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A3

Beratung zur Organ- und Gewebespende nach § 2 Abs. 1b i.V.m. Abs. 1a TPG, Dauer mindestens 10 Minuten, analog Nr. 3 GOÄ

Gebühr nach Steigerungssatz

Ärztliche Leistung
Einfachsatz ×1,0
8,74€
Regelhöchstsatz ×2,3 üblicher Satz
20,10€
Höchstsatz ×3,5
30,59€

Spanne 1,0–3,5 nach § 5 GOÄ. Der anwendbare Steigerungssatz hängt vom Aufwand der einzelnen Leistung ab; Faktoren über dem Regelhöchstsatz erfordern eine schriftliche Begründung.