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IGeL-Leistungen Frauenarzt: GOÄ-Abrechnung

IGeL-Leistungen in der Gynäkologie richtig abrechnen – von Ultraschall bis Krebsvorsorge.

IGeL-Leistungen in der Gynäkologie: Warum sie so wichtig sind

Kaum eine Fachrichtung bietet ein so breites Spektrum an Individuellen Gesundheitsleistungen (IGeL) wie die Gynäkologie. Von der erweiterten Krebsvorsorge über den Brustultraschall bis zur Hormondiagnostik — viele medizinisch sinnvolle Untersuchungen werden von den gesetzlichen Krankenkassen nicht oder nur eingeschränkt übernommen. Für Frauenärztinnen und Frauenärzte sind IGeL-Leistungen daher ein wichtiger Baustein der Patientenversorgung und der Praxiswirtschaft.

Dieser Beitrag gibt Ihnen als Frauenarzt einen umfassenden Überblick über die wichtigsten gynäkologischen IGeL-Leistungen, die korrekten GOÄ-Ziffern für die Abrechnung und praktische Tipps für den Praxisalltag.

Grundlagen: IGeL-Leistungen in der Frauenheilkunde

IGeL-Leistungen beim Frauenarzt sind ärztliche Leistungen, die über den GKV-Leistungskatalog hinausgehen, aber medizinisch begründet und von Patientinnen gewünscht werden. Sie werden ausschließlich nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) abgerechnet.

Für jede IGeL-Leistung gelten verbindliche Anforderungen:

  • Schriftliche Vereinbarung vor der Leistung: Die Patientin muss vor Erbringung der Leistung schriftlich über Art, Umfang und voraussichtliche Kosten informiert werden und ihr Einverständnis erklären.
  • Aufklärung: Die Patientin muss darüber informiert werden, dass die Kosten nicht von der Krankenkasse übernommen werden und welche Alternativen bestehen.
  • Abrechnung nach GOÄ: Die Vergütung richtet sich nach der GOÄ mit den entsprechenden Steigerungsfaktoren.
  • Dokumentation: Die erbrachte Leistung, das Ergebnis und die Aufklärung sollten in der Patientenakte dokumentiert sein.

Die wichtigsten IGeL-Leistungen für Frauenärzte

Vaginaler Ultraschall zur Krebsvorsorge

Der vaginale Ultraschall (Vaginalsonographie) zur Früherkennung von Eierstock- und Gebärmutterkrebs gehört zu den am häufigsten angebotenen IGeL-Leistungen beim Frauenarzt. Die GKV übernimmt den vaginalen Ultraschall nur bei konkretem klinischem Verdacht, nicht jedoch als reine Vorsorgemaßnahme bei symptomfreien Patientinnen.

Relevante GOÄ-Ziffern:

  • GOÄ 410 — Ultraschalluntersuchung eines Organs (hier: Gebärmutter oder Eierstöcke)
  • GOÄ 420 — Ultraschalluntersuchung mittels B-Mode-Verfahren bis zu drei weiteren Organen (bei Untersuchung mehrerer Strukturen)
  • GOÄ 403 — Transvaginale Ultraschalluntersuchung (ergänzend, je nach Umfang)

Praxistipp: Die Kombination von GOÄ 410 und GOÄ 420 ist möglich, wenn tatsächlich verschiedene Organe untersucht werden. Dokumentieren Sie jeweils die untersuchten Strukturen (Uterus, Ovarien, Adnexe), um die Abrechnung nachvollziehbar zu gestalten.

Brustultraschall (Mamma-Sonographie)

Die Mamma-Sonographie ergänzt die Tastuntersuchung und die Mammographie in der Brustkrebsvorsorge. Besonders bei jüngeren Frauen mit dichtem Brustgewebe kann der Ultraschall Veränderungen sichtbar machen, die bei der Tastuntersuchung nicht auffallen. Da die GKV den Brustultraschall als alleinige Vorsorgemaßnahme nicht übernimmt, wird er als IGeL angeboten.

Relevante GOÄ-Ziffern:

  • GOÄ 418 — Ultraschalluntersuchung der Brustdrüse(n)
  • GOÄ 1 oder GOÄ 3 — Beratung (je nach Aufwand der Befundbesprechung)

Praxistipp: Weisen Sie Patientinnen darauf hin, dass der Brustultraschall die Mammographie nicht ersetzt, sondern ergänzt. Diese Klarstellung stärkt das Vertrauen und vermeidet Missverständnisse.

Thin-Prep / Dünnschichtzytologie

Die Dünnschichtzytologie (z. B. Thin-Prep) ist ein verbessertes Verfahren zur Auswertung des zervikalen Abstrichs. Im Gegensatz zum konventionellen Pap-Abstrich wird das Zellmaterial in einer Flüssigkeit konserviert und im Labor aufbereitet. Dies kann die diagnostische Genauigkeit verbessern und die Rate unklarer Befunde reduzieren.

