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A7020
Präoperative kontrollierte Bulbushypotonie mittels Okulopression, analog Nr. 1257 GOÄ
Gebühr nach Steigerungssatz
Medizinisch-technische LeistungEinfachsatz ×1,0
14,11€Regelhöchstsatz ×1,8 üblicher Satz
25,40€Höchstsatz ×2,5
35,28€Spanne 1,0–2,5 nach § 5 GOÄ. Der anwendbare Steigerungssatz hängt vom Aufwand der einzelnen Leistung ab; Faktoren über dem Regelhöchstsatz erfordern eine schriftliche Begründung.