Bereits bei über 25 MVZ und Arztpraxen im Einsatz

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A2

Ausstellung von Rezepten und/oder Überweisungen und/oder Übermittlung von Befunden oder ärztlichen Anordnungen mittels Videotelefonie, E-Mail durch Medizinische Fachangestellte, analog Nr. 2 GOÄ

Gebühr nach Steigerungssatz

Medizinisch-technische Leistung
Einfachsatz ×1,0
1,75€
Regelhöchstsatz ×1,8 üblicher Satz
3,15€
Höchstsatz ×2,5
4,38€

Spanne 1,0–2,5 nach § 5 GOÄ. Der anwendbare Steigerungssatz hängt vom Aufwand der einzelnen Leistung ab; Faktoren über dem Regelhöchstsatz erfordern eine schriftliche Begründung.