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Lungenfunktion nach GOÄ abrechnen

Spirometrie und Lungenfunktionsprüfung nach GOÄ – die richtigen Ziffern und Abrechnungshinweise.

Die Lungenfunktionsdiagnostik gehört zum Standardrepertoire vieler internistischer und HNO-ärztlicher Praxen. Doch bei der Abrechnung nach GOÄ werden regelmäßig Positionen vergessen oder falsch kombiniert. In diesem Beitrag erfahren Sie, welche GOÄ-Ziffern für die GOÄ Lungenfunktion relevant sind, wie Sie Spirometrie und Bodyplethysmographie korrekt abrechnen und welche Kombinationsmöglichkeiten bestehen.

Lungenfunktionsdiagnostik in der GOÄ: Überblick

Die Abrechnung der Lungenfunktion nach GOÄ ist im Abschnitt C V (Funktionsdiagnostik der Atmungsorgane) des Gebührenverzeichnisses geregelt. Die relevanten Ziffern unterscheiden sich nach dem Umfang der Untersuchung — von der einfachen Spirometrie bis zur erweiterten Ganzkörperplethysmographie.

Für die gängige Praxis sind vor allem vier Ziffern relevant:

  • GOÄ 605 — Ruhespirographische Untersuchung
  • GOÄ 605a — Darstellung der Flussvolumenkurve
  • GOÄ 606 — Ganzkörperplethysmographie
  • GOÄ 610 — Bronchospasmolysetest

GOÄ 605 — Ruhespirographische Untersuchung

Die GOÄ 605 ist die Basisziffer für die Lungenfunktion und bildet die einfache ruhespirographische Untersuchung ab. Hierunter fallen die Messung von Vitalkapazität (VC), forcierter Vitalkapazität (FVC), Einsekundenkapazität (FEV1) und weiteren spirometrischen Standardparametern.

  • Punktzahl: 250 Punkte
  • Einfachsatz: 14,57 €
  • 2,3-facher Satz: 33,52 €

Die GOÄ 605 ist die Lufu-GOÄ-Ziffer, die in den meisten Praxen am häufigsten zum Einsatz kommt — etwa bei der Abklärung von Asthma bronchiale, COPD oder als Screening-Untersuchung bei Rauchern.

GOÄ 605a — Flussvolumenkurve

Die GOÄ 605a ergänzt die Ruhespirographie um die grafische Darstellung der Flussvolumenkurve (Flow-Volume-Loop). Diese Ziffer ist neben der GOÄ 605 ansetzbar, sofern die Flussvolumenkurve tatsächlich erstellt und befundet wird.

  • Punktzahl: 200 Punkte
  • Einfachsatz: 11,66 €
  • 2,3-facher Satz: 26,81 €

Praxistipp: Moderne Spirometer erstellen die Flussvolumenkurve routinemäßig. Wenn Sie diese auswerten und befunden, steht Ihnen die GOÄ 605a zusätzlich zur 605 zu. Achten Sie darauf, die Kurve in der Akte zu dokumentieren.

GOÄ 606 — Ganzkörperplethysmographie (Bodyplethysmographie)

Die GOÄ 606 bildet die umfassendere Lungenfunktionsprüfung mittels Bodyplethysmographie ab. Diese Methode liefert zusätzlich den Atemwegswiderstand (Resistance) und das intrathorakale Gasvolumen — Werte, die mit der einfachen Spirometrie nicht messbar sind.

  • Punktzahl: 400 Punkte
  • Einfachsatz: 23,31 €
  • 2,3-facher Satz: 53,62 €

Wichtig: Die GOÄ 606 schließt die GOÄ 605 ein — sie dürfen also nicht nebeneinander abgerechnet werden. Die Bodyplethysmographie umfasst die spirometrischen Basismessungen bereits. Die GOÄ 605a (Flussvolumenkurve) kann hingegen auch neben der 606 angesetzt werden, sofern die Kurve separat erstellt und befundet wird.

GOÄ 610 — Bronchospasmolysetest

Der Bronchospasmolysetest nach GOÄ 610 prüft die Reversibilität einer Atemwegsobstruktion durch Gabe eines Bronchodilatators (z. B. Salbutamol). Die Lungenfunktion wird vor und nach der Medikamentengabe gemessen, um festzustellen, ob eine obstruktive Ventilationsstörung reversibel ist.

