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Fachwissen · Redaktion GOÄ-Direkt

Laborleistungen nach GOÄ: Höchstwerte & Sammelpositionen (H1–H4)

Laborleistungen nach GOÄ abrechnen: Wie die Höchstwerte 3541.H, 3630.H, 3631.H und 3633.H (Kennzeichnung H1–H4) die Summe der Einzelpositionen deckeln. Mit Beispiel.

Die Abrechnung von Laborleistungen nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) gilt als einer der kompliziertesten Bereiche der Privatliquidation. Der Grund sind die Höchstwerte: Sammelpositionen, die die Summe vieler einzelner Laborziffern nach oben deckeln. Wer die Kennzeichnung H1 bis H4 und die zugehörigen Höchstwert-Ziffern (3541.H, 3630.H, 3631.H, 3633.H) nicht kennt, rechnet Laborpanels systematisch falsch ab. Dieser Beitrag erklärt den Aufbau des Abschnitts M, den richtigen Steigerungssatz und die Höchstwert-Logik mit einer vollständigen Beispielrechnung.

Wichtig: Laborleistungen sind keine persönlichen ärztlichen Leistungen im Sinne des 2,3-fach-Rahmens. Für den Abschnitt M gilt nach § 5 Abs. 4 GOÄ ein eigener Gebührenrahmen: 1,0- bis 1,3-fach mit einem Schwellenwert (Regelhöchstsatz) von 1,15-fach. Alle Beträge basieren auf dem Punktwert von 5,82873 Cent (Stand 2026).

Der Aufbau des Abschnitts M — vier Unterabschnitte

Der Laborabschnitt der GOÄ (Abschnitt M) gliedert sich in vier Teile. Die Zuordnung entscheidet mit darüber, wer die Leistung berechnen darf und welcher Höchstwert greift:

AbschnittInhaltBeispiele
M IVorhalteleistungen in der eigenen PraxisBKS (3501), Blut im Stuhl (3500), Blutausstrich (3502)
M IIBasislabor (klinische Chemie)Elektrolyte, Glukose, Leber- und Nierenwerte
M IIISpeziallabor (körpereigene/-fremde Stoffe, Zellen)Hormone, Tumormarker, Medikamentenspiegel
M IVNachweis und Charakterisierung von ErregernKulturen, Serologie, PCR

Wichtige Abgrenzung: Die Blutentnahme selbst (GOÄ 250) steht nicht im Abschnitt M, sondern im Abschnitt C. Sie ist eine persönliche Leistung und wird mit dem 2,3-fachen Satz (5,36 €) abgerechnet. Nur die anschließenden Analysen laufen im Laborrahmen mit 1,15-fach. Diese beiden Faktoren nicht zu vermischen, ist der erste Schritt zu einer korrekten Laborrechnung.

Was sind Höchstwerte und Sammelpositionen?

Damit häufige Laborpanels nicht durch bloßes Aneinanderreihen vieler kleiner Einzelziffern beliebig teuer werden, hat der Verordnungsgeber Höchstwerte eingezogen. Ein Höchstwert ist eine Sammelposition, die den Gesamtbetrag einer Gruppe von Laboruntersuchungen begrenzt: Übersteigt die Summe der einzelnen Positionen den Höchstwert, wird nur der Höchstwert berechnet, nicht die höhere Einzelsumme.

Amtliche Definition (Allgemeine Bestimmungen zu Abschnitt M): „Die in Abschnitt M enthaltenen Höchstwerte umfassen alle Untersuchungen aus einer Art von Körpermaterial (z. B. Blut einschließlich seiner Bestandteile Serum, Plasma und Blutzellen), das an einem Kalendertag gewonnen wurde." Die betroffenen Untersuchungen sind „in der 5. und 6. Stelle der Gebührennummer durch H1 bis H4" gekennzeichnet.

Der Höchstwert wirkt also je Materialart und Kalendertag. Alle Blutuntersuchungen einer H-Gruppe aus der Blutentnahme eines Tages fallen zusammen unter denselben Höchstwert, unabhängig davon, an wie vielen Tagen im Labor tatsächlich gemessen wird.

Die vier Höchstwerte der GOÄ im Überblick

Jede H-Kennzeichnung verweist auf genau eine Höchstwert-Ziffer. Die folgende Tabelle zeigt die vier Sammelpositionen mit ihren aktuellen Beträgen:

HöchstwertKennungGruppeEinfachsatz (1,0)Regelsatz (1,15)
3541.HH1Basislabor (M II)27,98 €32,17 €
3630.HH2Speziallabor (M III)50,71 €58,32 €
3631.HH3Speziallabor (M III)81,60 €93,84 €
3633.HH4Speziallabor (M III)32,06 €36,87 €

Der praktisch mit Abstand häufigste Fall ist der Basislabor-Höchstwert 3541.H (Kennung H1). Er deckelt die klinische Routinechemie aus dem Abschnitt M II. Die drei Höchstwerte des Speziallabors (H2 bis H4) greifen bei umfangreicheren M-III-Profilen.

So erkennen Sie die H-Kennzeichnung an der Ziffer

Die Zugehörigkeit einer Laborposition zu einer Höchstwert-Gruppe steht direkt in der Gebührennummer: an der 5. und 6. Stelle als Suffix H1 bis H4. Einige Beispiele aus dem Basislabor (alle Kennung H1, gedeckelt durch 3541.H):

ZifferLeistungEinfachsatz (1,0)Regelsatz (1,15)
3585.H1Kreatinin2,33 €2,68 €
3592.H1Gamma-GT (GGT)2,33 €2,68 €
3594.H1GOT (AST)2,33 €2,68 €
3595.H1GPT (ALT)2,33 €2,68 €
3562.H1Cholesterin2,33 €2,68 €
3598.H1Lipase2,91 €3,35 €

Beachten Sie: Nicht jede M-II-Position trägt eine H-Kennzeichnung. Elektrolyte wie Natrium (3558), Kalium (3557) und Chlorid (3556) sowie das Blutbild (3550) gehören zwar zum Basislabor, fallen aber nicht unter den Höchstwert 3541.H und werden daher immer voll berechnet.

