GOÄ Beratungsziffern 1–8: Richtig abrechnen
Die GOÄ-Ziffern 1 bis 8 korrekt einsetzen: Wann welche Beratungsziffer greift und was zu beachten ist.
Die Beratungs- und Untersuchungsziffern GOÄ 1 bis 8 gehören zu den am häufigsten abgerechneten Positionen in der privatärztlichen Praxis. Gleichzeitig sind sie eine der größten Fehlerquellen: Falsche Ziffernwahl, fehlende Zeitdokumentation oder übersehene Ausschlussziffern kosten Ärztinnen und Ärzte bares Geld. In diesem Leitfaden erklären wir jede einzelne Ziffer, zeigen die Abgrenzungen und geben Ihnen konkrete Praxisbeispiele für die korrekte Abrechnung.
Beratungsziffern vs. Untersuchungsziffern: Die Systematik
Die GOÄ unterscheidet im Abschnitt B zwischen Beratungsleistungen (GOÄ Ziffern 1–4) und Untersuchungsleistungen (GOÄ Ziffern 5–8). Diese Trennung ist fundamental für die korrekte Abrechnung:
- Ziffern 1–4 betreffen das ärztliche Gespräch: Beratung, Rezeptausstellung, eingehende Beratung und Fremdanamnese.
- Ziffern 5–8 betreffen die körperliche Untersuchung: von der symptombezogenen Untersuchung bis zur Ganzkörperuntersuchung.
Grundsätzlich gilt: Beratung und Untersuchung sind nebeneinander abrechenbar — ein Arztbesuch besteht typischerweise aus Gespräch und körperlicher Untersuchung. Die Kunst liegt in der richtigen Kombination und der sauberen Dokumentation.
GOÄ Ziffer 1 — Beratung
Die GOÄ Ziffer 1 ist die Basisziffer für jede ärztliche Beratung. Sie umfasst die Beratung des Patienten, auch telefonisch, und ist die am niedrigsten bewertete Beratungsleistung.
- Punktzahl: 80 Punkte
- Einfachsatz: 4,66 €
- 2,3-facher Satz (Regelhöchstsatz): 10,72 €
- 3,5-facher Satz (Höchstsatz): 16,32 €
Wann ist die GOÄ 1 ansetzbar?
Die GOÄ 1 kommt immer dann zum Einsatz, wenn eine ärztliche Beratung stattfindet, die nicht die Voraussetzungen der eingehenden Beratung nach GOÄ 3 erfüllt. Typische Situationen sind:
- Kurze Besprechung eines Befundes
- Therapieempfehlung nach einer Untersuchung
- Telefonische Beratung
- Beantwortung von Patientenfragen zum weiteren Vorgehen
Wichtig: Die GOÄ Ziffer 1 darf nur einmal pro Sitzung angesetzt werden. Sie ist neben der GOÄ 3 nicht ansetzbar — es gilt entweder die einfache Beratung (Ziffer 1) oder die eingehende Beratung (Ziffer 3).
GOÄ Ziffer 2 — Ausstellung von Wiederholungsrezepten und/oder Überweisungen
Die GOÄ 2 ist eine häufig vergessene Abrechnungsposition. Sie betrifft die Ausstellung von Wiederholungsrezepten, Überweisungen oder Befundübermittlung — ohne dass ein unmittelbarer Arzt-Patienten-Kontakt stattfindet.
- Punktzahl: 25 Punkte
- Einfachsatz: 1,46 €
- 2,3-facher Satz: 3,35 €
Besonderheiten der GOÄ 2
Die GOÄ 2 setzt voraus, dass kein persönlicher Arzt-Patienten-Kontakt im Zusammenhang mit der Leistung stattfindet. Kommt der Patient in die Praxis und wird beraten, ist die Ziffer 1 oder 3 einschlägig — nicht die GOÄ 2. Typisches Beispiel: Das Praxisteam stellt ein Wiederholungsrezept aus, das der Arzt unterschreibt, ohne den Patienten zu sehen.
