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A406
Zuschlag für Angio-OCT des Auges zur Abbildung des Blutflusses, ggf. beidseits, analog Nr. 406 GOÄ
Gebühr nach Steigerungssatz
Nur einfacher GebührensatzEinfachsatz ×1,0
11,66€Regelhöchstsatz ×1,0 üblicher Satz
11,66€Höchstsatz ×1,0
11,66€Spanne 1,0–1,0 nach § 5 GOÄ. Der anwendbare Steigerungssatz hängt vom Aufwand der einzelnen Leistung ab; Faktoren über dem Regelhöchstsatz erfordern eine schriftliche Begründung.