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Beispielrechnung — Basislabor-Panel mit Höchstwert 3541.H

Ein typischer Fall: ein umfassendes Stoffwechsel- und Leberpanel aus einer Blutentnahme, abgerechnet zum Regelsatz (1,15-fach). Alle Positionen tragen die Kennung H1. Einzeln bewertet kämen die zwölf Positionen zu je 2,68 € plus die Lipase (3,35 €) auf zusammen 35,51 €. Da dieser Wert den Höchstwert übersteigt, erscheint das Panel auf der Rechnung so:

ZifferLeistungBetrag (1,15)
3562.H1Cholesterin0,00 €
3563.H1HDL-Cholesterin0,00 €
3564.H1LDL-Cholesterin0,00 €
3565.H1Triglyzeride0,00 €
3583.H1Harnsäure0,00 €
3584.H1Harnstoff0,00 €
3585.H1Kreatinin0,00 €
3587.H1Alkalische Phosphatase0,00 €
3592.H1Gamma-GT (GGT)0,00 €
3594.H1GOT (AST)0,00 €
3595.H1GPT (ALT)0,00 €
3597.H1LDH0,00 €
3598.H1Lipase0,00 €
3541.HHöchstwert Basislabor (H1)32,17 €
Gesamtbetrag Labor32,17 €

Obwohl die Einzelpositionen zusammen 35,51 € ergeben, dürfen nur 32,17 € berechnet werden. Die Differenz von 3,34 € entfällt. In der Rechnung werden die Einzelziffern üblicherweise weiterhin ausgewiesen (mit 0,00 € bzw. dem Vermerk „im Höchstwert enthalten"), während die Höchstwert-Position 3541.H den tatsächlichen Betrag trägt.

Häufige Abrechnungsfehler bei Laborleistungen

  1. Höchstwert nicht angesetzt. Die Einzelpositionen werden voll summiert, obwohl sie den Höchstwert überschreiten. Das führt zu Beanstandungen und Kürzungen durch die private Krankenversicherung.
  2. Falscher Steigerungssatz. Laborziffern mit 2,3-fach statt 1,15-fach abgerechnet. Der Laborrahmen endet bei 1,3-fach, der Regelhöchstsatz liegt bei 1,15-fach.
  3. Blutentnahme und Analyse vermischt. Die Blutentnahme (250) ist eine persönliche Leistung mit 2,3-fach und gehört nicht in den Laborrahmen.
  4. H-Gruppen verwechselt. H1-Positionen unter einen M-III-Höchstwert (H2 bis H4) gerechnet oder umgekehrt. Jede Kennung verweist auf genau eine Höchstwert-Ziffer.
  5. Höchstwert je Material und Tag übersehen. Der Höchstwert gilt materialbezogen je Kalendertag, nicht je Auftrag oder je Messzeitpunkt.

FAQ — Häufige Fragen zur Laborabrechnung nach GOÄ

Was bedeutet die Kennzeichnung H1 bis H4 in der GOÄ?

H1 bis H4 stehen an der 5. und 6. Stelle der Gebührennummer und zeigen an, dass die Laborleistung unter einen Höchstwert fällt. H1 verweist auf die Sammelposition 3541.H (Basislabor), H2 auf 3630.H, H3 auf 3631.H und H4 auf 3633.H (jeweils Speziallabor M III).

Wie hoch ist der Höchstwert für das Basislabor?

Der Höchstwert 3541.H für die mit H1 gekennzeichneten Untersuchungen des Basislabors (M II) beträgt 27,98 € (1,0-fach) bzw. 32,17 € beim Regelsatz 1,15-fach. Übersteigt die Summe der H1-Einzelpositionen diesen Wert, wird nur der Höchstwert berechnet.

Mit welchem Steigerungsfaktor werden Laborleistungen abgerechnet?

Für den Abschnitt M gilt nach § 5 Abs. 4 GOÄ ein Rahmen von 1,0 bis 1,3 mit einem Schwellenwert von 1,15-fach. Eine Steigerung über 1,15 hinaus bis maximal 1,3 erfordert eine gesonderte Begründung. Wie Begründungen für erhöhte Steigerungssätze formuliert werden, zeigt der Beitrag GOÄ Steigerungsfaktor begründen. Eine komplette Zifferübersicht finden Sie in der GOÄ-Ziffern-Liste.

Warum stehen Laborpositionen mit 0,00 € auf der Rechnung?

Das ist korrekt und kein Fehler: Fällt eine Position unter einen Höchstwert, wird sie zwar zur Transparenz weiterhin aufgeführt, ihr Betrag ist aber bereits in der Höchstwert-Position enthalten. Der eigentliche Betrag steht auf der Sammelposition (z. B. 3541.H).

Gilt der Höchstwert auch bei mehreren Blutentnahmen an einem Tag?

Der Höchstwert umfasst alle Untersuchungen aus einer Materialart eines Kalendertags. Sind aus medizinischen Gründen mehrere Bestimmungen derselben Messgröße zu verschiedenen Tageszeiten nötig, können diese mehrfach berechnet werden, gehen aber ebenfalls in den Höchstwert ein.

Über den Autor

Redaktion GOÄ-Direkt

Fachredaktion für privatärztliche Abrechnung bei GOÄ-Direkt. Wir unterstützen niedergelassene Ärztinnen und Ärzte mit praxisnahem Wissen rund um die GOÄ.