Neue GOÄ 2028: Fünf Dinge, die Sie jetzt schon tun können
Der Entwurf liegt beim Ministerium, der Referentenentwurf ist für dieses Jahr angekündigt. Noch gilt die alte GOÄ. Wer die Zeit nutzt, erlebt die Umstellung ohne böse Überraschungen.
Über die neue Gebührenordnung für Ärzte wird seit Jahrzehnten gesprochen. Viele Praxen haben deshalb aufgehört, genau hinzuhören. Das ist verständlich, aber inzwischen riskant, denn zum ersten Mal gibt es einen konkreten Fahrplan.
Wo wir stehen
Bundesärztekammer und PKV-Verband haben dem Bundesgesundheitsministerium im Juli 2026 eine aktualisierte Fassung des gemeinsamen Entwurfs übermittelt. Sie umfasst 1.049 Seiten und trägt den Stand 15. Juli 2026. Im Ministerium prüft eine eigene Projektgruppe den Entwurf, und ein Gutachten soll die Folgenabschätzung plausibilisieren. Das Ministerium hat angekündigt, noch 2026 einen Referentenentwurf vorzulegen. Das Verfahren soll im Sommer 2027 abgeschlossen sein. BÄK und PKV-Verband halten ein Inkrafttreten zum 1. Januar 2028 für erreichbar.
Verbindlich festgelegt ist dieser Termin nicht. Bis eine neue Verordnung in Kraft tritt, gilt die heutige GOÄ unverändert weiter. Alles, was folgt, steht deshalb unter dem Vorbehalt, dass es sich um einen Entwurf handelt.
Was sich nach dem Entwurf grundlegend ändert
- Festbeträge statt Gebührenrahmen. Punktzahl, Punktwert und die gewohnten Steigerungsfaktoren entfallen weitgehend. Jede Ziffer bekommt einen festen Eurobetrag, der nicht unterschritten werden darf.
- Zuschläge statt Faktor. Besonderer Aufwand wird über Zuschläge abgebildet, die sich an nachvollziehbaren Kriterien orientieren, zum Beispiel an der Behandlungsdauer, dem Alter des Patienten oder der medizinischen Komplexität.
- Deutlich mehr Ziffern. Aus heute rund 2.800 Positionen werden etwa 5.500. Moderne Verfahren, Telemedizin und digitale Leistungen bekommen eigene Ziffern.
- Weniger Analogabrechnung. Viele Leistungen, die heute analog berechnet werden, sollen eigene Ziffern erhalten. Analogabrechnungen, Verlangensleistungen und Früherkennungsleistungen müssen künftig gekennzeichnet werden.
- Aufwertung der sprechenden Medizin. Beratungs- und Gesprächsleistungen werden besser bewertet, technische Leistungen zum Teil niedriger. Beratungen und Untersuchungen sollen ohne die heutigen Einschränkungen neben anderen Leistungen berechnungsfähig sein.
- Mehr Angaben auf der Rechnung. Bei Operationen und interventionellen Eingriffen ist zusätzlich die Prozedur anzugeben, als OPS-Code oder im Klartext.
- Höhere Vergütung nur mit Vereinbarung. Wer mehr als den festen Satz berechnen will, braucht eine schriftliche Honorarvereinbarung.
- Laufende Pflege. Eine gemeinsame Kommission von Ärzteschaft, PKV und Beihilfe soll die Gebührenordnung künftig fortlaufend aktualisieren.
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Fünf Dinge, die Sie jetzt schon tun können
- Ihre 20 wichtigsten Ziffern kennen. In den meisten Praxen entfallen rund 80 Prozent des Privatumsatzes auf wenige Ziffern. Ziehen Sie die Statistik aus Ihrer Praxissoftware und vergleichen Sie diese Ziffern mit dem veröffentlichten Entwurf. Dann wissen Sie, ob Ihre Praxis eher gewinnt oder verliert. Für technisch geprägte Fächer wie die Augenheilkunde, die Radiologie oder die operative Orthopädie ist dieser Abgleich besonders wichtig.
- Eine Liste Ihrer Analogziffern anlegen. Schreiben Sie auf, welche Leistungen Sie heute analog abrechnen. Prüfen Sie dann, ob es dafür im Entwurf eine eigene Ziffer gibt und wie sie bewertet ist. Hier liegen die größten Verschiebungen, nach oben wie nach unten.
- Ihre Steigerungspraxis ehrlich anschauen. Wie viel Ihres Privatumsatzes hängt heute an Faktoren oberhalb des Schwellenwerts? Dieser Hebel fällt weg. Wer regelmäßig mit dem 3,5-fachen Satz abrechnet, sollte früh durchrechnen, was die Festbeträge und Zuschläge für ihn bedeuten, und sich mit der Honorarvereinbarung vertraut machen.
- Die Dokumentation vorbereiten. Zuschläge, die an Dauer oder Komplexität hängen, müssen sich aus der Dokumentation ergeben. Wer heute schon Gesprächszeiten und Besonderheiten festhält, muss 2028 nichts Neues lernen. Die bessere Dokumentation hilft übrigens schon jetzt, weil sie Begründungen nach der alten GOÄ trägt.
- Software, Abrechnungsweg und Team ansprechen. Fragen Sie Ihren Softwarehersteller und Ihren Abrechnungsdienstleister, wie sie die Umstellung planen. Legen Sie fest, wer in der Praxis für das Thema zuständig ist, und planen Sie die Schulung des Teams ein, sobald der Referentenentwurf vorliegt.
Was Sie nicht tun sollten
Rechnen Sie nicht vorzeitig nach dem Entwurf ab. Bis zum Inkrafttreten gilt die heutige GOÄ mit ihren Analogbewertungen, Faktoren und Begründungspflichten. Treffen Sie auch keine größeren Investitionsentscheidungen allein auf Basis einzelner Entwurfswerte. Im Verordnungsverfahren kann sich an der Bewertung einzelner Leistungen noch etwas ändern, und mehrere Fachgruppen fordern bereits Nachbesserungen.
Mein Rat
Die neue GOÄ ist die größte Veränderung in der Privatabrechnung seit Jahrzehnten, und sie kommt in eine Zeit, in der die Kasseneinnahmen unter Druck stehen. Gut vorbereitete Praxen können die Umstellung nutzen, um ihre Abrechnung insgesamt aufzuräumen. Wer abwartet, stellt im Januar 2028 fest, dass Software, Team und Dokumentation gleichzeitig umgestellt werden müssen. Fangen Sie deshalb mit dem ersten Punkt der Liste an. Er kostet Sie eine Stunde.
Stand: 18. September 2026. Alle Angaben zur neuen GOÄ beziehen sich auf den Entwurf von Bundesärztekammer und PKV-Verband (Fassung vom 15. Juli 2026). Die endgültige Ausgestaltung liegt beim Verordnungsgeber.
Quellen: Deutsches Ärzteblatt vom 31.07.2026; Informationsseite der Bundesärztekammer zur GOÄ-Novellierung; Übersichten von PVS Westfalen, PVS Südwest und PAS Dr. Hammerl zur Struktur des Entwurfs; Ärzte Zeitung (Interview mit Bundesgesundheitsministerin Nina Warken zum Zeitplan).
Über die Autorin
Sabine Finkmann
Sabine Finkmann ist Betriebswirtin in Gesundheit und Management. Mit der Abrechnungsmanufaktur berät sie seit 2012 Praxen, MVZ und Kliniken zu EBM, GOÄ, Honoraranalyse, Controlling und Compliance. Mehr unter sabine-finkmann.de