Neue GOÄ 2026: Was ändert sich?
Die wichtigsten Änderungen der neuen GOÄ 2026 im Überblick – und was sie für Ihre Praxis bedeuten.
Warum die GOÄ dringend eine Reform braucht
Die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) bildet seit 1996 die Grundlage für die privatärztliche Abrechnung in Deutschland. Doch seitdem hat sich die Medizin grundlegend verändert: Neue Behandlungsmethoden, digitale Diagnostik und telemedizinische Leistungen sind längst Praxisalltag — in der GOÄ spiegeln sie sich jedoch kaum wider. Die neue GOÄ, häufig auch als GOÄ-Reform oder GOÄ-Novelle bezeichnet, soll diese Lücke endlich schließen.
Für niedergelassene Ärztinnen und Ärzte ist die Reform von enormer Bedeutung: Sie betrifft nicht nur die Vergütungshöhe, sondern auch die Abrechnungssystematik, den Leistungskatalog und die tägliche Praxisorganisation. In diesem Beitrag erfahren Sie, was sich mit der GOÄ neu voraussichtlich ändert, welche Auswirkungen auf Ihre Praxis zu erwarten sind und wie Sie sich schon jetzt vorbereiten können.
Hintergrund: Warum wird die GOÄ reformiert?
Die aktuelle GOÄ basiert auf der 4. Verordnung zur Änderung der Gebührenordnung für Ärzte aus dem Jahr 1996. Der zugrunde liegende Punktwert von 5,82873 Cent wurde seitdem nicht mehr angepasst. Zum Vergleich: Die allgemeine Preisentwicklung ist in diesem Zeitraum um mehr als 50 Prozent gestiegen, Personalkosten und Praxismieten haben sich teilweise verdoppelt.
Die Folgen dieser Stagnation sind erheblich:
- Unterbewertung ärztlicher Leistungen: Viele Vergütungen decken die tatsächlichen Kosten nicht mehr.
- Fehlende Ziffern für moderne Medizin: Telemedizin, molekulare Diagnostik oder KI-gestützte Verfahren haben keine eigenen Abrechnungspositionen.
- Umständliche Analogbewertungen: Ärzte müssen häufig auf Analogziffern ausweichen, was zu Unsicherheiten und Abrechnungsstreitigkeiten führt.
- Missverhältnis zwischen technischen und sprechenden Leistungen: Beratung und Gesprächsmedizin sind im Vergleich zu technischen Leistungen deutlich unterbewertet.
Die Bundesärztekammer (BÄK) hat daher bereits vor Jahren einen umfassenden Entwurf für eine GOÄ-Reform vorgelegt, der als Grundlage für die politischen Verhandlungen dient.
Der Weg zur neuen GOÄ: Zeitlicher Überblick
Die GOÄ-Novelle hat eine lange Vorgeschichte. Die wichtigsten Meilensteine im Überblick:
- 2012–2015: Die BÄK erarbeitet gemeinsam mit dem PKV-Verband einen umfassenden Entwurf für eine neue Gebührenordnung. Über 4.000 Leistungspositionen werden neu bewertet.
- 2016–2019: Der Entwurf wird an das Bundesgesundheitsministerium (BMG) übergeben. Die politische Umsetzung stockt jedoch aufgrund unterschiedlicher Interessen von Ärzteschaft, PKV und Beihilfe.
- 2020–2023: Durch die Corona-Pandemie rückt die Reform in den Hintergrund. Parallel werden einzelne Anpassungen diskutiert, etwa zur Telemedizin.
- 2024–2025: Die politische Debatte gewinnt wieder an Fahrt. Der Koalitionsvertrag benennt die GOÄ-Reform als Ziel. Konkrete Gesetzentwürfe werden vorbereitet.
- 2026 (geplant): Die neue GOÄ soll nach aktuellem Stand in Kraft treten. Der genaue Zeitpunkt hängt von den parlamentarischen Beratungen ab.
Hinweis: Der Zeitplan kann sich durch politische Entwicklungen verschieben. Wir aktualisieren diesen Beitrag, sobald neue Informationen vorliegen.
Die wichtigsten geplanten Änderungen der GOÄ-Reform
Neue Gebührenstruktur und Punktwerte
Eine der zentralen Forderungen der Ärzteschaft ist die Anpassung der Vergütungshöhe. Der seit 1996 unveränderte Punktwert soll deutlich angehoben werden, um die gestiegenen Praxis- und Personalkosten abzubilden. Nach den bisherigen Entwürfen ist eine betriebswirtschaftliche Kalkulation die Grundlage der neuen Bewertung — jede Leistung wird anhand von Zeitaufwand, Sachkosten und Komplexität neu berechnet.
