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A1250

Markierung oder Messung der Achslage einer torischen intraokularen Sonderlinse, analog Nr. 1250 GOÄ

Gebühr nach Steigerungssatz

Ärztliche Leistung
Einfachsatz ×1,0
15,91€
Regelhöchstsatz ×2,3 üblicher Satz
36,59€
Höchstsatz ×3,5
55,69€

Spanne 1,0–3,5 nach § 5 GOÄ. Der anwendbare Steigerungssatz hängt vom Aufwand der einzelnen Leistung ab; Faktoren über dem Regelhöchstsatz erfordern eine schriftliche Begründung.