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252
Injektion, subkutan, submukös, intrakutan oder intramuskulär
C Abschnitt C · Nichtgebietsbezogene SonderleistungenGebühr nach Steigerungssatz
Ärztliche LeistungEinfachsatz ×1,0
2,33€Regelhöchstsatz ×2,3 üblicher Satz
5,36€Höchstsatz ×3,5
8,16€Spanne 1,0–3,5 nach § 5 GOÄ. Der anwendbare Steigerungssatz hängt vom Aufwand der einzelnen Leistung ab; Faktoren über dem Regelhöchstsatz erfordern eine schriftliche Begründung.
Ausschlussziffern (15)
- 200 Verband - ausgenommen Schnell- und Sprühverbände, Augen-, Ohrenklappen oder Dreiecktücher -
- 284 Eigenbluteinspritzung - einschließlich Blutentnahme -
- 290 Infiltration gewebehärtender Mittel
- 303 Punktion einer Drüse, eines Schleimbeutels, Ganglions, Seroms, Hygroms, Hämatoms oder Abszesses oder oberflächiger Körperteile
- 375 Schutzimpfung (intramuskulär, subkutan) - gegebenenfalls einschließlich Eintragung in den Impfpaß -
- 377 Zusatzinjektion bei Parallelimpfung
- 378 Simultanimpfung (gleichzeitige passive und aktive Impfung gegen Wundstarrkrampf)
- 390 Intrakutantest, je Test (1. bis 20. Test je Behandlungsfall)
- 391 Intrakutantest, jeder weitere Test
- 435 Stationäre intensivmedizinische Überwachung und Behandlung eines Patienten auf einer dafür eingerichteten gesonderten Betteneinheit eines Krankenhauses mit spezieller Personal-und Geräteausstattung - einschließlich aller im Rahmen der Intensivbehandlung erbrachten Leistungen, soweit deren Berechnungsfähigkeit nachfolgend ausgeschlossen ist -, bis zu 24 Stunden Dauer
- 490 Infiltrationsanästhesie kleiner Bezirke
- 491 Infiltrationsanästhesie großer Bezirke - auch Parazervikalanästhesie -
- 493 Leitungsanästhesie, perineural - auch nach Oberst -
- 494 Leitungsanästhesie, endoneural - auch Pudendusanästhesie -
- 495 Leitungsanästhesie, retrobulbär
Diese Ziffern sind neben 252 nicht berechnungsfähig.