Relevante GOÄ-Ziffern:

  • GOÄ 4815 (Analog) — Die Dünnschichtzytologie wird als Analogleistung abgerechnet. Die genaue Vergleichsziffer kann je nach Kammer-Empfehlung variieren.
  • GOÄ 297 — Entnahme des Abstrichmaterials (falls nicht bereits in der GKV-Vorsorge enthalten)

Praxistipp: Prüfen Sie, ob Ihr Zytologie-Labor die Dünnschichtzytologie anbietet und welche Ziffer dort als Analogbewertung empfohlen wird. Einheitlichkeit zwischen Praxis und Labor vermeidet Rückfragen.

HPV-Test (Humane Papillomviren)

Der HPV-Test weist Infektionen mit Hochrisiko-Typen des Humanen Papillomvirus nach, die als Hauptursache für Gebärmutterhalskrebs gelten. Seit 2020 übernimmt die GKV den HPV-Test im Rahmen des organisierten Screenings für Frauen ab 35 Jahren alle drei Jahre. Außerhalb dieses Rhythmus oder für jüngere Frauen bleibt der HPV-Test eine IGeL-Leistung.

Relevante GOÄ-Ziffern:

  • GOÄ 4783 — Nachweis von Nucleinsäuren aus Viren (HPV-DNA-Test)
  • GOÄ 4784 — Typisierung von Nucleinsäuren (HPV-Genotypisierung)
  • GOÄ 4785 — Quantitative Bestimmung von Nucleinsäuren (bei quantitativer HPV-Bestimmung)
  • GOÄ 298 — Entnahme des Untersuchungsmaterials (Abstrich)

Praxistipp: Informieren Sie Patientinnen unter 35 Jahren aktiv über die Möglichkeit des HPV-Tests als IGeL. Gerade in dieser Altersgruppe ist die Nachfrage hoch, und die Aufklärung über den Zusammenhang zwischen HPV und Zervixkarzinom wird positiv aufgenommen.

Chlamydien-Screening (über 25 Jahre)

Die GKV übernimmt das Chlamydien-Screening nur bis zum Alter von 25 Jahren. Für ältere Patientinnen, die ein Screening wünschen — etwa bei Kinderwunsch oder Partnerwechsel — wird die Untersuchung als IGeL angeboten.

Relevante GOÄ-Ziffern:

  • GOÄ 4648 — Nachweis von Chlamydia trachomatis mittels Amplifikationsverfahren (PCR)
  • GOÄ 298 — Abstrichentnahme

Hormonstatus / Wechseljahresdiagnostik

Viele Frauen in den Wechseljahren wünschen eine Bestimmung ihrer Hormonspiegel, um Beschwerden besser einordnen und Therapieoptionen besprechen zu können. Auch bei jüngeren Frauen kann ein Hormonstatus bei Zyklusstörungen oder Kinderwunsch als IGeL relevant sein, sofern keine klare medizinische Indikation für eine kassenärztliche Abrechnung vorliegt.

Relevante GOÄ-Ziffern:

  • GOÄ 4021 — Bestimmung von FSH (Follikelstimulierendes Hormon)
  • GOÄ 4039 — Bestimmung von Östradiol
  • GOÄ 4023 — Bestimmung von LH (Luteinisierendes Hormon)
  • GOÄ 4020 — Bestimmung von Progesteron
  • GOÄ 3900 — Blutentnahme (venös)
  • GOÄ 250 — Blutentnahme (alternativ, je nach Konstellation)

Praxistipp: Bieten Sie den Hormonstatus als definiertes Paket an — z. B. „Wechseljahres-Check" mit FSH, Östradiol und LH. Ein klar kommunizierter Paketpreis senkt die Hemmschwelle und vereinfacht die Abrechnung.

Blasenkrebs-Vorsorge (NMP22-Test)

Der NMP22-Test ist ein immunologischer Urintest zur Früherkennung von Blasenkrebs. Er kann als ergänzende Vorsorgeleistung angeboten werden, insbesondere bei Patientinnen mit Risikofaktoren wie Rauchen oder chemischer Exposition.

Relevante GOÄ-Ziffern:

  • GOÄ 3911 (Analog) — Immunologischer Nachweis eines Tumormarkers im Urin

Korrekte Abrechnung: Schritt für Schritt

Die Abrechnung von IGeL-Leistungen beim Frauenarzt folgt einem klaren Ablauf:

  1. Aufklärung und Beratung: Informieren Sie die Patientin über die Leistung, den Nutzen, die Kosten und die Tatsache, dass die GKV nicht zahlt.
  2. Schriftliche Vereinbarung: Lassen Sie die Patientin die Einwilligungserklärung unterschreiben — immer vor der Leistungserbringung.
  3. Leistungserbringung: Führen Sie die Untersuchung durch und dokumentieren Sie den Befund.
  4. Ziffernauswahl: Wählen Sie die korrekten GOÄ-Ziffern. Prüfen Sie Ausschlussregeln und achten Sie auf die richtige Kombination.
  5. Steigerungsfaktor festlegen: Für persönliche Leistungen gilt der Schwellenwert von 2,3-fach, für technische Leistungen von 1,8-fach. Überschreitungen erfordern eine Begründung auf der Rechnung.
  6. Rechnung erstellen: Die Rechnung muss alle Pflichtangaben nach § 12 GOÄ enthalten: Datum, Ziffern mit Leistungsbeschreibung, Steigerungsfaktor, Einzelbetrag und Gesamtbetrag.

