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IGeL-Leistungen Augenarzt: Abrechnung & Ziffern

Die wichtigsten IGeL-Leistungen für Augenärzte und ihre korrekte GOÄ-Abrechnung.

IGeL-Leistungen in der Augenheilkunde: Ein Überblick

Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL) sind aus der modernen Augenheilkunde nicht mehr wegzudenken. Viele Untersuchungen, die medizinisch sinnvoll und von Patienten nachgefragt werden, gehören nicht zum Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung. Für Augenärzte bieten IGeL-Leistungen daher die Möglichkeit, ihren Patienten eine umfassende Vorsorge anzubieten und gleichzeitig den Praxisumsatz zu stärken.

Damit die Abrechnung reibungslos funktioniert, müssen die korrekten GOÄ-Ziffern verwendet, die Steigerungsfaktoren korrekt angesetzt und die formalen Anforderungen eingehalten werden. Dieser Beitrag gibt Ihnen als Augenarzt einen praxisnahen Überblick über die wichtigsten IGeL-Leistungen, die zugehörigen GOÄ-Ziffern und bewährte Tipps für Abrechnung und Patientenkommunikation.

Was sind IGeL-Leistungen beim Augenarzt?

IGeL-Leistungen sind ärztliche Leistungen, die medizinisch vertretbar oder empfehlenswert sind, aber nicht zum Pflichtleistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen gehören. In der Augenheilkunde betrifft das vor allem Vorsorgeleistungen, die über die GKV-Basisuntersuchungen hinausgehen.

Rechtlich gelten für jede IGeL-Leistung beim Augenarzt klare Vorgaben:

  • Schriftliche Vereinbarung: Vor der Leistungserbringung muss eine schriftliche Patientenvereinbarung vorliegen, die über Art, Umfang und voraussichtliche Kosten informiert.
  • Abrechnung nach GOÄ: IGeL-Leistungen werden immer nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) abgerechnet — nicht nach EBM.
  • Angemessene Aufklärung: Der Patient muss über den Nutzen der Leistung, mögliche Alternativen und die Tatsache informiert werden, dass die Kosten nicht von der Kasse übernommen werden.
  • Freiwilligkeit: Die Entscheidung zur IGeL-Leistung liegt beim Patienten. Es darf kein unangemessener Druck ausgeübt werden.

Die wichtigsten IGeL-Leistungen für Augenärzte

Augeninnendruckmessung (Tonometrie) zur Glaukom-Vorsorge

Die Messung des Augeninnendrucks ist eine der am häufigsten nachgefragten IGeL-Leistungen beim Augenarzt. Sie dient der Früherkennung des Glaukoms (Grüner Star), einer Erkrankung, die unbehandelt zur Erblindung führen kann. Da die GKV die Tonometrie nur bei konkretem Glaukomverdacht übernimmt, fällt die reine Vorsorgemessung als IGeL an.

Relevante GOÄ-Ziffern:

  • GOÄ 1256 — Tonometrie (Messung des Augeninnendrucks)
  • GOÄ 1 oder GOÄ 3 — Beratung zur Glaukom-Vorsorge (je nach Umfang)
  • GOÄ 6 — bei vollständiger Untersuchung im Zusammenhang

Praxistipp: Kombinieren Sie die Tonometrie mit einer Beratungsziffer, um den Aufklärungsaufwand korrekt abzubilden. Dokumentieren Sie die Indikation sorgfältig.

OCT (Optische Kohärenztomographie) — GOÄ 424 beim Augenarzt

Die OCT ist ein hochmodernes bildgebendes Verfahren, das detaillierte Querschnittsbilder der Netzhaut liefert. Sie ist unverzichtbar für die Früherkennung und Verlaufskontrolle von Makuladegeneration, diabetischer Retinopathie und Glaukom. Da die OCT als Vorsorgeleistung nicht im GKV-Katalog enthalten ist, wird sie als IGeL angeboten.

Die Abrechnung der OCT erfolgt als Analogbewertung:

  • GOÄ 424 (Analog) — Die OCT wird in der Regel analog zur Ziffer 424 (Ultraschalluntersuchung mittels B-Mode-Verfahren) abgerechnet. Dies ist die vom Ausschuss Gebührenordnung der BÄK empfohlene Analogposition.
  • Alternativ GOÄ 424 in Kombination mit GOÄ 420 — Je nach Umfang der Untersuchung.

Wichtig bei der Analogbewertung: Auf der Rechnung muss die Analogbewertung kenntlich gemacht werden. Formulieren Sie zum Beispiel: „GOÄ 424 analog — Optische Kohärenztomographie (OCT) der Netzhaut". Die Angabe der Originalziffer und die Kennzeichnung als „analog" sind Pflicht.

Praxistipp: Die GOÄ 424 beim Augenarzt gehört zu den am häufigsten abgerechneten Analogziffern in der Augenheilkunde. Stellen Sie sicher, dass Ihre Abrechnungssoftware die korrekte Analogkennzeichnung automatisch vornimmt.

