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A4815
Zuschlag für mikrometrische Messung(en) an Resektionslinie(n) bzw. -schnittebene(n) eines Materials mittels Okularmikrometer bzw. digitaler Mikrophotographie und kalibrierter Messung an Mikroskopphotographien, analog Nr. 4815 GOÄ
Gebühr nach Steigerungssatz
Ärztliche LeistungEinfachsatz ×1,0
20,40€Regelhöchstsatz ×2,3 üblicher Satz
46,92€Höchstsatz ×3,5
71,40€Spanne 1,0–3,5 nach § 5 GOÄ. Der anwendbare Steigerungssatz hängt vom Aufwand der einzelnen Leistung ab; Faktoren über dem Regelhöchstsatz erfordern eine schriftliche Begründung.