Patientenkommunikation und Aufklärung

In der Gynäkologie ist eine einfühlsame Patientenkommunikation besonders wichtig. Viele Patientinnen empfinden das Thema IGeL-Leistungen als heikel, weil sie befürchten, zu unnötigen Untersuchungen gedrängt zu werden. Eine professionelle Herangehensweise schafft Vertrauen:

  • Medizinische Einordnung geben: Erklären Sie sachlich, warum die Leistung medizinisch sinnvoll sein kann. „Die Krebsvorsorge per Ultraschall ergänzt die Tastuntersuchung und kann Veränderungen an den Eierstöcken frühzeitig sichtbar machen."
  • Grenzen ehrlich benennen: Verschweigen Sie nicht, wenn der IGeL-Monitor eine Leistung als „unklar" oder „tendenziell negativ" bewertet. Transparenz stärkt die Glaubwürdigkeit.
  • Keinen Zeitdruck erzeugen: Geben Sie der Patientin die Möglichkeit, die Entscheidung zu überdenken. Eine Leistung kann auch beim nächsten Termin durchgeführt werden.
  • Kosten vorab benennen: Nennen Sie den voraussichtlichen Rechnungsbetrag, bevor die Patientin zustimmt. Unerwartete Rechnungshöhen führen zu Unzufriedenheit und belasten die Arzt-Patientin-Beziehung.
  • Informationsmaterial bereitstellen: Schriftliche Informationen zu den angebotenen IGeL-Leistungen — im Wartezimmer oder als Aushang — bereiten Patientinnen auf das Gespräch vor.

Häufige Fehler bei der IGeL-Abrechnung in der Gynäkologie

Auch erfahrene Praxen machen bei der IGeL-Abrechnung gelegentlich Fehler. Die häufigsten Stolperfallen:

  • Vereinbarung fehlt oder ist unvollständig: Die schriftliche Vereinbarung muss vor der Leistung vorliegen und Kosten, Leistungsart und den Hinweis auf die Selbstzahlung enthalten. Nachträgliche Unterschriften sind rechtlich problematisch.
  • GKV- und IGeL-Leistungen vermischt: Trennen Sie kassenärztliche und IGeL-Leistungen klar — sowohl in der Dokumentation als auch auf der Rechnung. Eine IGeL-Leistung darf nicht als Kassenleistung abgerechnet werden und umgekehrt.
  • Falsche Ziffernkombinationen: Nicht alle GOÄ-Ziffern dürfen in derselben Sitzung kombiniert werden. Achten Sie auf die Ausschlussregelungen, insbesondere bei Ultraschallziffern (GOÄ 410, 420).
  • Fehlende Begründung bei Steigerung: Wenn Sie den Schwellenwert (2,3-fach bei persönlichen, 1,8-fach bei technischen Leistungen) überschreiten, muss die Begründung auf der Rechnung stehen — nicht nur in der Akte.
  • Laborleistungen falsch zugeordnet: Bei Laboruntersuchungen (HPV, Hormone, Chlamydien) muss klar sein, wer die Leistung erbringt und abrechnet — die Praxis oder das externe Labor.

Fazit: IGeL-Leistungen als Qualitätsmerkmal der gynäkologischen Praxis

IGeL-Leistungen beim Frauenarzt sind weit mehr als ein wirtschaftlicher Faktor. Sie ermöglichen eine umfassendere Vorsorge und Diagnostik, die über das GKV-Minimum hinausgeht. Von der Vaginalsonographie über den Brustultraschall bis zum HPV-Test bieten sie Patientinnen einen echten gesundheitlichen Mehrwert — vorausgesetzt, die Abrechnung ist korrekt und die Kommunikation professionell.

Die Grundlage für eine erfolgreiche IGeL-Praxis sind klare Prozesse: standardisierte Vereinbarungen, korrekte GOÄ-Ziffern, transparente Preise und ein geschultes Praxisteam. So stellen Sie sicher, dass Ihre Patientinnen sich gut aufgehoben fühlen und Ihre Abrechnung jeder Prüfung standhält. Alle relevanten Ziffern finden Sie in unserer GOÄ-Ziffernliste, und bei konkreten Fragen hilft ChatGOÄ sofort weiter.

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Über den Autor

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Fachredaktion für privatärztliche Abrechnung bei GOÄ-Direkt. Wir unterstützen niedergelassene Ärztinnen und Ärzte mit praxisnahem Wissen rund um die GOÄ.