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A5298

Videoendoskopie-Zuschlag zu endoskopischen Leistungen bei Verwendung eines flexiblen digitalen Videoendoskops anstelle eines Glasfaserendoskops, gegebenenfalls einschließlich digitaler Bildweiterverarbeitung (zum Beispiel Vergrößerung) und Aufzeichnung, je Sitzung, analog Nr. 5298 GOÄ

Gebühr nach Steigerungssatz

Ärztliche Leistung
Einfachsatz ×1,0
0,00€
Regelhöchstsatz ×2,3 üblicher Satz
0,00€
Höchstsatz ×3,5
0,00€

Spanne 1,0–3,5 nach § 5 GOÄ. Der anwendbare Steigerungssatz hängt vom Aufwand der einzelnen Leistung ab; Faktoren über dem Regelhöchstsatz erfordern eine schriftliche Begründung.