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GOP (16)
Gruppenpsychotherapeutische Kurzzeittherapie – symptom-, konfliktbezogene und/oder störungsspezifische Gruppenbehandlung nach wissenschaftlich anerkannten Psychotherapieverfahren und -methoden mit mindestens 2 bis 9 Teilnehmern, je vollendete 50 Minuten und Teilnehmer, bis zu zweimal an einem Kalendertag und höchstens achtundvierzigmal im Jahr, analog Nr. 812 GOÄ
Gebühr nach Steigerungssatz
Ärztliche LeistungEinfachsatz ×1,0
29,14€Regelhöchstsatz ×2,3 üblicher Satz
67,02€Höchstsatz ×3,5
101,99€Spanne 1,0–3,5 nach § 5 GOÄ. Der anwendbare Steigerungssatz hängt vom Aufwand der einzelnen Leistung ab; Faktoren über dem Regelhöchstsatz erfordern eine schriftliche Begründung.