  • Punktzahl: 200 Punkte
  • Einfachsatz: 11,66 €
  • 2,3-facher Satz: 26,81 €

Die GOÄ 610 ist neben der GOÄ 605 oder 606 ansetzbar, da es sich um eine eigenständige diagnostische Maßnahme handelt. Dokumentieren Sie die Messwerte vor und nach Broncholyse.

Kombinationsmöglichkeiten und Ausschlüsse

Bei der Abrechnung der Lungenfunktion nach GOÄ gelten folgende Kombinationsregeln:

  • GOÄ 605 + 605a: Zulässig — Spirometrie und Flussvolumenkurve ergänzen sich.
  • GOÄ 606 + 605a: Zulässig — Bodyplethysmographie plus separate Flussvolumenkurve.
  • GOÄ 605 + 606: Nicht zulässig — die 606 schließt die 605 ein.
  • GOÄ 605 oder 606 + 610: Zulässig — der Bronchospasmolysetest ist eine eigenständige Leistung.

Zusätzlich können Sie natürlich die Beratungsziffern (GOÄ 1 oder 3) ansetzen, wenn Sie den Befund mit dem Patienten besprechen.

Steigerungsfaktoren bei der Lungenfunktion

Die Lungenfunktionsziffern sind technische Leistungen. Der Schwellenwert liegt daher bei 1,8 (nicht bei 2,3 wie bei persönlichen Leistungen). Bis zum 1,8-fachen Satz ist keine Begründung erforderlich. Darüber hinaus — bis zum Höchstsatz von 2,5 — benötigen Sie eine individuelle Begründung.

Hinweis: Ein häufiger Fehler ist die Anwendung des 2,3-fachen Schwellenwerts auf technische Leistungen. Prüfen Sie bei der Lufu-GOÄ-Ziffer stets, ob es sich um eine persönliche oder technische Leistung handelt.

Praxisbeispiel: Typische Lufu-Abrechnung

Ein 58-jähriger Privatpatient stellt sich beim Internisten mit chronischem Husten vor. Der Arzt führt eine Spirometrie mit Flussvolumenkurve und anschließendem Bronchospasmolysetest durch und bespricht den Befund:

  • GOÄ 3 (Eingehende Beratung, 12 Min.) — 2,3-fach: 20,11 €
  • GOÄ 7 (Untersuchung mehrerer Organsysteme) — 2,3-fach: 26,81 €
  • GOÄ 605 (Ruhespirographie) — 1,8-fach: 26,22 €
  • GOÄ 605a (Flussvolumenkurve) — 1,8-fach: 20,98 €
  • GOÄ 610 (Bronchospasmolysetest) — 1,8-fach: 20,98 €
  • Summe: 115,10 €

Dieses Beispiel zeigt, dass die vollständige Abrechnung der Lungenfunktion nach GOÄ — inklusive aller zulässigen Positionen — einen erheblichen Unterschied beim Honorar ausmacht.

Fazit

Die korrekte Abrechnung der GOÄ Lungenfunktion erfordert Kenntnis der einzelnen Ziffern und ihrer Kombinationsregeln. Insbesondere die häufig übersehene GOÄ 605a und die korrekte Abgrenzung zwischen GOÄ 605 und 606 bieten Optimierungspotenzial. Achten Sie zudem auf den richtigen Schwellenwert für technische Leistungen (1,8 statt 2,3).

Mit GOÄ-Direkt werden die passenden Lufu-GOÄ-Ziffern automatisch vorgeschlagen, Ausschlussziffern geprüft und die korrekten Steigerungssätze für technische Leistungen angewendet. Schlagen Sie alle Lungenfunktions-Ziffern in der GOÄ-Ziffernliste nach oder nutzen Sie ChatGOÄ für Ihre Abrechnungsfragen.

Über den Autor

GOÄ-Direkt Team

Fachredaktion für privatärztliche Abrechnung bei GOÄ-Direkt. Wir unterstützen niedergelassene Ärztinnen und Ärzte mit praxisnahem Wissen rund um die GOÄ.