GOÄ Ziffer 3 — Eingehende Beratung (mindestens 10 Minuten)
Die GOÄ Ziffer 3 ist eine der wichtigsten und gleichzeitig fehleranfälligsten Ziffern in der Privatabrechnung. Sie bildet die eingehende, das gewöhnliche Maß übersteigende Beratung ab — mit einer Mindestdauer von 10 Minuten.
- Punktzahl: 150 Punkte
- Einfachsatz: 8,74 €
- 2,3-facher Satz: 20,11 €
- 3,5-facher Satz: 30,60 €
Voraussetzungen für die GOÄ 3
Die GOÄ 3 erfordert drei kumulativ erfüllte Bedingungen:
- Mindestdauer von 10 Minuten: Die Beratung muss nachweislich mindestens 10 Minuten dauern. Dokumentieren Sie die Uhrzeit (Beginn und Ende) in der Patientenakte.
- Eingehender Charakter: Die Beratung muss über das gewöhnliche Maß hinausgehen — etwa bei komplexen Diagnosen, Therapieänderungen oder psychosomatischen Fragestellungen.
- Gesprächsinhalt: Es muss ein echtes Beratungsgespräch stattfinden. Die bloße Wartezeit oder Untersuchungszeit zählt nicht mit.
Abgrenzung GOÄ 1 vs. GOÄ 3
Der entscheidende Unterschied zwischen GOÄ 1 und GOÄ 3: Die Ziffer 3 erfordert eine Mindestdauer von 10 Minuten und eine über das gewöhnliche Maß hinausgehende Komplexität. Ein kurzes Gespräch über einen unauffälligen Laborbefund rechtfertigt die Ziffer 3 in der Regel nicht — hier ist die GOÄ Ziffer 1 korrekt.
Praxistipp: Vermerken Sie in der Akte stets den Inhalt der Beratung und die Dauer. Bei Rückfragen durch die Beihilfe oder private Krankenversicherung ist eine lückenlose Dokumentation Ihre beste Absicherung.
Häufiger Fehler bei der GOÄ Ziffer 3
Die GOÄ 3 ist neben der Ziffer 1 nicht ansetzbar — es handelt sich um sich gegenseitig ausschließende Leistungen. Ebenso darf die GOÄ 3 in derselben Sitzung nur einmal abgerechnet werden. Eine doppelte Ansetzung (z. B. für zwei verschiedene Beratungsthemen) ist nicht zulässig.
GOÄ Ziffer 4 — Erhebung der Fremdanamnese
Die GOÄ 4 betrifft die Erhebung der Anamnese bei einer dritten Person — also nicht beim Patienten selbst, sondern bei Angehörigen, Betreuern oder anderen Bezugspersonen.
- Punktzahl: 220 Punkte
- Einfachsatz: 12,82 €
- 2,3-facher Satz: 29,49 €
Wann kommt die GOÄ 4 zum Einsatz?
Typische Anwendungsfälle für die GOÄ 4 sind:
- Pädiatrische Anamnese bei den Eltern
- Fremdanamnese bei dementen Patienten über Angehörige
- Befragung von Betreuungspersonen in der Psychiatrie
- Anamneseerhebung bei bewusstlosen oder nicht sprachfähigen Patienten
Die Ziffer 4 ist neben den Ziffern 1 und 3 grundsätzlich ansetzbar, da die Fremdanamnese eine eigenständige Leistung darstellt, die sich inhaltlich von der Patientenberatung unterscheidet.
GOÄ Ziffer 5 — Symptombezogene Untersuchung
Mit der GOÄ Ziffer 5 beginnen die Untersuchungsleistungen. Sie umfasst die symptombezogene Untersuchung — also eine gezielte körperliche Untersuchung, die sich auf das vom Patienten geschilderte Beschwerdebild beschränkt.
