Bereits bei über 25 MVZ und Arztpraxen im Einsatz

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A619

Durchführung des 13C-Harnstoff-Atemtest, einschließlich Verabreichung der Testsubstanz und Probeentnahmen, analog Nr. 615 GOÄ

Gebühr nach Steigerungssatz

Medizinisch-technische Leistung
Einfachsatz ×1,0
13,23€
Regelhöchstsatz ×1,8 üblicher Satz
23,81€
Höchstsatz ×2,5
33,08€

Spanne 1,0–2,5 nach § 5 GOÄ. Der anwendbare Steigerungssatz hängt vom Aufwand der einzelnen Leistung ab; Faktoren über dem Regelhöchstsatz erfordern eine schriftliche Begründung.