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Fachwissen · Redaktion GOÄ-Direkt

Lungenfunktion GOÄ: Ziffern für Spirometrie & Bodyplethysmographie

Lungenfunktionstest nach GOÄ abrechnen: Welche Ziffern für Spirometrie und Bodyplethysmographie? Steigerungssätze, Kombinationen und häufige Fehler.

Die Lungenfunktionsprüfung gehört zum diagnostischen Alltag von Pneumologen, Internisten, HNO-Ärzten und Allgemeinmedizinern. Auf der Abrechnungsseite sorgt sie aber regelmäßig für Unsicherheit: Welche Ziffer gilt für die Spirometrie, welche für die Bodyplethysmographie? Welcher Steigerungssatz ist zulässig — und was darf zusätzlich abgerechnet werden? Dieser Beitrag erklärt alle relevanten GOÄ-Ziffern rund um die Lungenfunktion mit Gebühren, Kombinationsregeln und Praxistipps.

Hinweis: Alle Beträge basieren auf dem aktuellen Punktwert von 5,82873 Cent. Stand 2026 — Änderungen vorbehalten.

GOÄ-Ziffern für Lungenfunktionstests — Überblick

Die Lungenfunktionsdiagnostik ist im Abschnitt F (Innere Medizin / Funktionsdiagnostik) der GOÄ verortet. Es handelt sich durchgehend um technische Leistungen — der Regelhöchstsatz liegt daher bei 1,8-fach (statt 2,3-fach), der Höchstsatz bei 2,5-fach.

ZifferLeistungPunktzahl1-fach1,8-fach2,5-fach
605Spirometrie20011,66 €20,98 €29,14 €
605aBodyplethysmographie50029,14 €52,46 €72,86 €
602Oxymetrie / Pulsoxymetrie804,66 €8,39 €11,66 €
608Bronchospasmolysetest1005,83 €10,49 €14,57 €

GOÄ 605 — Spirometrie

Die Ziffer 605 umfasst die spirometrische Untersuchung einschließlich Aufzeichnung der Fluss-Volumen-Kurve. Sie ist die mit Abstand häufigste Lungenfunktionsuntersuchung in der ambulanten Versorgung — geeignet zur Diagnose und Verlaufskontrolle von Asthma bronchiale, COPD und anderen obstruktiven oder restriktiven Lungenerkrankungen.

Punktzahl1-fach1,8-fach2,5-fach
20011,66 €20,98 €29,14 €

Leistungsinhalt:

  • Messung der statischen und dynamischen Lungenvolumina (FVC, FEV1, Tiffeneau-Index)
  • Aufzeichnung der Fluss-Volumen-Kurve
  • Interpretation und Befundung durch den Arzt

Wichtig — Steigerungssatz: Die Spirometrie ist eine technische Leistung. Der Regelhöchstsatz beträgt damit 1,8-fach, nicht 2,3-fach. Eine Steigerung über 1,8 hinaus erfordert eine individuelle Begründung auf der Rechnung.

Praxis-Tipp: Ein häufiger Abrechnungsfehler ist die Anwendung des 2,3-fachen Satzes auf die Spirometrie. PKVen kürzen in diesen Fällen routinemäßig auf 1,8 — und können zusätzlich eine fehlende Begründung monieren.

GOÄ 605a — Bodyplethysmographie

Die Ziffer 605a bildet die Bodyplethysmographie (Ganzkörper-Plethysmographie) ab. Sie geht deutlich über die Spirometrie hinaus: Gemessen werden zusätzlich das intrathorakale Gasvolumen und der Atemwegswiderstand — wichtige Parameter zur Beurteilung von Überblähung und Obstruktion.

Punktzahl1-fach1,8-fach2,5-fach
50029,14 €52,46 €72,86 €

Wann statt Spirometrie?

  • Verdacht auf Lungenüberblähung (Emphysem)
  • Beurteilung des spezifischen Atemwegswiderstands
  • Unklare oder grenzwertige spirometrische Befunde
  • Patienten, die die Mitarbeitspflicht der Spirometrie nicht erfüllen können

Die Bodyplethysmographie erfordert apparativ erheblich mehr Aufwand als die Spirometrie — die höhere Punktzahl (500 vs. 200) trägt diesem Mehraufwand Rechnung.

GOÄ 602 — Oxymetrie / Pulsoxymetrie

Die Ziffer 602 umfasst die Bestimmung der Sauerstoffsättigung mittels Pulsoxymetrie. Sie ergänzt die Lungenfunktionsdiagnostik um eine wichtige Information zur Oxygenierung und ist neben Spirometrie oder Bodyplethysmographie grundsätzlich abrechenbar.

Punktzahl 80 — 1,8-fach: 8,39 €

GOÄ 608 — Bronchospasmolysetest

Die Ziffer 608 wird abgerechnet, wenn nach einer Basisspirometrie ein Bronchodilatator (z.B. Salbutamol) inhaliert und die Spirometrie anschließend wiederholt wird. Der Test ist zentral zur Differenzierung zwischen reversibler Obstruktion (Asthma) und fixer Obstruktion (COPD).

