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A4815

Zuschlag für mikrometrische Messung(en) an Resektionslinie(n) bzw. -schnittebene(n) eines Materials mittels Okularmikrometer bzw. digitaler Mikrophotographie und kalibrierter Messung an Mikroskopphotographien, analog Nr. 4815 GOÄ

Gebühr nach Steigerungssatz

Ärztliche Leistung
Einfachsatz ×1,0
20,40€
Regelhöchstsatz ×2,3 üblicher Satz
46,92€
Höchstsatz ×3,5
71,40€

Spanne 1,0–3,5 nach § 5 GOÄ. Der anwendbare Steigerungssatz hängt vom Aufwand der einzelnen Leistung ab; Faktoren über dem Regelhöchstsatz erfordern eine schriftliche Begründung.