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A5298
Videoendoskopie-Zuschlag zu endoskopischen Leistungen bei Verwendung eines flexiblen digitalen Videoendoskops anstelle eines Glasfaserendoskops, gegebenenfalls einschließlich digitaler Bildweiterverarbeitung (zum Beispiel Vergrößerung) und Aufzeichnung, je Sitzung, analog Nr. 5298 GOÄ
Gebühr nach Steigerungssatz
Ärztliche LeistungEinfachsatz ×1,0
0,00€Regelhöchstsatz ×2,3 üblicher Satz
0,00€Höchstsatz ×3,5
0,00€Spanne 1,0–3,5 nach § 5 GOÄ. Der anwendbare Steigerungssatz hängt vom Aufwand der einzelnen Leistung ab; Faktoren über dem Regelhöchstsatz erfordern eine schriftliche Begründung.