Für viele Praxen würde dies eine spürbare Erhöhung der Vergütung bedeuten, insbesondere bei Leistungen, die bisher deutlich unterbewertet waren.
Überarbeitete Leistungsverzeichnisse
Das Leistungsverzeichnis der GOÄ soll grundlegend modernisiert werden. Geplant sind unter anderem:
- Neue Ziffern für moderne Verfahren: Telemedizinische Konsultationen, digitale Befundübermittlung und KI-gestützte Diagnostik erhalten eigene Abrechnungspositionen.
- Aktualisierte Leistungsbeschreibungen: Bestehende Ziffern werden an den aktuellen medizinischen Standard angepasst.
- Bereinigung veralteter Leistungen: Ziffern für Verfahren, die in der modernen Medizin keine Rolle mehr spielen, werden gestrichen oder zusammengefasst.
Durch die Erweiterung des Katalogs sollen Analogbewertungen in Zukunft deutlich seltener nötig sein. Das reduziert den Begründungsaufwand und minimiert Abrechnungsstreitigkeiten mit Kostenträgern.
Vereinfachte Abrechnungssystematik
Die GOÄ-Reform sieht auch eine Vereinfachung der Abrechnungslogik vor. Komplexe Ausschlussregelungen sollen reduziert, Ziffernkombinationen klarer definiert und die Zuordnung von Leistungen zu Abrechnungspositionen intuitiver gestaltet werden.
Für Praxen bedeutet das weniger Verwaltungsaufwand und weniger Unsicherheit bei der Frage, welche Leistungen kombiniert abgerechnet werden dürfen.
Anpassung der Steigerungsfaktoren
Das bestehende System der Steigerungsfaktoren — mit dem 1,0-fachen Satz als Untergrenze und dem 3,5-fachen Satz als Höchstsatz für persönliche Leistungen — steht ebenfalls zur Diskussion. Mögliche Änderungen umfassen:
- Anpassung des Regelhöchstsatzes: Der bisherige 2,3-fache Satz könnte sich ändern, wenn die Basisvergütung bereits höher angesetzt wird.
- Vereinfachte Begründungspflicht: Die Anforderungen an die Begründung bei Überschreitung des Schwellenwertes könnten klarer definiert werden.
- Differenzierte Gebührenrahmen: Unterschiedliche Maximalfaktoren je nach Leistungskategorie sind im Gespräch.
Aufwertung der sprechenden Medizin
Ein besonderes Anliegen der GOÄ-Novelle ist die bessere Vergütung von Beratungs- und Gesprächsleistungen. Die bisherigen Ziffern GOÄ 1 (Beratung) und GOÄ 3 (eingehende Beratung) sind in ihrer Bewertung weit hinter den tatsächlichen Zeitaufwänden zurückgeblieben.
Die neue GOÄ soll den Wert ärztlicher Gesprächsleistungen angemessen abbilden — ein wichtiges Signal für alle Fachrichtungen, in denen Patientenkommunikation einen großen Teil der Arbeit ausmacht.
Was bedeutet die neue GOÄ für Ihre Praxis?
Auswirkungen auf den Praxisumsatz
Die geplante Anhebung der Vergütung wird sich positiv auf den Umsatz der meisten Praxen auswirken. Besonders profitieren dürften Praxen, die einen hohen Anteil an Beratungsleistungen erbringen oder bisher häufig auf Analogbewertungen angewiesen waren. Die genauen Auswirkungen hängen jedoch von den finalen Bewertungen ab und können je nach Fachrichtung und Leistungsspektrum unterschiedlich ausfallen.
Umstellung der Abrechnungsprozesse
Mit der neuen GOÄ werden sich Ziffern, Bewertungen und Abrechnungsregeln ändern. Das bedeutet:
- Ihre bisherigen Abrechnungsvorlagen müssen aktualisiert werden.
- Mitarbeiter benötigen eine Einarbeitung in die neuen Ziffern und Regelungen.
- Bestehende Rechnungsmuster und Textbausteine müssen überprüft und angepasst werden.
Anpassung von Praxissoftware und PVS
Praxisverwaltungssysteme (PVS) und Abrechnungssoftware müssen rechtzeitig auf die GOÄ-Reform aktualisiert werden. Sprechen Sie frühzeitig mit Ihrem Softwareanbieter, ob Updates geplant sind und wann diese verfügbar sein werden. Cloudbasierte Lösungen haben hier oft den Vorteil, dass Updates automatisch eingespielt werden.