- Punktzahl: 80 Punkte
- Einfachsatz: 4,66 €
- 2,3-facher Satz: 10,72 €
- 3,5-facher Satz: 16,32 €
Anwendungsbereich der GOÄ Ziffer 5
Die GOÄ Ziffer 5 ist die niedrigste Untersuchungsziffer und kommt zum Einsatz, wenn nur ein einzelnes Symptom oder ein eng umgrenzter Befund untersucht wird. Beispiele:
- Inspektion und Palpation eines geschwollenen Kniegelenks
- Untersuchung des Rachens bei Halsschmerzen
- Auskultation der Lunge bei Husten (ohne weitergehende Organuntersuchung)
Abgrenzung: Sobald Sie über die rein symptombezogene Untersuchung hinausgehen und ein vollständiges Organsystem untersuchen, ist die GOÄ 6 oder GOÄ 7 einschlägig.
GOÄ Ziffer 6 — Untersuchung eines Organsystems
Die GOÄ 6 umfasst die vollständige körperliche Untersuchung eines einzelnen Organsystems. Sie liegt zwischen der symptombezogenen Untersuchung (GOÄ 5) und der Untersuchung mehrerer Organsysteme (GOÄ 7).
- Punktzahl: 150 Punkte
- Einfachsatz: 8,74 €
- 2,3-facher Satz: 20,11 €
Was bedeutet „ein Organsystem"?
Ein Organsystem im Sinne der GOÄ ist beispielsweise:
- Das Herz-Kreislauf-System (Auskultation, Puls, Blutdruck, periphere Durchblutung)
- Die Atemwege (Inspektion, Perkussion, Auskultation der Lunge)
- Der Bewegungsapparat einer Körperregion (Wirbelsäule, Schulter, Knie)
Entscheidend ist, dass die Untersuchung das gesamte Organsystem abdeckt — nicht nur ein einzelnes Symptom. Untersuchen Sie z. B. die komplette Lunge inklusive Perkussion, Auskultation und Atemexkursion, ist die Ziffer 6 gerechtfertigt.
GOÄ Ziffer 7 — Untersuchung mehrerer Organsysteme
Die GOÄ Ziffer 7 bildet die vollständige körperliche Untersuchung von mindestens zwei Organsystemen ab. Sie ist eine der am häufigsten eingesetzten Untersuchungsziffern in der Allgemeinmedizin und Inneren Medizin.
- Punktzahl: 200 Punkte
- Einfachsatz: 11,66 €
- 2,3-facher Satz: 26,81 €
- 3,5-facher Satz: 40,80 €
Voraussetzungen für die GOÄ 7
Die GOÄ 7 erfordert die vollständige Untersuchung von mindestens zwei Organsystemen. Typisches Beispiel: Ein Internist untersucht sowohl das Herz-Kreislauf-System als auch die Atemwege. Die GOÄ Ziffer 7 ist dabei nicht neben den Ziffern 5, 6 oder 8 ansetzbar — die Untersuchungsziffern schließen sich gegenseitig aus.
Abgrenzung zur GOÄ 8
Der Unterschied zwischen GOÄ 7 und GOÄ 8 liegt im Umfang: Die Ziffer 7 deckt mehrere, aber nicht alle Organsysteme ab. Erst wenn eine vollständige Ganzkörperuntersuchung durchgeführt wird, kommt die Ziffer 8 in Betracht.
GOÄ Ziffer 8 — Ganzkörperuntersuchung
Die GOÄ 8 ist die höchstbewertete Untersuchungsziffer und setzt eine vollständige Untersuchung des gesamten Körpers voraus.
- Punktzahl: 250 Punkte
- Einfachsatz: 14,57 €
- 2,3-facher Satz: 33,52 €
- 3,5-facher Satz: 51,00 €
Wann ist die GOÄ 8 gerechtfertigt?
Die Ziffer 8 erfordert eine umfassende körperliche Untersuchung, die alle wesentlichen Organsysteme einschließt. Typische Anwendungsfälle:
- Erstvorstellung eines neuen Privatpatienten mit umfassender Untersuchung
- Check-up-Untersuchungen
- Aufnahmeuntersuchungen vor stationärer Behandlung
Achtung: Die Ziffer 8 wird von Beihilfestellen und privaten Krankenversicherungen kritisch geprüft. Dokumentieren Sie genau, welche Organsysteme untersucht wurden. Eine pauschale Ansetzung ohne entsprechende Untersuchungstiefe führt häufig zu Kürzungen.
