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2066
Eröffnung der Hohlhandphlegmone
L Abschnitt L · Chirurgie, OrthopädieGebühr nach Steigerungssatz
Ärztliche LeistungEinfachsatz ×1,0
26,23€Regelhöchstsatz ×2,3 üblicher Satz
60,33€Höchstsatz ×3,5
91,81€Spanne 1,0–3,5 nach § 5 GOÄ. Der anwendbare Steigerungssatz hängt vom Aufwand der einzelnen Leistung ab; Faktoren über dem Regelhöchstsatz erfordern eine schriftliche Begründung.
Ausschlussziffern (3)
- 2427 Tiefreichende, die Faszie und die darunterliegenden Körperschichten durchtrennende Entlastungsinzision(en) - auch mit Drainage(n) -
- 2430 Eröffnung eines tiefliegenden Abszesses
- 2432 Eröffnung einer Phlegmone
Diese Ziffern sind neben 2066 nicht berechnungsfähig.