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A7013

Überschwellige und/oder schwellen-bestimmende quantitativ abgestufte, rechnergestützte statische Rasterperimetrie, einschließlich Dokumentation, analog Nr. 1227 GOÄ

Gebühr nach Steigerungssatz

Ärztliche Leistung
Einfachsatz ×1,0
14,46€
Regelhöchstsatz ×2,3 üblicher Satz
33,26€
Höchstsatz ×3,5
50,61€

Spanne 1,0–3,5 nach § 5 GOÄ. Der anwendbare Steigerungssatz hängt vom Aufwand der einzelnen Leistung ab; Faktoren über dem Regelhöchstsatz erfordern eine schriftliche Begründung.