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5371
Computergesteuerte Tomographie im Hals- und/oder Thoraxbereich
O Abschnitt O · Strahlendiagnostik, Nuklearmedizin, MRT und StrahlentherapieGebühr nach Steigerungssatz
Medizinisch-technische LeistungEinfachsatz ×1,0
134,06€Regelhöchstsatz ×1,8 üblicher Satz
241,31€Höchstsatz ×2,5
335,15€Spanne 1,0–2,5 nach § 5 GOÄ. Der anwendbare Steigerungssatz hängt vom Aufwand der einzelnen Leistung ab; Faktoren über dem Regelhöchstsatz erfordern eine schriftliche Begründung.
Ausschlussziffern (2)
- 5375 Computergesteuerte Tomographie der Aorta in ihrer gesamten Länge
- 5378 Computergesteuerte Tomographie zur Bestrahlungsplanung oder zu interventionellen Maßnahmen
Diese Ziffern sind neben 5371 nicht berechnungsfähig.