Alle Beiträge
Praxismanagement · Redaktion GOÄ-Direkt

Privatabrechnung im MVZ: GOÄ-Prozesse für mehrere Behandler

Wie MVZ die Privatabrechnung nach GOÄ über mehrere Ärzte hinweg organisieren: Behandler-Zuordnung, Kategorien, Freigabe, Zahlungsabgleich und Mahnwesen.

Privatabrechnung im Medizinischen Versorgungszentrum ist nicht allein eine Frage der richtigen GOÄ-Ziffer. Sobald mehrere Ärzte, Fachrichtungen oder Abrechnungsläufe zusammenkommen, muss jede Rechnung auch organisatorisch den richtigen Weg nehmen: Wer hat behandelt? Wer prüft den Entwurf? Welche Bank- und Absenderdaten gelten? Und wer sieht, welche Forderungen noch offen sind?

Dieser Beitrag behandelt ausschließlich die privatärztliche Abrechnung nach GOÄ. Die vertragsärztliche Abrechnung gesetzlich Versicherter über die Kassenärztliche Vereinigung folgt anderen Regeln.

Kurz gesagt: Ein guter MVZ-Prozess trennt medizinische Leistung, interne Zuordnung und Forderungsmanagement sauber voneinander. So bleibt nachvollziehbar, welcher Behandler hinter einer Rechnung steht, ohne für jeden Arzt einen eigenen Inselprozess aufzubauen.

Gilt die GOÄ auch für ein MVZ?

Ja. Der Bundesgerichtshof hat 2024 klargestellt, dass die GOÄ auch dann auf ambulante ärztliche Leistungen anwendbar ist, wenn der Behandlungsvertrag nicht unmittelbar mit dem behandelnden Arzt, sondern mit einer juristischen Person wie einer MVZ-GmbH geschlossen wurde. Entscheidend ist die ärztliche Leistung, nicht allein die Rechtsform des Vertragspartners. Das Urteil vom 4. April 2024 ist unter dem Aktenzeichen III ZR 38/23 veröffentlicht.

Für die Praxis bedeutet das: Auch ein MVZ muss privatärztliche Leistungen nach den Vorgaben der GOÄ bewerten und eine Rechnung erstellen, die den Anforderungen des § 12 GOÄ entspricht. Welche Gesellschaft im konkreten Fall Vertragspartner und Rechnungsaussteller ist, hängt von der tatsächlichen Vertrags- und Organisationsstruktur ab und sollte bei der Einrichtung des Rechnungskopfs einmal verbindlich geklärt werden.

Warum die Privatabrechnung im MVZ organisatorisch anspruchsvoller ist

In einer Einzelpraxis fallen Leistungserbringung, Rechnungsprüfung und wirtschaftliche Verantwortung häufig bei derselben Person zusammen. Im MVZ sind diese Rollen verteilt. Typische Bruchstellen sind:

  • Behandler-Zuordnung: Die Leistung kommt aus dem Praxissystem, aber der verantwortliche Arzt wird beim Import nicht eindeutig übernommen.
  • Unterschiedliche Abrechnungsprofile: Fachrichtungen verwenden andere Ziffern, Materialien, Analogbewertungen und Prüfregeln.
  • Abweichende Rechnungsdaten: Je nach interner Struktur können für einen Behandler andere Absender-, Konto- oder Textangaben gelten.
  • Geteilte Verantwortung: Ärzte prüfen den medizinischen Inhalt, während Verwaltung oder Abrechnungsteam Versand und offene Forderungen steuern.
  • Fehlender Überblick: Ohne gemeinsame Ansicht bleiben Rückstände, Rückfragen und Mahnstufen in einzelnen Arbeitslisten hängen.

Die Lösung besteht nicht darin, alle Rechnungen gleich zu behandeln. Sinnvoller ist ein zentraler Prozess, in dem die fachlich relevanten Unterschiede als strukturierte Merkmale erhalten bleiben.

