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A1387

Netzhaut-Glaskörper-chirurgischer Eingriff bei anliegender oder abgelöster Netzhaut ohne netzhautablösende Membranen, einschließlich Pars-plana-Vitrektomie, Retinopexie, ggf. einschließlich Glaskörper-Tamponade, ggf. einschließlich Membran-Peeling, analog Nr. 2551 GOÄ

Gebühr nach Steigerungssatz

Ärztliche Leistung
Einfachsatz ×1,0
437,15€
Regelhöchstsatz ×2,3 üblicher Satz
1005,45€
Höchstsatz ×3,5
1530,03€

Spanne 1,0–3,5 nach § 5 GOÄ. Der anwendbare Steigerungssatz hängt vom Aufwand der einzelnen Leistung ab; Faktoren über dem Regelhöchstsatz erfordern eine schriftliche Begründung.