Bereits bei über 25 MVZ und Arztpraxen im Einsatz

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A612

Videosystemgestützte Untersuchung und Bilddokumentation von Muttermalen einschließlich digitaler Bildweiterverarbeitung und Auswertung (z. B. Vergrößerung und Vermessung)

Gebühr nach Steigerungssatz

Medizinisch-technische Leistung
Einfachsatz ×1,0
44,12€
Regelhöchstsatz ×1,8 üblicher Satz
79,42€
Höchstsatz ×2,5
110,30€

Spanne 1,0–2,5 nach § 5 GOÄ. Der anwendbare Steigerungssatz hängt vom Aufwand der einzelnen Leistung ab; Faktoren über dem Regelhöchstsatz erfordern eine schriftliche Begründung.