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2997
Lobektomie und Lungensegmentresektion(en)
L Abschnitt L · Chirurgie, OrthopädieGebühr nach Steigerungssatz
Ärztliche LeistungEinfachsatz ×1,0
297,27€Regelhöchstsatz ×2,3 üblicher Satz
683,72€Höchstsatz ×3,5
1040,45€Spanne 1,0–3,5 nach § 5 GOÄ. Der anwendbare Steigerungssatz hängt vom Aufwand der einzelnen Leistung ab; Faktoren über dem Regelhöchstsatz erfordern eine schriftliche Begründung.
Ausschlussziffern (2)
Diese Ziffern sind neben 2997 nicht berechnungsfähig.