Behandler sauber zuordnen

Die Behandler-Zuordnung sollte bereits mit dem Import aus dem Praxisverwaltungssystem beginnen. Enthält eine PADnext-Datei den Leistungserbringer, kann die Abrechnungssoftware diesen Namen mit der hinterlegten Behandlerliste abgleichen. Ein Treffer ordnet die Rechnung automatisch zu; ein fehlender oder uneindeutiger Treffer gehört sichtbar in die Prüfliste und darf nicht stillschweigend irgendeinem Arzt zugeschlagen werden.

Eine belastbare Zuordnung erfüllt mehrere Zwecke:

  • Rechnungen lassen sich gezielt nach Behandler filtern und prüfen.
  • Abweichende Rechnungsangaben können kontrolliert angewendet werden.
  • Rückfragen aus der Verwaltung landen beim richtigen fachlichen Ansprechpartner.
  • Kennzahlen können nach Behandler betrachtet werden, ohne separate Datenbestände zu führen.

Wichtig ist die Grenze: Eine Behandler-Zuordnung ist noch keine Honorarverteilung und keine Kostenstellenrechnung. Wer variable Vergütung, Beteiligungsmodelle oder standortbezogene Ergebnisrechnungen abbilden muss, braucht dafür zusätzlich eine klar definierte Controlling- oder Finanzbuchhaltungslogik.

Kategorien ergänzen den Behandler

Der Behandler beantwortet die Frage „Wer?“. Eine frei vergebene Rechnungskategorie kann zusätzlich beantworten, welcher interne Vorgang vorliegt. Je nach MVZ können das beispielsweise Fachbereich, Abrechnungslauf, Selbstzahlerprogramm, Kooperationsfall oder ein interner Prüfstatus sein.

MerkmalBeispielfrageNutzen
BehandlerWelcher Arzt hat den Fall behandelt?Fachliche Prüfung und Zuordnung
KategorieZu welchem internen Bereich gehört die Rechnung?Arbeitslisten und Auswertung
RechnungsstatusEntwurf, versendet, bezahlt oder überfällig?Operative Steuerung
MahnstufeWelche Forderung benötigt als Nächstes Aufmerksamkeit?Forderungsmanagement

Kategorien sollten intern bleiben. Sie gehören weder auf die Patientenrechnung noch in eine E-Mail an den Patienten, wenn sie ausschließlich der Organisation des MVZ dienen.

GOÄ-Direkt

Automatisierte GOÄ-Abrechnung — per E-Mail & Post, für 99 €/Monat Flatrate

  • Reibungsloser Übergang
  • Server in Deutschland
  • DSGVO-konform
Mehr erfahren →

Ein durchgängiger Ablauf für mehrere Ärzte

  1. Export: Das Praxissystem liefert Rechnungs- und Patientendaten einschließlich Leistungserbringer.
  2. Zuordnung: Behandler und, falls genutzt, Kategorien werden automatisch oder manuell gesetzt.
  3. Fachliche Prüfung: Ziffern, Faktoren, Begründungen, Ausschlüsse und Auslagen werden geprüft. Für die allgemeinen Anforderungen hilft der GOÄ-Abrechnungsleitfaden.
  4. Freigabe: Nur geklärte Rechnungen gelangen gesammelt in den Versand.
  5. Zustellung: E-Mail oder Brief werden aus demselben Prozess dokumentiert.
  6. Zahlungsabgleich: Eingänge werden der jeweiligen Rechnung zugeordnet, Teil- und Fehlbeträge bleiben sichtbar.
  7. Mahnwesen: Offene Forderungen folgen einem festgelegten Ablauf; Rückfragen und strittige Fälle werden pausiert.

Der entscheidende Gewinn liegt in der gemeinsamen Statuslogik. Eine Rechnung soll nicht gleichzeitig in einer Excel-Liste der Verwaltung, im Postausgang einer Praxis und in der persönlichen Wiedervorlage eines Arztes geführt werden.

Was ein MVZ im Controlling tatsächlich braucht

Für den operativen Alltag reichen oft wenige, dafür verlässliche Fragen:

  • Wie viel wurde im gewählten Zeitraum abgerechnet?
  • Wie viel ist bereits eingegangen?
  • Welche Beträge sind offen oder überfällig?
  • Bei welchem Behandler oder welcher Kategorie häufen sich ungeklärte Fälle?
  • Wie viele Rechnungen erreichen eine Mahnstufe?

