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A619
Durchführung des 13C-Harnstoff-Atemtest, einschließlich Verabreichung der Testsubstanz und Probeentnahmen, analog Nr. 615 GOÄ
Gebühr nach Steigerungssatz
Medizinisch-technische LeistungEinfachsatz ×1,0
13,23€Regelhöchstsatz ×1,8 üblicher Satz
23,81€Höchstsatz ×2,5
33,08€Spanne 1,0–2,5 nach § 5 GOÄ. Der anwendbare Steigerungssatz hängt vom Aufwand der einzelnen Leistung ab; Faktoren über dem Regelhöchstsatz erfordern eine schriftliche Begründung.