Bereits bei über 20 MVZ und Arztpraxen im Einsatz

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Zuschlag für die Anwendung eines Lasers bei ambulanten operativen Leistungen, je Sitzung (100 % des einfachen Gebührensatzes der Operationsleistung, höchstens 67,49 €; nur zum Einfachsatz, je Behandlungstag einmal)

C Abschnitt C · Nichtgebietsbezogene Sonderleistungen

Gebühr nach Steigerungssatz

Nur einfacher Gebührensatz
Einfachsatz ×1,0
0,00€
Regelhöchstsatz ×1,0 üblicher Satz
0,00€
Höchstsatz ×1,0
0,00€

Spanne 1,0–1,0 nach § 5 GOÄ. Der anwendbare Steigerungssatz hängt vom Aufwand der einzelnen Leistung ab; Faktoren über dem Regelhöchstsatz erfordern eine schriftliche Begründung.