Netzhautuntersuchung / Erweiterte Funduskopie

Die erweiterte Netzhautuntersuchung geht über die kassenärztliche Basisdiagnostik hinaus und umfasst eine detaillierte Beurteilung des Augenhintergrundes, oft mit Pupillenerweiterung. Sie wird zur Früherkennung von Netzhautablösungen, Makulaerkrankungen und diabetischen Veränderungen eingesetzt.

Relevante GOÄ-Ziffern:

  • GOÄ 1240 — Spiegelung des Augenhintergrundes
  • GOÄ 1241 — Spiegelung des Augenhintergrundes unter Mydriasis (Pupillenerweiterung)
  • GOÄ 1242 — Binokulare Spiegelung des Augenhintergrundes

Praxistipp: Bei der Kombination mit einer Tonometrie (GOÄ 1256) kann ein umfassendes Glaukom-Vorsorgepaket angeboten werden, das für Patienten leicht verständlich ist.

Pachymetrie (Hornhautdickenmessung)

Die Messung der Hornhautdicke ist eine wichtige Ergänzung zur Augeninnendruckmessung. Eine dünnere Hornhaut kann zu falsch niedrigen Druckwerten führen, eine dickere zu falsch hohen. Die Pachymetrie verbessert daher die Aussagekraft der Glaukom-Diagnostik erheblich.

Relevante GOÄ-Ziffern:

  • GOÄ 1260 (Analog) — Die Pachymetrie wird häufig analog zur Ziffer 1260 abgerechnet.
  • Alternativ kann die GOÄ 420 (Analog) herangezogen werden, je nach Kammer-Empfehlung.

Sehtest und Führerschein-Gutachten

Sehtests und augenärztliche Gutachten für den Führerschein gehören zu den klassischen Selbstzahlerleistungen. Auch arbeitsmedizinische Sehtests für Bildschirmarbeitsplätze werden als IGeL abgerechnet, wenn sie nicht vom Arbeitgeber beauftragt werden.

Relevante GOÄ-Ziffern:

  • GOÄ 1200 — Subjektive Refraktionsbestimmung
  • GOÄ 1201 — Objektive Refraktionsbestimmung (z. B. mit Autorefraktometer)
  • GOÄ 70 — Kurze Bescheinigung / Gutachten (Führerschein-Sehtest)
  • GOÄ 1202 — Messung der Sehschärfe

Refraktive Voruntersuchung (Lasik-Vorbereitung)

Patienten, die eine Laserkorrektur der Fehlsichtigkeit erwägen, benötigen eine umfassende Voruntersuchung. Diese wird vollständig als IGeL abgerechnet, da refraktive Chirurgie keine GKV-Leistung ist.

Relevante GOÄ-Ziffern:

  • GOÄ 1200 — Subjektive Refraktionsbestimmung
  • GOÄ 1209 — Topographische Darstellung der Hornhaut (Keratographie)
  • GOÄ 1256 — Tonometrie
  • GOÄ 1240 oder 1241 — Funduskopie
  • GOÄ 1260 (Analog) — Pachymetrie

Praxistipp: Fassen Sie die Voruntersuchung als Paket zusammen und kommunizieren Sie den Gesamtpreis transparent an den Patienten. Das erleichtert die Entscheidungsfindung.

GOÄ 424 beim Augenarzt: OCT richtig abrechnen

Da die GOÄ 424 eine der wichtigsten Abrechnungsziffern für Augenärzte ist, lohnt sich ein detaillierter Blick auf die korrekte Abrechnung:

Grundsätze der Analogbewertung:

  1. Kennzeichnung auf der Rechnung: Die Leistung muss als Analogbewertung erkennbar sein. Verwenden Sie den Zusatz „analog" und beschreiben Sie die tatsächlich erbrachte Leistung.
  2. Zutreffende Vergleichsziffer: GOÄ 424 ist die etablierte Vergleichsziffer für die OCT. Die BÄK hat dies in ihrem Verzeichnis der Analogbewertungen bestätigt.
  3. Steigerungsfaktor: Der Regelhöchstsatz für technische Leistungen liegt beim 1,8-fachen Satz (Schwellenwert). Darüber hinaus ist eine individuelle Begründung erforderlich — bis maximal zum 2,5-fachen Satz.
  4. Dokumentation: Halten Sie fest, warum die OCT medizinisch indiziert war (z. B. Makuladegeneration-Vorsorge, Glaukom-Verlaufskontrolle).

Typische Rechnungsposition:

GOÄ 424 analog — Optische Kohärenztomographie (OCT) der Makula, beidseitig

Bei beidseitiger Untersuchung wird die Ziffer in der Regel zweimal angesetzt — einmal pro Auge.

