Honorar­vereinbarungen nach § 2 GOÄ durchgängig verwalten

Vom persönlichen Gespräch über das gesonderte Schriftstück bis zur späteren Rechnung, mit klaren Pflichtangaben und ohne verlorene PDF-Anhänge.

Zielsumme punktgenau verteilen

Geben Sie einen Zielbetrag oder einen prozentualen Aufschlag auf die Rahmenobergrenzen vor. GOÄ-Direkt verteilt ihn proportional auf die Positionen, je Leistung mindestens Einfachsatz, höchstens doppelter Höchstsatz. Einzelne Positionen fixieren Sie, damit sie unverändert bleiben. Der geschätzte Eigenanteil wird je Leistung geprüft, nicht über die Gesamtsumme saldiert.

Vom Gespräch zur Unterschrift

Im Präsentationsmodus zeigen Sie die fertige Vereinbarung als PDF-Vorschau. Ort und unterschreibende Ärztin oder Arzt legen Sie am PC fest, unterschrieben wird auf dem iPad oder auf Papier. Die Aushändigung der Ausfertigung dokumentieren Sie separat.

Der Papierweg bleibt bewusst erhalten

GOÄ-Direkt erzeugt eine druckbare Vereinbarung, speichert den unterschriebenen Scan und führt ihn anschließend im Rechnungsprozess weiter, bis hinein in die komplette Privatliquidation.

Ausdrucken, eigenhändig unterschreiben, Scan hinterlegen

Dieser Weg bildet das von der Bundesärztekammer beschriebene unterschriebene Schriftstück praktisch ab. Die Aushändigung der Ausfertigung wird separat dokumentiert.

Unterschriften können auch auf dem iPad erfasst werden

Eine einfache elektronische Signatur ist jedoch nicht automatisch einer eigenhändigen Unterschrift oder qualifizierten elektronischen Signatur gleichgestellt. Vor einem ausschließlich digitalen Formweg sollte die Wirksamkeit rechtlich geklärt werden.

Keine pauschale Rechtswirksamkeits-Garantie

Die Seite erläutert den Produktablauf und die allgemeinen Anforderungen. Ob eine konkrete Vereinbarung wirksam ist, hängt von Inhalt, Gespräch, Zeitpunkt, Leistung und gewählter Form ab.

Sauber mit genau einer Rechnung verknüpft

Beim PAD-Import und bei der KI-Rechnungserstellung wird eine passende Vereinbarung automatisch zugeordnet, erkennbar am Hinweis „Automatisch zugeordnet“. Passende Positionen übernehmen den vereinbarten Faktor, der §-2-Hinweis erscheint auf der Rechnung und das Vereinbarungs-PDF wird beim Versand angehängt. Jede Vereinbarung wird in höchstens einer Rechnung verwendet und lässt sich bei Bedarf wieder lösen.

Für den Praxisalltag, nicht nur für die Ablage

  • GOÄ-Suche und Übernahme bestehender Abrechnungsketten aus Vorlagen
  • Faktor, Einzelbetrag und Positionssumme bleiben automatisch synchron
  • Vergleich mit der positionsbezogenen Rahmenobergrenze und Eigenanteil-Schätzung
  • Warnung ab dem doppelten Höchstsatz mit Hinweis auf § 138 BGB
  • Zielsumme proportional verteilen, einzelne Positionen fixierbar
  • Präsentationsmodus mit PDF-Vorschau für das Patientengespräch
  • Automatische Zuordnung bei PAD-Import und KI-Rechnungserstellung
  • Vereinbarung als feste Anlage beim Rechnungsversand

Wann eine Vereinbarung nach § 2 GOÄ zulässig ist, welche Angaben verpflichtend sind und welche Leistungen ausgeschlossen bleiben, erklärt unser Beitrag zur Honorarvereinbarung nach § 2 GOÄ.

Honorarvereinbarungen im Rechnungsprozess sehen

Wir zeigen Ihnen, wie Vorbereitung, Dokumentation und spätere Rechnungszuordnung in GOÄ-Direkt zusammenspielen.