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A33

Anleitung und Aufklärung des Patienten zu den Grundprinzipien des Telemonitorings bei chronischer Herzinsuffizienz und der kardialen telemedizinischen Funktionsanalyse, zum Gebrauch der eingesetzten Geräte und zum Selbstmanagement, einmal zu Behandlungsbeginn, analog Nr. 33 GOÄ (Abrechnungsempfehlung Telemonitoring, befristet bis 31.12.2027)

Gebühr nach Steigerungssatz

Ärztliche Leistung
Einfachsatz ×1,0
17,49€
Regelhöchstsatz ×2,3 üblicher Satz
40,23€
Höchstsatz ×3,5
61,22€

Spanne 1,0–3,5 nach § 5 GOÄ. Der anwendbare Steigerungssatz hängt vom Aufwand der einzelnen Leistung ab; Faktoren über dem Regelhöchstsatz erfordern eine schriftliche Begründung.