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A5830
Computergestützte Individual-Ausblendung (Multileaf-Kollimatoren = MLC) einmal je Feld und Bestrahlungsserie, einschließlich Programmierung, analog Nr. 5378 GOÄ
Gebühr nach Steigerungssatz
Medizinisch-technische LeistungEinfachsatz ×1,0
58,29€Regelhöchstsatz ×1,8 üblicher Satz
104,92€Höchstsatz ×2,5
145,73€Spanne 1,0–2,5 nach § 5 GOÄ. Der anwendbare Steigerungssatz hängt vom Aufwand der einzelnen Leistung ab; Faktoren über dem Regelhöchstsatz erfordern eine schriftliche Begründung.