Zurück zur GOÄ-Ziffernliste
GOP (9)
Eingehende psychotherapeutische Beratung der Bezugsperson von Kindern oder Jugendlichen anhand erhobener Befunde und Erläuterung geplanter therapeutischer Maßnahmen, analog Nr. 817 GOÄ
Gebühr nach Steigerungssatz
Ärztliche LeistungEinfachsatz ×1,0
10,49€Regelhöchstsatz ×2,3 üblicher Satz
24,13€Höchstsatz ×3,5
36,72€Spanne 1,0–3,5 nach § 5 GOÄ. Der anwendbare Steigerungssatz hängt vom Aufwand der einzelnen Leistung ab; Faktoren über dem Regelhöchstsatz erfordern eine schriftliche Begründung.