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2995
Lob- oder Pneumonektomie
L Abschnitt L · Chirurgie, OrthopädieGebühr nach Steigerungssatz
Ärztliche LeistungEinfachsatz ×1,0
183,02€Regelhöchstsatz ×2,3 üblicher Satz
420,95€Höchstsatz ×3,5
640,57€Spanne 1,0–3,5 nach § 5 GOÄ. Der anwendbare Steigerungssatz hängt vom Aufwand der einzelnen Leistung ab; Faktoren über dem Regelhöchstsatz erfordern eine schriftliche Begründung.
Ausschlussziffern (2)
- 2997 Lobektomie und Lungensegmentresektion(en)
- 2999 Pneumonektomie mit intraperikardialer Gefäßversorgung und/oder Ausräumung mediastinaler Lymphknoten
Diese Ziffern sind neben 2995 nicht berechnungsfähig.