Zurück zur GOÄ-Ziffernliste
2100
Naht der Gelenkkapsel eines Finger- oder Zehengelenks
L Abschnitt L · Chirurgie, OrthopädieGebühr nach Steigerungssatz
Ärztliche LeistungEinfachsatz ×1,0
16,20€Regelhöchstsatz ×2,3 üblicher Satz
37,26€Höchstsatz ×3,5
56,70€Spanne 1,0–3,5 nach § 5 GOÄ. Der anwendbare Steigerungssatz hängt vom Aufwand der einzelnen Leistung ab; Faktoren über dem Regelhöchstsatz erfordern eine schriftliche Begründung.
Ausschlussziffern (5)
- 2110 Synovektomie in einem Finger- oder Zehengelenk
- 2118 Operative Fremdkörperentfernung aus einem Kiefer-, Finger-, Hand-, Zehen- oder Fußgelenk
- 2130 Operative Versteifung eines Finger- oder Zehengelenks
- 2134 Arthroplastik eines Finger- oder Zehengelenks
- 2140 Operativer Einbau eines künstlichen Finger- oder Zehengelenks oder einer Fingerprothese
Diese Ziffern sind neben 2100 nicht berechnungsfähig.