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A612
Videosystemgestützte Untersuchung und Bilddokumentation von Muttermalen einschließlich digitaler Bildweiterverarbeitung und Auswertung (z. B. Vergrößerung und Vermessung)
Gebühr nach Steigerungssatz
Medizinisch-technische LeistungEinfachsatz ×1,0
44,12€Regelhöchstsatz ×1,8 üblicher Satz
79,42€Höchstsatz ×2,5
110,30€Spanne 1,0–2,5 nach § 5 GOÄ. Der anwendbare Steigerungssatz hängt vom Aufwand der einzelnen Leistung ab; Faktoren über dem Regelhöchstsatz erfordern eine schriftliche Begründung.