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2140
Operativer Einbau eines künstlichen Finger- oder Zehengelenks oder einer Fingerprothese
L Abschnitt L · Chirurgie, OrthopädieGebühr nach Steigerungssatz
Ärztliche LeistungEinfachsatz ×1,0
58,29€Regelhöchstsatz ×2,3 üblicher Satz
134,07€Höchstsatz ×3,5
204,02€Spanne 1,0–3,5 nach § 5 GOÄ. Der anwendbare Steigerungssatz hängt vom Aufwand der einzelnen Leistung ab; Faktoren über dem Regelhöchstsatz erfordern eine schriftliche Begründung.
Ausschlussziffern (2)
- 2100 Naht der Gelenkkapsel eines Finger- oder Zehengelenks
- 2134 Arthroplastik eines Finger- oder Zehengelenks
Diese Ziffern sind neben 2140 nicht berechnungsfähig.