Zurück zur GOÄ-Ziffernliste
A7021
Operative Reposition einer intraokularen Linse, analog Nr. 1353 GOÄ
Gebühr nach Steigerungssatz
Ärztliche LeistungEinfachsatz ×1,0
48,50€Regelhöchstsatz ×2,3 üblicher Satz
111,55€Höchstsatz ×3,5
169,75€Spanne 1,0–3,5 nach § 5 GOÄ. Der anwendbare Steigerungssatz hängt vom Aufwand der einzelnen Leistung ab; Faktoren über dem Regelhöchstsatz erfordern eine schriftliche Begründung.