GOÄ Ziffer 15 und GOÄ 34 — Ergänzende Beratungsziffern
Neben den Kernziffern 1–8 spielen auch die GOÄ 15 und die GOÄ 34 in der Beratungsabrechnung eine Rolle.
GOÄ 15 — Einleitung und Koordination flankierender therapeutischer Maßnahmen
Die GOÄ 15 betrifft die Einleitung und Koordination flankierender therapeutischer Maßnahmen bei einer chronischen Erkrankung. Sie ist als Zuschlag zur Beratung zu verstehen und kann neben der Ziffer 1 oder 3 angesetzt werden, sofern eine koordinierende Leistung tatsächlich erbracht wird — etwa die Abstimmung mit Physiotherapeuten, Ernährungsberatern oder Pflegediensten.
GOÄ 34 — Erörterung der Auswirkungen einer Krankheit auf die Lebensgestaltung
Die GOÄ 34 ist die höchstbewertete Beratungsziffer und umfasst die eingehende Erörterung der Auswirkungen einer Krankheit auf die Lebensgestaltung — mit einer Mindestdauer von 20 Minuten. Sie kommt insbesondere bei schwerwiegenden Diagnosen zum Einsatz:
- Onkologische Aufklärungsgespräche
- Erörterung bei chronischen Erkrankungen mit erheblicher Lebensveränderung
- Psychosomatische Beratung bei komplexen Krankheitsbildern
Punktzahl: 300 Punkte | 2,3-facher Satz: 40,22 € — Die GOÄ 34 schließt die Ziffern 1 und 3 aus und kann nur einmal pro Sitzung abgerechnet werden.
Häufige Abrechnungsfehler bei den Ziffern 1–8
In der Praxis beobachten wir regelmäßig dieselben Fehler bei der Abrechnung der Beratungs- und Untersuchungsziffern:
1. Gleichzeitige Ansetzung sich ausschließender Ziffern
Die Ziffern 1 und 3 schließen sich gegenseitig aus — ebenso die Ziffern 5, 6, 7 und 8 untereinander. Ein häufiger Fehler: GOÄ 1 und GOÄ 3 werden in derselben Sitzung abgerechnet. Die Kostenerstatter kürzen diese Rechnung automatisch.
2. Fehlende Zeitdokumentation bei GOÄ 3 und GOÄ 34
Ohne dokumentierte Gesprächsdauer ist die Abrechnung der GOÄ Ziffer 3 (Mindestdauer 10 Minuten) und der GOÄ 34 (Mindestdauer 20 Minuten) angreifbar. Notieren Sie Beginn und Ende des Gesprächs in der Patientenakte.
3. Untersuchungsziffer zu hoch angesetzt
Wer nur den Rachen inspiziert, sollte die GOÄ Ziffer 5 abrechnen — nicht die GOÄ Ziffer 7. Eine zu hohe Untersuchungsziffer ohne entsprechenden Untersuchungsumfang führt zu Kürzungen und schadet der Vertrauenswürdigkeit gegenüber den Erstattungsstellen.
4. Beratung ohne Dokumentation des Inhalts
Insbesondere bei der GOÄ 3 muss der Beratungsinhalt nachvollziehbar sein. Eine leere Akte mit dem Vermerk „Beratung durchgeführt" reicht nicht aus. Dokumentieren Sie stichpunktartig die besprochenen Themen.
5. GOÄ 2 vergessen
Viele Praxen vergessen, die GOÄ 2 für die Ausstellung von Wiederholungsrezepten ohne Arztkontakt abzurechnen. Gerade bei chronisch Kranken summiert sich dieser Betrag über das Jahr.