Punktzahl 100 — 1,8-fach: 10,49 €

Hinweis: Ziffer 608 wird zusätzlich zur Spirometrie (605) abgerechnet — sie ersetzt diese nicht.

Kombinationsmöglichkeiten

Die Lungenfunktionsdiagnostik lässt sich sinnvoll mit weiteren Leistungen kombinieren:

Lufu + Beratung + Untersuchung

Vor jeder Lungenfunktionsprüfung steht in der Regel eine Beratung und Untersuchung. Eine typische Kombination:

ZifferLeistungFaktorBetrag
1Beratung2,310,73 €
5Symptombezogene Untersuchung2,310,73 €
605Spirometrie1,820,98 €
Summe42,44 €

Lufu + Bronchospasmolyse + Oxymetrie

Bei umfassender Diagnostik (z.B. Erstdiagnose Asthma/COPD) ist die Kombination aus Spirometrie, Bronchospasmolyse und Pulsoxymetrie typisch:

ZifferLeistung1,8-fach
605Spirometrie20,98 €
608Bronchospasmolysetest10,49 €
602Pulsoxymetrie8,39 €
Summe39,86 €

Zusammen mit Ziffer 1 (Beratung) und Ziffer 5 (Untersuchung) ergibt sich für einen kompletten Asthma-/COPD-Erstcheck ein Honorar von rund 61 € beim Regelhöchstsatz.

Häufige Fehler bei der Lufu-Abrechnung

  1. Spirometrie als ärztliche statt technische Leistung abgerechnet — Der 2,3-fache Satz ist hier nicht zulässig. Korrekt sind 1,8-fach (Regelhöchstsatz) bzw. 2,5-fach (Höchstsatz).
  2. Fehlende Begründung bei Steigerung über 1,8 — Wer mehr als 1,8-fach abrechnet, muss auf der Rechnung individuell begründen, warum der Aufwand überdurchschnittlich war (z.B. unkooperativer Patient, technisch erschwerte Durchführung).
  3. Bronchospasmolyse vergessen — Wer nach Salbutamol-Inhalation eine zweite Spirometrie macht, sollte Ziffer 608 nicht vergessen. Sie ist neben 605 abrechenbar.
  4. Doppelabrechnung 605 und 605a — Wird die Bodyplethysmographie durchgeführt, ersetzt sie die Spirometrie. Beide Ziffern nicht gleichzeitig abrechnen.
  5. Beratung nicht abgerechnet — Vor und nach der Lufu findet meist eine Beratung statt (Befundbesprechung). Ziffer 1 (oder 3) sollte zusätzlich abgerechnet werden.

FAQ — Häufige Fragen zur GOÄ-Lungenfunktion

Welche GOÄ-Ziffer gilt für die Lungenfunktion?

Für die Standard-Spirometrie ist GOÄ 605 die richtige Ziffer (200 Punkte, 1,8-fach = 20,98 €). Für die umfassendere Bodyplethysmographie gilt GOÄ 605a (500 Punkte, 1,8-fach = 52,46 €).

Welcher Steigerungssatz gilt für die Spirometrie?

Die Spirometrie ist eine technische Leistung — der Regelhöchstsatz beträgt damit 1,8-fach, der Höchstsatz 2,5-fach. Eine Steigerung über 1,8 hinaus erfordert eine individuelle Begründung auf der Rechnung.

Kann ich GOÄ 605 und 605a gleichzeitig abrechnen?

Nein. Die Bodyplethysmographie (605a) ersetzt die Spirometrie (605). Beide Ziffern gleichzeitig in derselben Sitzung sind nicht abrechenbar.

Darf ich neben der Lufu auch Ziffer 1 (Beratung) abrechnen?

Ja. Beratung (Ziffer 1 oder 3) und symptombezogene Untersuchung (Ziffer 5) sind neben der Lungenfunktionsprüfung regulär abrechenbar, da es sich um eigenständige Leistungen handelt.

Was kostet ein Asthma-Check nach GOÄ?

Ein typischer Asthma-Erstcheck (Beratung, Untersuchung, Spirometrie, Bronchospasmolyse, Pulsoxymetrie) ergibt beim Regelhöchstsatz ein Honorar von rund 60–65 €. Bei zusätzlicher Bodyplethysmographie steigt das Honorar entsprechend.

Weiterführend: Eine vollständige Übersicht aller GOÄ-Ziffern finden Sie in unserem Beitrag GOÄ-Ziffern: Die komplette Liste. Zum Thema Steigerungssatz und Begründungspflicht lesen Sie GOÄ Steigerungsfaktor & Begründung.

Über den Autor

Redaktion GOÄ-Direkt

Fachredaktion für privatärztliche Abrechnung bei GOÄ-Direkt. Wir unterstützen niedergelassene Ärztinnen und Ärzte mit praxisnahem Wissen rund um die GOÄ.