Bereits bei über 25 MVZ und Arztpraxen im Einsatz

Zurück zur GOÄ-Ziffernliste
A3757

Eiweißuntersuchung aus eiweißarmen Flüssigkeiten (z.B. Liquor-, Gelenk- oder Pleurapunktat), analog Nr. 3760 GOÄ

Gebühr nach Steigerungssatz

Laborleistung
Einfachsatz ×1,0
4,08€
Regelhöchstsatz ×1,15 üblicher Satz
4,69€
Höchstsatz ×1,3
5,30€

Spanne 1,0–1,3 nach § 5 GOÄ. Der anwendbare Steigerungssatz hängt vom Aufwand der einzelnen Leistung ab; Faktoren über dem Regelhöchstsatz erfordern eine schriftliche Begründung.