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2134
Arthroplastik eines Finger- oder Zehengelenks
L Abschnitt L · Chirurgie, OrthopädieGebühr nach Steigerungssatz
Ärztliche LeistungEinfachsatz ×1,0
53,86€Regelhöchstsatz ×2,3 üblicher Satz
123,88€Höchstsatz ×3,5
188,51€Spanne 1,0–3,5 nach § 5 GOÄ. Der anwendbare Steigerungssatz hängt vom Aufwand der einzelnen Leistung ab; Faktoren über dem Regelhöchstsatz erfordern eine schriftliche Begründung.
Ausschlussziffern (2)
- 2100 Naht der Gelenkkapsel eines Finger- oder Zehengelenks
- 2140 Operativer Einbau eines künstlichen Finger- oder Zehengelenks oder einer Fingerprothese
Diese Ziffern sind neben 2134 nicht berechnungsfähig.