeit
  • GOÄ 55 — Besuch eines weiteren Kranken in derselben häuslichen Gemeinschaft
  • GOÄ 56 — Besuch eines weiteren Kranken in derselben sozialen Gemeinschaft (z. B. Pflegeheim)

GOÄ 50 — Der reguläre Hausbesuch

Die GOÄ 50 ist die Standardziffer für den GOÄ Hausbesuch. Sie umfasst den Besuch eines Kranken in seiner Wohnung einschließlich Beratung und Untersuchung.

  • Punktzahl: 180 Punkte
  • Einfachsatz: 10,49 €
  • 2,3-facher Satz: 24,13 €
  • 3,5-facher Satz: 36,72 €

Wichtig: Die GOÄ 50 beinhaltet nicht automatisch eine Beratung oder Untersuchung — sie bildet lediglich die Besuchsgebühr ab. Die ärztliche Leistung vor Ort (Beratung nach GOÄ 1 oder 3, Untersuchung nach GOÄ 5–8) wird zusätzlich abgerechnet. Viele Ärzte vergessen dies und rechnen nur die Besuchsziffer ab.

GOÄ 51 — Hausbesuch außerhalb der Sprechstundenzeit

Wird der Hausbesuch auf Bestellung des Patienten außerhalb der regulären Sprechstundenzeit durchgeführt, kommt die höher bewertete GOÄ 51 zum Einsatz.

  • Punktzahl: 320 Punkte
  • Einfachsatz: 18,65 €
  • 2,3-facher Satz: 42,90 €

Die GOÄ 51 setzt voraus, dass der Besuch auf Bestellung und außerhalb der Sprechstundenzeit erfolgt. Beide Bedingungen müssen erfüllt sein. Fahren Sie aus eigener Initiative außerhalb der Sprechstunde zu einem Patienten, bleibt es bei der GOÄ 50.

GOÄ 55 und 56 — Mitbesuche

Behandeln Sie bei einem Hausbesuch weitere Kranke in derselben häuslichen Gemeinschaft (z. B. Ehepartner), rechnen Sie für den ersten Patienten die GOÄ 50 oder 51 und für jeden weiteren die GOÄ 55 ab.

  • GOÄ 55: 90 Punkte | 2,3-facher Satz: 12,07 €
  • GOÄ 56: 90 Punkte | 2,3-facher Satz: 12,07 € (für weitere Kranke in sozialen Gemeinschaften wie Pflegeheimen)

Dringlichkeitszuschläge bei Hausbesuchen

Für Besuche zu bestimmten Zeiten sieht die GOÄ Zuschläge vor, die zusätzlich zur Besuchsziffer abgerechnet werden:

  • Buchstabe E — Zuschlag für dringenden Besuch: Der Zuschlag E wird berechnet, wenn der Hausbesuch sofort nach Anforderung ausgeführt wird und die Dringlichkeit ärztlich begründet ist.
  • Buchstabe F — Zuschlag für Besuche zwischen 20 und 22 Uhr oder 6 und 8 Uhr: 180 Punkte.
  • Buchstabe G — Zuschlag für Besuche zwischen 22 und 6 Uhr: 280 Punkte.
  • Buchstabe H — Zuschlag für Besuche an Samstagen, Sonn- und Feiertagen: 180 Punkte.

Diese Zuschläge sind untereinander kombinierbar. Ein dringender Hausbesuch am Sonntagmorgen um 7 Uhr kann also die Zuschläge E, F und H auslösen. Dokumentieren Sie Uhrzeit und Dringlichkeit sorgfältig.

Wegegeld nach § 8 GOÄ

Neben der Besuchsgebühr steht dem Arzt Wegegeld nach GOÄ zu. Das Wegegeld ist in § 8 GOÄ geregelt und richtet sich nach der Entfernung zwischen Praxis und Patientenwohnung:

Wegegeld-Tabelle (bei Benutzung eines eigenen PKW)

  • Bis 2 km Radius: 3,58 € (Tag) / 7,16 € (Nacht, 20–8 Uhr)
  • Über 2 bis 5 km: 6,65 € (Tag) / 10,23 € (Nacht)
  • Über 5 bis 10 km: 10,23 € (Tag) / 15,34 € (Nacht)
  • Über 10 bis 25 km: 15,34 € (Tag) / 25,56 € (Nacht)

Das Wegegeld nach GOÄ wird für jeden Besuch gesondert berechnet. Bei Mitbesuchen (GOÄ 55/56) in derselben häuslichen oder sozialen Gemeinschaft fällt das Wegegeld nur einmal an.

Praxistipp: Die Entfernung wird als Radius (Luftlinie) gemessen, nicht als gefahrene Strecke. Bei Grenzfällen lohnt sich ein Blick auf die Karte, um die korrekte Entfernungsstufe zu bestimmen.