Wie Sie sich jetzt vorbereiten können
Auch wenn die endgültigen Details der GOÄ-Novelle noch nicht feststehen, können Sie bereits jetzt aktiv werden:
- Informiert bleiben: Verfolgen Sie die Berichterstattung in Fachmedien wie dem Deutschen Ärzteblatt und den Mitteilungen Ihrer Landesärztekammer.
- Abrechnungsdaten analysieren: Verschaffen Sie sich einen Überblick über Ihre am häufigsten abgerechneten Ziffern. So können Sie schnell einschätzen, welche Änderungen Sie besonders betreffen.
- Analogbewertungen dokumentieren: Erstellen Sie eine Liste aller Leistungen, die Sie derzeit per Analogbewertung abrechnen. Prüfen Sie, ob dafür in der neuen GOÄ eigene Ziffern vorgesehen sind.
- Praxisteam schulen: Planen Sie Fortbildungen für Ihre MFA und Abrechnungskräfte ein, sobald die neuen Regelungen feststehen.
- Software prüfen: Klären Sie mit Ihrem PVS-Anbieter, wie schnell die Umstellung auf die neue GOÄ erfolgen kann.
- Finanzielle Auswirkungen kalkulieren: Sobald die neuen Bewertungen bekannt sind, lohnt sich eine Modellrechnung für Ihre Praxis.
Häufige Fragen zur GOÄ-Reform
Wann tritt die neue GOÄ in Kraft?
Nach aktuellem Stand ist ein Inkrafttreten im Jahr 2026 geplant. Der genaue Zeitpunkt hängt vom Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens ab.
Betrifft die Reform alle Fachrichtungen?
Ja. Die GOÄ-Reform überarbeitet die gesamte Gebührenordnung und betrifft damit alle Ärztinnen und Ärzte, die privatärztlich abrechnen — unabhängig von der Fachrichtung.
Werden alle bestehenden GOÄ-Ziffern abgeschafft?
Nein. Viele bestehende Ziffern werden beibehalten, aber in ihrer Bewertung und Beschreibung aktualisiert. Einige veraltete Positionen werden gestrichen, dafür kommen neue hinzu.
Muss ich als Arzt aktiv werden, oder ändert sich alles automatisch?
Sie müssen Ihre Abrechnungsprozesse aktiv anpassen. Neue Ziffern, veränderte Bewertungen und aktualisierte Ausschlussregelungen erfordern eine Umstellung in der Praxis. Ihre Abrechnungssoftware muss ebenfalls aktualisiert werden.
Wird die Vergütung generell steigen?
Die bisherigen Entwürfe sehen eine Anhebung der Vergütung vor, da die Bewertung auf einer betriebswirtschaftlichen Kalkulation basiert. In welchem Umfang einzelne Leistungen besser vergütet werden, hängt von der finalen Fassung ab.
Was passiert mit bestehenden Honorarvereinbarungen?
Bestehende individuelle Honorarvereinbarungen nach § 2 GOÄ bleiben von der Reform grundsätzlich unberührt, müssen aber gegebenenfalls an die neue Systematik angepasst werden.
Fazit: Die GOÄ-Reform als Chance für Ihre Praxis
Die neue GOÄ ist die wichtigste Veränderung in der privatärztlichen Abrechnung seit fast 30 Jahren. Sie bringt eine überfällige Modernisierung des Leistungskatalogs, eine Anpassung der Vergütung an heutige Kostenstrukturen und eine Vereinfachung der Abrechnungssystematik. Für niedergelassene Ärztinnen und Ärzte bedeutet die GOÄ-Reform zunächst Umstellungsaufwand — aber langfristig eine fairere und transparentere Vergütung ihrer Leistungen.
Entscheidend ist, dass Sie sich rechtzeitig vorbereiten: Informieren Sie sich über die Änderungen, analysieren Sie Ihre Abrechnungsdaten und stellen Sie sicher, dass Ihre Praxissoftware auf dem neuesten Stand ist.
GOÄ-Direkt wird die Änderungen der GOÄ-Novelle zeitnah in die Abrechnungssoftware integrieren. Als cloudbasierte Lösung profitieren Sie von automatischen Updates — so rechnen Sie vom ersten Tag an korrekt nach der neuen Gebührenordnung ab. Unsere integrierte Ziffernsuche und der Ausschlussziffern-Checker werden ebenfalls an die aktualisierte GOÄ angepasst, damit Sie jederzeit sicher und regelkonform abrechnen.
Über den Autor
GOÄ-Direkt Team
Fachredaktion für privatärztliche Abrechnung bei GOÄ-Direkt. Wir unterstützen niedergelassene Ärztinnen und Ärzte mit praxisnahem Wissen rund um die GOÄ.