Steigerungsfaktoren bei Beratungs- und Untersuchungsziffern
Die Ziffern 1–8 sind persönliche ärztliche Leistungen, für die ein Steigerungsfaktor von 1,0 bis 3,5 angesetzt werden kann. Der Regelhöchstsatz (Schwellenwert) liegt bei 2,3 — bis zu diesem Faktor ist keine schriftliche Begründung erforderlich.
Beispielrechnung: GOÄ 3 mit Steigerung
- Einfachsatz (1,0): 150 × 5,82873 Ct = 8,74 €
- Regelsatz (2,3): 8,74 € × 2,3 = 20,11 €
- Höchstsatz (3,5): 8,74 € × 3,5 = 30,60 € (Begründung erforderlich)
Für eine Steigerung über den 2,3-fachen Satz hinaus benötigen Sie eine individuelle, auf den Patienten bezogene Begründung. Formulierungen wie „erhöhter Zeitaufwand" oder „besonders schwierige Gesprächssituation (z. B. Sprachbarriere, emotional belastende Diagnose)" sind praxisüblich und anerkannt.
Praxisbeispiele: Typische Abrechnungskombinationen
Beispiel 1: Routinevorstellung Allgemeinmedizin
Ein Privatpatient kommt mit Rückenschmerzen. Der Arzt führt ein kurzes Beratungsgespräch und untersucht die Wirbelsäule und den Bewegungsapparat.
- GOÄ 1 (Beratung) — 2,3-fach: 10,72 €
- GOÄ Ziffer 5 (Symptombezogene Untersuchung) — 2,3-fach: 10,72 €
- Summe: 21,44 €
Beispiel 2: Erstvorstellung Internist mit eingehender Beratung
Ein neuer Patient stellt sich mit Bluthochdruck und Diabetes vor. Der Internist führt ein ausführliches Anamnesegespräch (15 Minuten) und untersucht Herz-Kreislauf-System, Lunge und Abdomen.
- GOÄ 3 (Eingehende Beratung, mind. 10 Min.) — 2,3-fach: 20,11 €
- GOÄ Ziffer 7 (Untersuchung mehrerer Organsysteme) — 2,3-fach: 26,81 €
- Summe: 46,92 €
Beispiel 3: Pädiatrische Vorstellung mit Fremdanamnese
Ein 3-jähriges Kind wird von der Mutter vorgestellt. Der Kinderarzt erhebt die Fremdanamnese bei der Mutter und führt eine Ganzkörperuntersuchung durch.
- GOÄ 4 (Fremdanamnese) — 2,3-fach: 29,49 €
- GOÄ 8 (Ganzkörperuntersuchung) — 2,3-fach: 33,52 €
- Summe: 63,01 €
Zusammenfassung: Die Ziffern 1–8 auf einen Blick
Die GOÄ-Beratungsziffern 1–8 bilden das Fundament der privatärztlichen Abrechnung. Die korrekte Anwendung setzt voraus, dass Sie die Abgrenzungen kennen — insbesondere zwischen GOÄ 1 und GOÄ 3 sowie zwischen den Untersuchungsziffern GOÄ 5, 6, GOÄ 7 und 8. Achten Sie auf die gegenseitigen Ausschlüsse, dokumentieren Sie Zeitaufwand und Gesprächsinhalt und vergessen Sie nicht die Ergänzungsziffern GOÄ 15 und GOÄ 34, wenn die Voraussetzungen vorliegen.
Mit einer Abrechnungssoftware wie GOÄ-Direkt werden Ausschlussziffern automatisch mit dem Ausschlussziffern-Checker geprüft, Steigerungsbegründungen vorgeschlagen und die Zeitdokumentation vereinfacht. Alle Beratungsziffern finden Sie in unserer GOÄ-Ziffernliste. Bei konkreten Abrechnungsfragen hilft Ihnen ChatGOÄ, unser KI-Assistent, sofort weiter.
Über den Autor
GOÄ-Direkt Team
Fachredaktion für privatärztliche Abrechnung bei GOÄ-Direkt. Wir unterstützen niedergelassene Ärztinnen und Ärzte mit praxisnahem Wissen rund um die GOÄ.