Privatliquidation bezeichnet die Abrechnung privatärztlicher Leistungen gegenüber dem
Zahlungspflichtigen. Anders als bei der vertragsärztlichen GKV-Abrechnung wird nicht
über die Kassenärztliche Vereinigung abgerechnet; die Vergütung richtet sich
grundsätzlich nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).
Zur Privatliquidation gehört mehr als das Schreiben einer Rechnung: von der
Leistungsdokumentation über die korrekte Abrechnung und den Versand bis zur
Zahlungsüberwachung und zum Mahnwesen. Die formalen Anforderungen an die Rechnung selbst
regelt § 12 GOÄ.