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A7014
Ultraschall-Biomikroskopie der vorderen Augenabschnitte, einmal je Sitzung, analog Nr. 413 GOÄ
Gebühr nach Steigerungssatz
Ärztliche LeistungEinfachsatz ×1,0
16,32€Regelhöchstsatz ×2,3 üblicher Satz
37,54€Höchstsatz ×3,5
57,12€Spanne 1,0–3,5 nach § 5 GOÄ. Der anwendbare Steigerungssatz hängt vom Aufwand der einzelnen Leistung ab; Faktoren über dem Regelhöchstsatz erfordern eine schriftliche Begründung.