Privatliquidation: drei Wege für Ihre Praxis

Privatärztliche Leistungen abrechnen, Rechnungen versenden und Zahlungen nachhalten, in der Praxis, mit einer Verrechnungsstelle oder unterstützt durch Software.

Was bedeutet Privatliquidation?

Privatliquidation bezeichnet die Abrechnung privatärztlicher Leistungen gegenüber dem Zahlungspflichtigen. Anders als bei der vertragsärztlichen GKV-Abrechnung wird nicht über die Kassenärztliche Vereinigung abgerechnet; die Vergütung richtet sich grundsätzlich nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).

Zur Privatliquidation gehört mehr als das Schreiben einer Rechnung: von der Leistungsdokumentation über die korrekte Abrechnung und den Versand bis zur Zahlungsüberwachung und zum Mahnwesen. Die formalen Anforderungen an die Rechnung selbst regelt § 12 GOÄ.

Drei Wege mit unterschiedlichen Aufgaben und Risiken

Es gibt nicht den einen richtigen Weg für jede Praxis. Entscheidend sind Rechnungsvolumen, verfügbare Zeit, gewünschte Kontrolle und der Bedarf an Vorfinanzierung oder Ausfallschutz.

In der Praxis, ohne spezialisierte Software

Die Praxis erstellt, versendet und überwacht jede Privatrechnung mit ihren vorhandenen Mitteln. Das erhält volle Kontrolle, bindet aber Zeit im Team.

Passt vor allem bei wenigen Rechnungen und eingespielten Abläufen.

Über eine Verrechnungsstelle

Ein externer Dienstleister übernimmt vereinbarte Teile der Abrechnung und des Forderungsmanagements. Je nach Vertrag sind auch Vorfinanzierung oder Factoring möglich.

Passt, wenn Entlastung oder Liquidität wichtiger sind als maximale Kostenkontrolle.

Selbst abrechnen, mit Software

Die Praxis behält die Privatliquidation im eigenen Haus, während Software Rechnungserstellung, Versand, Zahlungsabgleich und Mahnwesen unterstützt.

Passt, wenn Kontrolle und planbare Kosten zusammenkommen sollen.

Was zur Privatliquidation gehört

Unabhängig vom gewählten Modell bleiben dieselben fünf Arbeitsschritte. Es ändert sich vor allem, wer sie ausführt und wie viel Kontrolle in der Praxis bleibt.

  1. 1. Leistungen dokumentieren

    Die erbrachten Leistungen müssen nachvollziehbar dokumentiert sein. Diese Dokumentation ist die fachliche Grundlage der späteren Rechnung.

  2. 2. GOÄ-Ziffern und Faktoren festlegen

    Leistungen werden den passenden Gebührenpositionen zugeordnet. Ausschlüsse, Steigerungssätze und gegebenenfalls individuelle Begründungen müssen berücksichtigt werden.

  3. 3. Rechnung nach § 12 GOÄ erstellen

    Erst eine der GOÄ entsprechende Rechnung macht die Vergütung fällig. Dazu gehören insbesondere Leistungsdatum, Ziffer, Bezeichnung, Betrag und Steigerungssatz.

  4. 4. Sicher versenden

    Die fertige Rechnung geht digital oder per Brief an den Zahlungspflichtigen. Der gewählte Weg muss zum Datenschutz und zu den Abläufen der Praxis passen.

    Rechnungsversand ansehen
  5. 5. Zahlungen überwachen und offene Forderungen bearbeiten

    Zahlungseingänge werden Rechnungen zugeordnet. Bleibt eine Zahlung aus, folgen die festgelegten Erinnerungs- und Mahnschritte.

Was GOÄ-Direkt übernimmt

  • Rechnungsentwürfe erstellen und verwalten
  • Rechnungen digital oder per Brief versenden
  • Zahlungseingänge automatisch zuordnen
  • Erinnerungen und Mahnungen nach Ihren Fristen versenden

Was bewusst in der Praxis bleibt

Die Praxis prüft und gibt Rechnungen frei. GOÄ-Direkt bietet keine Honorarvorfinanzierung, übernimmt kein Zahlungsausfallrisiko und führt derzeit kein gerichtliches Inkasso durch. Wenn genau diese Leistungen entscheidend sind, kann eine Verrechnungsstelle die passendere Lösung sein.

Prozentgebühr allein reicht für den Vergleich nicht

Bei einer Verrechnungsstelle können neben dem Prozentsatz feste Gebühren je Rechnung, weitere Leistungen und Umsatzsteuer relevant sein. Unser ausführlicher Vergleich zeigt, welche Positionen in eine realistische Rechnung gehören.

PVS-Kosten selbst berechnen

Welche Form der Privatliquidation passt zu Ihrer Praxis?

Wir schauen gemeinsam auf Rechnungsvolumen, Abläufe und Anforderungen, ohne pauschale Empfehlung.