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A3757
Eiweißuntersuchung aus eiweißarmen Flüssigkeiten (z.B. Liquor-, Gelenk- oder Pleurapunktat), analog Nr. 3760 GOÄ
Gebühr nach Steigerungssatz
LaborleistungEinfachsatz ×1,0
4,08€Regelhöchstsatz ×1,15 üblicher Satz
4,69€Höchstsatz ×1,3
5,30€Spanne 1,0–1,3 nach § 5 GOÄ. Der anwendbare Steigerungssatz hängt vom Aufwand der einzelnen Leistung ab; Faktoren über dem Regelhöchstsatz erfordern eine schriftliche Begründung.