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A2440
Lasertherapie von Teleangiektasen, Warzen und anderen Hautveränderungen mit einer Ausdehnung von bis zu 7 cm², analog Nr. 2440 GOÄ
Gebühr nach Steigerungssatz
Ärztliche LeistungEinfachsatz ×1,0
46,63€Regelhöchstsatz ×2,3 üblicher Satz
107,25€Höchstsatz ×3,5
163,21€Spanne 1,0–3,5 nach § 5 GOÄ. Der anwendbare Steigerungssatz hängt vom Aufwand der einzelnen Leistung ab; Faktoren über dem Regelhöchstsatz erfordern eine schriftliche Begründung.