Zurück zur GOÄ-Ziffernliste
A7003
Quantitative Aniseikoniemessung, ggf. einschließlich qualitativer Aniseikonieprüfung, analog Nr. 1226 GOÄ
Gebühr nach Steigerungssatz
Ärztliche LeistungEinfachsatz ×1,0
10,61€Regelhöchstsatz ×2,3 üblicher Satz
24,40€Höchstsatz ×3,5
37,14€Spanne 1,0–3,5 nach § 5 GOÄ. Der anwendbare Steigerungssatz hängt vom Aufwand der einzelnen Leistung ab; Faktoren über dem Regelhöchstsatz erfordern eine schriftliche Begründung.