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A2
Ausstellung von Rezepten und/oder Überweisungen und/oder Übermittlung von Befunden oder ärztlichen Anordnungen mittels Videotelefonie, E-Mail durch Medizinische Fachangestellte, analog Nr. 2 GOÄ
Gebühr nach Steigerungssatz
Medizinisch-technische LeistungEinfachsatz ×1,0
1,75€Regelhöchstsatz ×1,8 üblicher Satz
3,15€Höchstsatz ×2,5
4,38€Spanne 1,0–2,5 nach § 5 GOÄ. Der anwendbare Steigerungssatz hängt vom Aufwand der einzelnen Leistung ab; Faktoren über dem Regelhöchstsatz erfordern eine schriftliche Begründung.