Zurück zur GOÄ-Ziffernliste
5298
Zuschlag zu den Leistungen nach den Nummern 5010 bis 5290 bei Anwendung digitaler Radiographie (Bildverstärker-Radiographie)
O Abschnitt O · Strahlendiagnostik, Nuklearmedizin, MRT und StrahlentherapieGebühr nach Steigerungssatz
Nur einfacher GebührensatzEinfachsatz ×1,0
0,00€Regelhöchstsatz ×1,0 üblicher Satz
0,00€Höchstsatz ×1,0
0,00€Spanne 1,0–1,0 nach § 5 GOÄ. Der anwendbare Steigerungssatz hängt vom Aufwand der einzelnen Leistung ab; Faktoren über dem Regelhöchstsatz erfordern eine schriftliche Begründung.