Diese Sicht ist ein Abrechnungs- und Forderungscontrolling. Sie ersetzt weder die Finanzbuchhaltung noch eine betriebswirtschaftliche Ergebnisrechnung pro Standort. Gerade diese Abgrenzung verhindert, dass operative Rechnungsdaten mit einer Aussage verwechselt werden, die sie nicht tragen.

Mahnwesen: zentral steuern, im Einzelfall pausieren

Ein gemeinsames Mahnwesen ist im MVZ besonders wertvoll, weil die Verwaltung nicht für jeden Behandler eigene Fristen überwachen muss. Automatisierung darf jedoch nicht bedeuten, dass jede überfällige Rechnung ungeprüft eskaliert.

Ein Mahnlauf sollte pausieren, wenn der Patient die Rechnung nachvollziehbar bestreitet, eine Zahlung gerade geprüft wird, eine Teilzahlung vereinbart wurde oder die Zustellung unklar ist. Den rechtlichen und praktischen Ablauf erklärt unser Beitrag Mahnwesen bei GOÄ-Rechnungen.

Checkliste: Abrechnungssoftware für ein MVZ auswählen

  • Wird der Leistungserbringer aus dem Export übernommen und bei Unklarheiten sichtbar markiert?
  • Können Rechnungen nach Behandler und frei wählbaren Kategorien gefiltert werden?
  • Lassen sich unterschiedliche Rechnungsdaten kontrolliert hinterlegen?
  • Sind Prüfung, Freigabe und Versand voneinander nachvollziehbar getrennt?
  • Gibt es einen zentralen Status für Versand, Zahlung, Teilzahlung und Mahnung?
  • Kann die Verwaltung Mahnungen je Rechnung pausieren oder manuell auslösen?
  • Bleiben interne Kategorien aus allen patientenseitigen Dokumenten heraus?
  • Können Daten für Buchhaltung und weitere Auswertungen exportiert werden?

FAQ zur Privatabrechnung im MVZ

Muss ein MVZ privatärztliche Leistungen nach GOÄ abrechnen?

Für ambulante ärztliche Leistungen gilt die GOÄ auch dann, wenn der Behandlungsvertrag mit einer juristischen Person wie einer MVZ-GmbH geschlossen wurde. Das hat der Bundesgerichtshof 2024 ausdrücklich bestätigt.

Braucht jeder Arzt im MVZ einen eigenen Abrechnungsprozess?

Nein. Sinnvoll ist ein gemeinsamer Prozess mit eindeutiger Behandler-Zuordnung. Fachliche Besonderheiten bleiben erhalten, während Versand, Zahlungsabgleich und Mahnwesen zentral organisiert werden.

Was ist der Unterschied zwischen Behandler und Kategorie?

Der Behandler ordnet die Rechnung einem Arzt zu. Kategorien sind frei definierbare interne Merkmale, etwa für Fachbereich oder Abrechnungslauf. Beides kann kombiniert gefiltert werden.

Kann eine Software die fachliche Rechnungsprüfung ersetzen?

Sie kann Regeln prüfen, Auffälligkeiten markieren und Abläufe standardisieren. Die medizinische Dokumentation, die zutreffende Leistungsbewertung und die Freigabe im konkreten Fall bleiben fachliche Aufgaben.

GOÄ-Direkt führt Rechnungen mehrerer Behandler in einem gemeinsamen Ablauf zusammen: mit Zuordnung beim Import, internen Kategorien, Filtern nach Behandler und Kategorie sowie zentralem Versand, Zahlungsabgleich und Mahnwesen. GOÄ-Direkt im Überblick oder die Kosten von Verrechnungsstelle und Eigenabrechnung vergleichen.

Über den Autor

Redaktion GOÄ-Direkt

Fachredaktion für privatärztliche Abrechnung bei GOÄ-Direkt. Wir unterstützen niedergelassene Ärztinnen und Ärzte mit praxisnahem Wissen rund um die GOÄ.