Patientenkommunikation bei IGeL-Leistungen

Der Erfolg von IGeL-Leistungen hängt wesentlich von der Qualität der Patientenkommunikation ab. Folgende Grundsätze haben sich in der augenärztlichen Praxis bewährt:

  • Medizinisch begründen: Erklären Sie den konkreten Nutzen der Untersuchung für den individuellen Patienten. „Ihr Risikoprofil spricht für eine regelmäßige Glaukom-Vorsorge" ist überzeugender als allgemeine Empfehlungen.
  • Kosten transparent machen: Nennen Sie den voraussichtlichen Betrag vor der Untersuchung. Überraschungen auf der Rechnung zerstören Vertrauen.
  • Keine Verkaufsatmosphäre: IGeL-Leistungen sollten als medizinisches Angebot präsentiert werden, nicht als Zusatzverkauf. Der Patient muss jederzeit ohne Druck ablehnen können.
  • Schriftliche Information: Stellen Sie ein Informationsblatt zur Verfügung, das der Patient in Ruhe lesen kann. Das entlastet das Arzt-Patienten-Gespräch und dokumentiert die Aufklärung.
  • Wartezeit nutzen: Informationsmaterial im Wartezimmer kann Patienten vorab sensibilisieren und den Gesprächseinstieg erleichtern.

Häufige Abrechnungsfehler vermeiden

Bei der Abrechnung von IGeL-Leistungen beim Augenarzt treten immer wieder typische Fehler auf:

  • Fehlende schriftliche Vereinbarung: Ohne eine vor der Leistung unterschriebene Patientenvereinbarung ist die Abrechnung angreifbar. Holen Sie die Unterschrift immer vor der Untersuchung ein.
  • Falsche Ziffernwahl: Insbesondere bei der OCT wird gelegentlich eine falsche Vergleichsziffer herangezogen. Prüfen Sie die aktuellen Empfehlungen der BÄK.
  • Fehlende Analogkennzeichnung: Bei Analogbewertungen muss die Rechnung erkennen lassen, dass es sich um eine analoge Anwendung handelt. Ein einfaches Ansetzen der GOÄ 424 ohne den Zusatz „analog" und die Leistungsbeschreibung ist fehlerhaft.
  • Überhöhte Steigerungsfaktoren: Für technische Leistungen gilt ein Schwellenwert von 1,8-fach. Eine Überschreitung erfordert eine nachvollziehbare Begründung auf der Rechnung.
  • Doppelabrechnung: Achten Sie auf Ausschlussziffern. Nicht alle Untersuchungen dürfen in derselben Sitzung kombiniert abgerechnet werden.

Praxistipps für die Organisation

Eine professionelle Organisation des IGeL-Angebots erleichtert den Praxisalltag und steigert die Akzeptanz bei Patienten:

  1. Praxisinternen IGeL-Katalog erstellen: Listen Sie alle angebotenen IGeL-Leistungen mit den zugehörigen GOÄ-Ziffern, Steigerungsfaktoren und Endpreisen auf. Das sorgt für Einheitlichkeit in der Abrechnung.
  2. Preisliste für Patienten: Eine übersichtliche Preisliste — gedruckt oder digital — schafft Transparenz und erleichtert die Patientenentscheidung.
  3. Praxisteam schulen: Ihre MFA sind oft der erste Kontakt. Schulen Sie Ihr Team in der Aufklärung über IGeL-Leistungen und im Umgang mit den Vereinbarungsformularen.
  4. Vorlagen für Vereinbarungen: Verwenden Sie standardisierte Formulare für die schriftliche Patientenvereinbarung. Das spart Zeit und gewährleistet die formale Korrektheit.
  5. Regelmäßige Prüfung: Überprüfen Sie Ihre IGeL-Preise und Ziffernauswahl mindestens jährlich. Änderungen in der GOÄ-Kommentierung oder Kammer-Empfehlungen können Anpassungen erfordern.

Fazit: IGeL-Leistungen professionell abrechnen

IGeL-Leistungen beim Augenarzt sind ein wichtiger Bestandteil einer modernen ophthalmologischen Praxis. Von der Glaukom-Vorsorge über die OCT bis zum Führerschein-Sehtest bieten sie Patienten einen echten Mehrwert — und der Praxis ein stabiles wirtschaftliches Standbein. Entscheidend für den Erfolg sind die korrekte Verwendung der GOÄ-Ziffern, eine transparente Patientenkommunikation und die Einhaltung der formalen Anforderungen.

Besonders die Abrechnung der GOÄ 424 beim Augenarzt als Analogziffer für die OCT erfordert Sorgfalt bei Kennzeichnung und Begründung. Mit klaren Praxisprozessen und standardisierten Vorlagen lassen sich Fehler zuverlässig vermeiden.

GOÄ-Direkt unterstützt Augenärzte bei der korrekten Abrechnung aller IGeL-Leistungen. Die integrierte GOÄ-Ziffernliste liefert sofort die passenden GOÄ-Positionen, der Ausschlussziffern-Checker warnt vor unzulässigen Kombinationen, und Analogbewertungen werden automatisch korrekt gekennzeichnet. So sparen Sie Verwaltungsaufwand und können sich auf das konzentrieren, was zählt: die bestmögliche Versorgung Ihrer Patienten.

Über den Autor

GOÄ-Direkt Team

Fachredaktion für privatärztliche Abrechnung bei GOÄ-Direkt. Wir unterstützen niedergelassene Ärztinnen und Ärzte mit praxisnahem Wissen rund um die GOÄ.