Diese EBM-Ziffern können Sie nur noch bis zum 31.12.2026 abrechnen
Das GKV-Spargesetz ist in Kraft, die ersten Streichungen im EBM sind beschlossen. Was zum Jahreswechsel wegfällt, was das eine Praxis kostet und was Sie im vierten Quartal noch tun können.
Seit dem 30. Juli 2026 gilt das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz, in den Praxen meist kurz Spargesetz genannt. Nach Angaben der KBV sollen allein im kommenden Jahr rund drei Milliarden Euro im ambulanten Bereich eingespart werden. Die meisten Kürzungen greifen ab Januar 2027. Ende August hat der Erweiterte Bewertungsausschuss die ersten konkreten Streichungen im EBM beschlossen. Damit steht fest, welche Ziffern Sie nur noch bis zum Jahresende abrechnen können.
Was zum 1. Januar 2027 gestrichen wird
- ePA-Erstbefüllung (GOP 01648): bisher 11,34 Euro, extrabudgetär.
- ePA-Aktualisierung (GOP 01647 und 01431): 1,91 Euro beziehungsweise 0,38 Euro.
- Beratung zur Organ- und Gewebespende (GOP 01480): 8,28 Euro, bei Versicherten ab dem 14. Lebensjahr alle zwei Kalenderjahre.
- Vermittlung eines Facharzttermins durch Haus- sowie Kinder- und Jugendärzte (GOP 03008 und 04008): 16,69 Euro je Fall.
- Zuschläge für TSS-Fälle bei Haus- sowie Kinder- und Jugendärzten (GOP 03010 und 04010).
- Zuschläge zur Kurzzeittherapie nach Abschnitt 35.2.3.2 EBM.
- Hygienezuschlag auf die Grundpauschalen: Er entfällt Ende 2026.
Um die ePA-Erstbefüllung gab es im Sommer einige Verwirrung. Mit dem Inkrafttreten des Gesetzes war die Rechtsgrundlage für die GOP 01648 zunächst entfallen, und die Ziffer galt ab dem 30. Juli als gestrichen. Der Erweiterte Bewertungsausschuss hat das korrigiert. Die 01648 bleibt wie die anderen ePA-Ziffern bis zum 31. Dezember 2026 abrechenbar. Zwischenzeitlich war außerdem offen, ob die Streichungen schon zum 1. Oktober kommen. Auch das ist vom Tisch, der Stichtag ist der Jahreswechsel.
Was das in Euro bedeutet
Die einzelnen Beträge wirken klein, in der Summe sind sie es nicht. Die GOP 01480 wird in Hausarztpraxen im Schnitt in sieben Prozent der Behandlungsfälle abgerechnet. Bei einer Praxis mit 1.000 Fällen entspricht das rund 580 Euro im Quartal, die ab Januar fehlen.
Ein zweites Beispiel: Eine Hausarztpraxis, die im Quartal 30 Facharzttermine vermittelt und die GOP 03008 abrechnet, erhält dafür heute rund 500 Euro. Auch dieser Betrag entfällt ersatzlos. Hinzu kommen die ePA-Ziffern und der Hygienezuschlag, der auf jede Grundpauschale gezahlt wird. Die Arbeit bleibt in allen diesen Fällen dieselbe, nur die Vergütung fällt weg.
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Was Sie im vierten Quartal noch tun können
- Organspende-Beratung systematisch anbieten. Prüfen Sie bei jedem Patienten ab 14 Jahren, ob die GOP 01480 im Zweijahreszeitraum schon abgerechnet wurde. Wenn nicht, sprechen Sie das Thema beim nächsten Kontakt an.
- Offene ePA-Erstbefüllungen nachholen. Wo die Erstbefüllung noch nicht erfolgt ist und medizinisch sinnvoll ist, erledigen Sie sie in diesem Quartal.
- ePA-Aktualisierungen konsequent dokumentieren und abrechnen. Die Beträge sind klein, aber sie fallen bei vielen Patienten an.
- Facharztvermittlungen vollständig erfassen. In vielen Praxen wird vermittelt, ohne dass die 03008 oder 04008 auf dem Schein landet. Klären Sie im Team, wer die Vermittlung dokumentiert.
- Eine Auswertung ziehen. Lassen Sie sich aus der Praxissoftware anzeigen, wie oft Sie die betroffenen Ziffern in den letzten vier Quartalen abgerechnet haben. Dann kennen Sie Ihren Verlust in Euro und müssen nicht schätzen.
Mit diesen Schritten holen Sie kein zusätzliches Geld heraus. Es geht um Leistungen, die Sie ohnehin erbringen und die ab Januar unbezahlt bleiben.
Was 2027 außerdem auf die Praxen zukommt
Die gestrichenen Ziffern sind nur der sichtbarste Teil. Schwerer wiegt, dass die extrabudgetäre Vergütung für eine ganze Reihe von Leistungen wegfällt. Betroffen sind unter anderem ambulante Operationen, Früherkennungsuntersuchungen und die Psychotherapie. Dazu kommen die Abschaffung der Vergütungsregelungen für TSVG-Fälle und die gedeckelte Entwicklung der Gesamtvergütung. Wie stark das die einzelne Praxis trifft, hängt vom Leistungsspektrum und von der Umsetzung in der jeweiligen KV ab. Die KBV hat alle Kürzungen in einer Sparliste nach Fachgruppen zusammengestellt. Ein Blick hinein lohnt sich.
Politisch ist das letzte Wort möglicherweise noch nicht gesprochen, denn über Nachbesserungen am Gesetz wird diskutiert. Planen sollten Sie trotzdem mit dem, was beschlossen ist.
Mein Rat: Rechnen Sie, bevor Sie sich ärgern
An den Kasseneinnahmen 2027 können Sie wenig ändern. Umso wichtiger ist es, den eigenen Verlust zu kennen und die Posten zu prüfen, die Sie selbst in der Hand haben. Dazu gehören die vollständige Abrechnung dessen, was Sie leisten, saubere Abläufe im Team und die Kostenseite der Praxis. Auch die Privatabrechnung gehört dazu: Viele Praxen wissen nicht, was sie eine einzelne Privatrechnung tatsächlich kostet. Wer jetzt nachrechnet, den trifft das Spargesetz nicht auch noch auf der Kostenseite.
Stand: 18. September 2026. Die Eurobeträge beziehen sich auf den Orientierungswert 2026.
Quellen: KBV-Praxisnachrichten vom 30.07.2026 und 27.08.2026; KV Nordrhein und KV Baden-Württemberg zur Abrechenbarkeit der ePA- und TSVG-Leistungen bis Ende 2026; Hausärztliche Praxis zum Beschluss des Erweiterten Bewertungsausschusses; IWW, Abrechnung aktuell, zu den Honorarauswirkungen in Hausarztpraxen.
Über die Autorin
Sabine Finkmann
Sabine Finkmann ist Betriebswirtin in Gesundheit und Management. Mit der Abrechnungsmanufaktur berät sie seit 2012 Praxen, MVZ und Kliniken zu EBM, GOÄ, Honoraranalyse, Controlling und Compliance. Mehr unter sabine-finkmann.de