Zurück zur GOÄ-Ziffernliste
A5140
Zuschlag für Gewebedoppler-Verfahren bei Echokardiographien, analog Nr. 5140 GOÄ
Gebühr nach Steigerungssatz
Medizinisch-technische LeistungEinfachsatz ×1,0
5,83€Regelhöchstsatz ×1,8 üblicher Satz
10,49€Höchstsatz ×2,5
14,58€Spanne 1,0–2,5 nach § 5 GOÄ. Der anwendbare Steigerungssatz hängt vom Aufwand der einzelnen Leistung ab; Faktoren über dem Regelhöchstsatz erfordern eine schriftliche Begründung.