Bereits bei über 25 MVZ und Arztpraxen im Einsatz

Zurück zur GOÄ-Ziffernliste
A406

Zuschlag für Angio-OCT des Auges zur Abbildung des Blutflusses, ggf. beidseits, analog Nr. 406 GOÄ

Gebühr nach Steigerungssatz

Nur einfacher Gebührensatz
Einfachsatz ×1,0
11,66€
Regelhöchstsatz ×1,0 üblicher Satz
11,66€
Höchstsatz ×1,0
11,66€

Spanne 1,0–1,0 nach § 5 GOÄ. Der anwendbare Steigerungssatz hängt vom Aufwand der einzelnen Leistung ab; Faktoren über dem Regelhöchstsatz erfordern eine schriftliche Begründung.