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A612
Videosystemgestützte Untersuchung und Bilddokumentation von Muttermalen einschließlich digitaler Bildweiterverarbeitung und Auswertung (z. B. Vergrößerung und Vermessung)
Gebühr nach Steigerungssatz
Ärztliche LeistungEinfachsatz ×1,0
44,12€Regelhöchstsatz ×2,3 üblicher Satz
101,48€Höchstsatz ×3,5
154,42€Spanne 1,0–3,5 nach § 5 GOÄ. Der anwendbare Steigerungssatz hängt vom Aufwand der einzelnen Leistung ab; Faktoren über dem Regelhöchstsatz erfordern eine schriftliche Begründung.