Reiseentschädigung nach § 9 GOÄ

Übersteigt die Entfernung 25 km oder wird ein anderes Verkehrsmittel als der eigene PKW genutzt, greift statt des Wegegeldes die Reiseentschädigung nach § 9 GOÄ. Diese umfasst:

  • 0,42 € pro gefahrenen Kilometer (Hin- und Rückweg)
  • Erstattung der tatsächlichen Auslagen für andere Verkehrsmittel
  • Zusätzlich ein Abwesenheitsgeld je nach Dauer der Abwesenheit aus der Praxis

Die Reiseentschädigung kommt in der Praxis seltener vor, ist aber bei ländlichen Hausarztpraxen mit großem Einzugsgebiet relevant.

Rechenbeispiele: Hausbesuch komplett abrechnen

Beispiel 1: Regulärer Hausbesuch tagsüber (Entfernung 4 km)

Ein Allgemeinmediziner besucht einen älteren Privatpatienten zu Hause. Er führt eine eingehende Beratung (12 Minuten) und eine Untersuchung durch.

  • GOÄ 50 (Hausbesuch) — 2,3-fach: 24,13 €
  • GOÄ 3 (Eingehende Beratung) — 2,3-fach: 20,11 €
  • GOÄ 7 (Untersuchung mehrerer Organsysteme) — 2,3-fach: 26,81 €
  • Wegegeld (über 2 bis 5 km, Tag): 6,65 €
  • Gesamtbetrag: 77,70 €

Beispiel 2: Dringender Hausbesuch nachts (Entfernung 8 km)

Ein Patient ruft seinen Hausarzt um 23 Uhr wegen akuter Atemnot an. Der Arzt fährt sofort hin, untersucht den Patienten und verabreicht ein Medikament.

  • GOÄ 50 (Hausbesuch) — 2,3-fach: 24,13 €
  • Zuschlag E (Dringender Besuch): 12,07 €
  • Zuschlag G (Besuch 22–6 Uhr): 16,32 €
  • GOÄ 1 (Beratung) — 2,3-fach: 10,72 €
  • GOÄ 5 (Symptombezogene Untersuchung) — 2,3-fach: 10,72 €
  • GOÄ 252 (Injektion i.v.) — 2,3-fach: 6,03 €
  • Wegegeld (über 5 bis 10 km, Nacht): 15,34 €
  • Gesamtbetrag: 95,33 €

Häufige Fehler bei der Hausbesuch-Abrechnung

Vermeiden Sie diese typischen Fehler beim GOÄ Hausbesuch:

  1. Nur die Besuchsziffer abrechnen: Die GOÄ 50/51 bildet nur den Besuch selbst ab. Beratung (GOÄ 1 oder 3) und Untersuchung (GOÄ 5–8) werden immer zusätzlich berechnet.
  2. Wegegeld vergessen: Das Wegegeld nach GOÄ steht Ihnen für jeden Hausbesuch zu — es wird nicht automatisch durch die Besuchsziffer abgedeckt.
  3. Zuschläge nicht ausschöpfen: Besuche außerhalb der Sprechstundenzeit, nachts oder an Wochenenden lösen Zuschläge aus, die häufig übersehen werden.
  4. Falsche Entfernungsstufe: Prüfen Sie den Radius zur Patientenadresse. Eine falsche Entfernungsstufe führt entweder zu Unterfakturierung oder zu Beanstandungen.
  5. Fehlende Dokumentation der Uhrzeit: Für die Dringlichkeitszuschläge und die Nachtpauschale beim Wegegeld ist die dokumentierte Uhrzeit entscheidend.

Fazit

Die vollständige Abrechnung eines GOÄ Hausbesuchs umfasst deutlich mehr als nur die Besuchsziffer: Zuschläge, Wegegeld, Beratungs- und Untersuchungsziffern sowie gegebenenfalls Reiseentschädigung ergeben zusammen ein faires Honorar für den erbrachten Aufwand. Wie die Rechenbeispiele zeigen, kann die Differenz zwischen einer unvollständigen und einer korrekten Abrechnung bei über 30 € pro Besuch liegen.

GOÄ-Direkt berechnet Wegegeld und Zuschläge automatisch anhand der Patientenadresse und Besuchszeit, prüft die korrekten Entfernungsstufen und erinnert Sie an alle abrechenbaren Positionen. Alle Besuchsziffern finden Sie in der GOÄ-Ziffernliste. Fragen zur Hausbesuch-Abrechnung beantwortet ChatGOÄ sofort.

Über den Autor

GOÄ-Direkt Team

Fachredaktion für privatärztliche Abrechnung bei GOÄ-Direkt. Wir unterstützen niedergelassene Ärztinnen und Ärzte mit praxisnahem Wissen rund um die GOÄ.